Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein als Vollversorgung. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für die Versorgung der Abnahmestellen wird Erdgas nachgefragt, für das seitens der ausschreibenden Stelle keine Gestehungsvorgaben gemacht werden. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ausgeschrieben wird nur die reine Dienstleistung zur Beschaffung und …

CPV: 09123000 Maakaasu
Teloituspaikka:
Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Myöntävä elin:
Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Myöntämisnumero:
ZV-GV-24-1482000-4121.03

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Beschreibung : Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein als Vollversorgung. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für die Versorgung der Abnahmestellen wird Erdgas nachgefragt, für das seitens der ausschreibenden Stelle keine Gestehungsvorgaben gemacht werden. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ausgeschrieben wird nur die reine Dienstleistung zur Beschaffung und Lieferung der Energie und des Handlings. Die Angebotspreise dieser Ausschreibung verstehen sich damit netto ausschließlich für die vom Bieter zu erbringenden Dienstleistungen (Handling) zur Versorgung der jeweiligen Abnahmestelle. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nicht in den Angebotspreis einzurechnen sind gemäß den Regelungen in Nr. 2 der Rahmenvereinbarung (in den Vergabeunterlagen enthalten) die Entgelte für die Energie sowie für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Abrechnung, Entgelte gemäß Gas-Sicherungsumlage § 26 Energiesicherungsgesetz, Entgelte Gas-Speicherumlage § 35e EnWG, Entgelte SLP-Bilanzierungsumlage / RLM-Bilanzierungsumlage (früher „Regel- und Ausgleichsenergieumlage“), Entgelte Biogas-Wälzungsbetrag, Umlage Marktraumumstellung, Konzessionsabgabe, Erdgassteuer = Energiesteuer, CO2-Bepreisung- Aufschlag auf die Energiesteuern von Erdgas, und die Umsatzsteuer in der jeweils aktuellen Höhe. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Es handelt sich um 1054 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch p.a von ca. 179 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 15 Regionallose unterteilt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die allgemeine Genehmigung für die Ausnahmetatbestände gemäß Art. 5k Abs. 2 lit. a bis f der SanktionsVO kommt hier zur Anwendung.
Kennung des Verfahrens : f3fc005f-e845-4ef5-92bc-fd452242c22d
Interne Kennung : ZV-GV-24-1482000-4121.03
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24103
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen-und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.deeingereichtwerden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge /Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ( www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Regionallos Nordfriesland -NF-
Beschreibung : Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF) 183 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch Erdgas von ca. 35,7 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers. Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben. Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr ( = Referenzmengen) abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag verwiesen. Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Teilnehmer und Lieferant ausgetauscht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Unabhängig von den vorstehen Vorgaben beträgt die Maximalmenge der beziehbaren Energiemenge p.a. 150% der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge) p.a.. Soweit dieser Wert p.a. überschritten wird, endet der Rahmenvertrag für das jeweilige Lieferjahr. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für das Los gilt der in der Bekanntmachung aufgeführte Höchstwert. Bei erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des gesamten Höchstwertes.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2027

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 571 182 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium 1
Beschreibung : Kosten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Regionallos Schleswig-Flensburg -SL-
Beschreibung : Los 2 Regionallos Schleswig-Flensburg (SL) 107 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch Erdgas von ca. 15,0 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers. Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben. Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr ( = Referenzmengen) abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag verwiesen. Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Teilnehmer und Lieferant ausgetauscht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Unabhängig von den vorstehen Vorgaben beträgt die Maximalmenge der beziehbaren Energiemenge p.a. 150% der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge) p.a.. Soweit dieser Wert p.a. überschritten wird, endet der Rahmenvertrag für das jeweilige Lieferjahr. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für das Los gilt der in der Bekanntmachung aufgeführte Höchstwert. Bei erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des gesamten Höchstwertes.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2027

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 239 508 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium 1
Beschreibung : Kosten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Regionallos Rendsburg-Eckernförde -RD-
Beschreibung : Los 3 Regionallos Rendsburg-Eckernförde (RD) 71 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch Erdgas von ca. 8,0 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers. Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben. Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr ( = Referenzmengen) abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag verwiesen. Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Teilnehmer und Lieferant ausgetauscht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Unabhängig von den vorstehen Vorgaben beträgt die Maximalmenge der beziehbaren Energiemenge p.a. 150% der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge) p.a.. Soweit dieser Wert p.a. überschritten wird, endet der Rahmenvertrag für das jeweilige Lieferjahr. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für das Los gilt der in der Bekanntmachung aufgeführte Höchstwert. Bei erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des gesamten Höchstwertes.
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24103
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2027

