Glas- und Fassadenreinigung Unternehmenszentrale

Gegenstand der Ausschreibung ist zum Zwecke der Werterhaltung und Außenwirkung der TK eigenen Immobilien in der Bramfelder Straße 140 und 160 (UZ) und der Habichtstraße 41 eine regelmäßige Innenglas-, Sonnenschutz (Jalousieanlage ohne Tuch)-, Außenglas- und Fassadenreinigung durchzuführen. Für die Werterhaltung der durch die TK genutzten Immobilien in Hamburg ist eine …

CPV: 90911000