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 127 278 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium 1
Beschreibung : Kosten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Regionallos Dithmarschen -HEI-
Beschreibung : Los 4 Regionallos Dithmarschen (HEI) 214 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch Erdgas von ca. 26,5 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers. Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben. Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr ( = Referenzmengen) abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag verwiesen. Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Teilnehmer und Lieferant ausgetauscht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Unabhängig von den vorstehen Vorgaben beträgt die Maximalmenge der beziehbaren Energiemenge p.a. 150% der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge) p.a.. Soweit dieser Wert p.a. überschritten wird, endet der Rahmenvertrag für das jeweilige Lieferjahr. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für das Los gilt der in der Bekanntmachung aufgeführte Höchstwert. Bei erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des gesamten Höchstwertes.
Interne Kennung : 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24103
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2027

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 424 619 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium 1
Beschreibung : Kosten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : Regionallos Kiel -KI-
Beschreibung : Los 5 Regionallos Kiel (KI) 43 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch Erdgas von ca.10,8 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers. Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben. Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr ( = Referenzmengen) abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag verwiesen. Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Teilnehmer und Lieferant ausgetauscht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Unabhängig von den vorstehen Vorgaben beträgt die Maximalmenge der beziehbaren Energiemenge p.a. 150% der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge) p.a.. Soweit dieser Wert p.a. überschritten wird, endet der Rahmenvertrag für das jeweilige Lieferjahr. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für das Los gilt der in der Bekanntmachung aufgeführte Höchstwert. Bei erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des gesamten Höchstwertes.
Interne Kennung : 5

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2027

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 173 360 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium 1
Beschreibung : Kosten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : Regionallos Neumünster -NMS-
Beschreibung : Los 6 Regionallos Neumünster (NMS) 13 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch Erdgas von ca. 3,4 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers. Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben. Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr ( = Referenzmengen) abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag verwiesen. Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Teilnehmer und Lieferant ausgetauscht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Unabhängig von den vorstehen Vorgaben beträgt die Maximalmenge der beziehbaren Energiemenge p.a. 150% der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge) p.a.. Soweit dieser Wert p.a. überschritten wird, endet der Rahmenvertrag für das jeweilige Lieferjahr. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für das Los gilt der in der Bekanntmachung aufgeführte Höchstwert. Bei erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des gesamten Höchstwertes.
Interne Kennung : 6

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2027

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 54 865 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium 1
Beschreibung : Kosten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0007

Titel : Regionallos Steinburg -IZ-
Beschreibung : Los 7 Regionallos Steinburg (IZ) 86 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch Erdgas von ca. 8,7 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers. Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben. Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr ( = Referenzmengen) abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag verwiesen. Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Teilnehmer und Lieferant ausgetauscht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Unabhängig von den vorstehen Vorgaben beträgt die Maximalmenge der beziehbaren Energiemenge p.a. 150% der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge) p.a.. Soweit dieser Wert p.a. überschritten wird, endet der Rahmenvertrag für das jeweilige Lieferjahr. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für das Los gilt der in der Bekanntmachung aufgeführte Höchstwert. Bei erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des gesamten Höchstwertes.
Interne Kennung : 7

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2027

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 139 308 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium 1
Beschreibung : Kosten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0008

Titel : Regionallos Plön -PLÖ-
Beschreibung : Los 8 Regionallos Plön (PLÖ) 47 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch Erdgas von ca. 2,8 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers. Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben. Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr ( = Referenzmengen) abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag verwiesen. Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Teilnehmer und Lieferant ausgetauscht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Unabhängig von den vorstehen Vorgaben beträgt die Maximalmenge der beziehbaren Energiemenge p.a. 150% der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge) p.a.. Soweit dieser Wert p.a. überschritten wird, endet der Rahmenvertrag für das jeweilige Lieferjahr. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für das Los gilt der in der Bekanntmachung aufgeführte Höchstwert. Bei erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des gesamten Höchstwertes.
Interne Kennung : 8

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2027

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 44 071 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium 1
Beschreibung : Kosten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0009

Titel : Regionallos Ostholstein -OH-
Beschreibung : Los 9 Regionallos Ostholstein (OH) 47 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch Erdgas von ca. 18,3 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers. Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben. Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr ( = Referenzmengen) abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag verwiesen. Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Teilnehmer und Lieferant ausgetauscht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Unabhängig von den vorstehen Vorgaben beträgt die Maximalmenge der beziehbaren Energiemenge p.a. 150% der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge) p.a.. Soweit dieser Wert p.a. überschritten wird, endet der Rahmenvertrag für das jeweilige Lieferjahr. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für das Los gilt der in der Bekanntmachung aufgeführte Höchstwert. Bei erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des gesamten Höchstwertes.
Interne Kennung : 9

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2027

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 292 307 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium 1
Beschreibung : Kosten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0010

Titel : Regionallos Segeberg -SE-
Beschreibung : Los 10 Regionallos Segeberg (SE) 128 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch Erdgas von ca. 19,2 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers. Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben. Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr ( = Referenzmengen) abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag verwiesen. Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Teilnehmer und Lieferant ausgetauscht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Unabhängig von den vorstehen Vorgaben beträgt die Maximalmenge der beziehbaren Energiemenge p.a. 150% der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge) p.a.. Soweit dieser Wert p.a. überschritten wird, endet der Rahmenvertrag für das jeweilige Lieferjahr. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für das Los gilt der in der Bekanntmachung aufgeführte Höchstwert. Bei erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des gesamten Höchstwertes.
Interne Kennung : 10

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2027

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 307 390 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium 1
Beschreibung : Kosten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0011

Titel : Regionallos Lübeck -HL-
Beschreibung : Los 11 Regionallos Lübeck (HL) 34 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch Erdgas von ca. 17,8 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers. Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben. Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr ( = Referenzmengen) abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag verwiesen. Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Teilnehmer und Lieferant ausgetauscht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Unabhängig von den vorstehen Vorgaben beträgt die Maximalmenge der beziehbaren Energiemenge p.a. 150% der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge) p.a.. Soweit dieser Wert p.a. überschritten wird, endet der Rahmenvertrag für das jeweilige Lieferjahr. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für das Los gilt der in der Bekanntmachung aufgeführte Höchstwert. Bei erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des gesamten Höchstwertes.
Interne Kennung : 11

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2027

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 285 377 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium 1
Beschreibung : Kosten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0012

Titel : Regionallos Stormarn -OD-
Beschreibung : Los 12 Regionallos Stormarn (OD) 11 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch Erdgas von ca. 1,3 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers. Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben. Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr ( = Referenzmengen) abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag verwiesen. Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Teilnehmer und Lieferant ausgetauscht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Unabhängig von den vorstehen Vorgaben beträgt die Maximalmenge der beziehbaren Energiemenge p.a. 150% der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge) p.a.. Soweit dieser Wert p.a. überschritten wird, endet der Rahmenvertrag für das jeweilige Lieferjahr. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für das Los gilt der in der Bekanntmachung aufgeführte Höchstwert. Bei erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des gesamten Höchstwertes.
Interne Kennung : 12

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2027

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 21 186 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium 1
Beschreibung : Kosten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0013

Titel : Regionallos Herzogtum Lauenburg -RZ-
Beschreibung : Los 13 Regionallos Herzogtum Lauenburg (RZ) 31 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch Erdgas von ca. 5,5 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers. Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben. Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr ( = Referenzmengen) abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag verwiesen. Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Teilnehmer und Lieferant ausgetauscht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Unabhängig von den vorstehen Vorgaben beträgt die Maximalmenge der beziehbaren Energiemenge p.a. 150% der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge) p.a.. Soweit dieser Wert p.a. überschritten wird, endet der Rahmenvertrag für das jeweilige Lieferjahr. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für das Los gilt der in der Bekanntmachung aufgeführte Höchstwert. Bei erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des gesamten Höchstwertes.
Interne Kennung : 13

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2027

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 88 708 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium 1
Beschreibung : Kosten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0014

Titel : Regionallos Pinneberg -PI-
Beschreibung : Los 14 Regionallos Pinneberg (PI) 14 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch Erdgas von ca. 1,8 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers. Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben. Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr ( = Referenzmengen) abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag verwiesen. Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Teilnehmer und Lieferant ausgetauscht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Unabhängig von den vorstehen Vorgaben beträgt die Maximalmenge der beziehbaren Energiemenge p.a. 150% der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge) p.a.. Soweit dieser Wert p.a. überschritten wird, endet der Rahmenvertrag für das jeweilige Lieferjahr. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für das Los gilt der in der Bekanntmachung aufgeführte Höchstwert. Bei erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des gesamten Höchstwertes.
Interne Kennung : 14

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2027

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 28 353 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium 1
Beschreibung : Kosten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0015

Titel : Regionallos Husum
Beschreibung : Los 15 Regionallos Husum 25 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch Erdgas von ca. 4,0 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers. Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben. Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr ( = Referenzmengen) abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag verwiesen. Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Teilnehmer und Lieferant ausgetauscht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Unabhängig von den vorstehen Vorgaben beträgt die Maximalmenge der beziehbaren Energiemenge p.a. 150% der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge) p.a.. Soweit dieser Wert p.a. überschritten wird, endet der Rahmenvertrag für das jeweilige Lieferjahr. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für das Los gilt der in der Bekanntmachung aufgeführte Höchstwert. Bei erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des gesamten Höchstwertes.
Interne Kennung : 15

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2027

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 63 645 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium 1
Beschreibung : Kosten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : 2 861 157 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 571 182 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ZVO Energie GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : ZVO Energie GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 1
Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Datum der Auswahl des Gewinners : 12/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 12/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 1 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 239 508 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ZVO Energie GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : ZVO Energie GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 2
Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Datum der Auswahl des Gewinners : 12/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 12/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 1 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 127 278 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ZVO Energie GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : ZVO Energie GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 3
Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Datum der Auswahl des Gewinners : 12/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 12/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 1 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 424 619 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ZVO Energie GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : ZVO Energie GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 4
Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Datum der Auswahl des Gewinners : 12/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 12/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 1 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 173 360 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ZVO Energie GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : ZVO Energie GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0005
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 5
Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Datum der Auswahl des Gewinners : 12/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 12/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 1 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0006

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 54 865 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ZVO Energie GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : ZVO Energie GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0006
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 6
Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Datum der Auswahl des Gewinners : 12/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 12/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 1 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0007

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 139 308 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ZVO Energie GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : ZVO Energie GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0007
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 7
Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Datum der Auswahl des Gewinners : 12/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 12/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 1 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0008

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 44 071 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ZVO Energie GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : ZVO Energie GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0008
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 8
Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Datum der Auswahl des Gewinners : 12/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 12/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 1 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0009

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 292 307 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ZVO Energie GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : ZVO Energie GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0009
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 9
Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Datum der Auswahl des Gewinners : 12/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 12/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 1 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0010

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 307 390 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ZVO Energie GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : ZVO Energie GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0010
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 10
Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Datum der Auswahl des Gewinners : 12/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 12/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 1 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0011

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 285 377 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ZVO Energie GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : ZVO Energie GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0011
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 11
Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Datum der Auswahl des Gewinners : 12/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 12/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 1 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0012

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 21 186 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ZVO Energie GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : ZVO Energie GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0012
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 12
Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Datum der Auswahl des Gewinners : 12/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 12/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 1 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0013

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 88 708 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ZVO Energie GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : ZVO Energie GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0013
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 13
Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Datum der Auswahl des Gewinners : 12/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 12/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 1 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0014

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 28 353 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ZVO Energie GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : ZVO Energie GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0014
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 14
Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Datum der Auswahl des Gewinners : 12/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 12/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 1 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0015

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 63 645 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ZVO Energie GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : ZVO Energie GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0015
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 15
Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Datum der Auswahl des Gewinners : 12/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 12/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 1 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 1 Euro

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Registrierungsnummer : 01-2002-79-FB412
Postanschrift : Küterstrasse 30
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24103
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Fachbereich 412
Telefon : +49 4315991940
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer : t:04319884542
Postanschrift : Düsternbrooker Weg 94
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24105
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4319884542
Fax : +49 4319884702
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Registrierungsnummer : t:04319880LAND
Postanschrift : Küterstrasse 30
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24103
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49431599-0
Internetadresse : https://www.gmsh.de
Profil des Erwerbers : https://www.e-vergabe-sh.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt

8.1 ORG-9000

Offizielle Bezeichnung : ZVO Energie GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 814066744
Postanschrift : Wagrienring 3-13
Stadt : Sierksdorf
Postleitzahl : 23730
Land, Gliederung (NUTS) : Ostholstein ( DEF08 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : ZVO Energie GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Postanschrift : Wagrienring 3-13
Stadt : Sierksdorf
Postleitzahl : 23730
Land, Gliederung (NUTS) : DEF08
Land : Deutschland
Telefon : 04561 399-0
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0002 LOT-0003 LOT-0004 LOT-0005 LOT-0006 LOT-0007 LOT-0008 LOT-0009 LOT-0010 LOT-0011 LOT-0012 LOT-0013 LOT-0014 LOT-0015

8.1 ORG-9001

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 552698f9-0c9b-4e34-9503-7f9af0e843d2 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 24/03/2025 12:45 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00191256-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 59/2025
Datum der Veröffentlichung : 25/03/2025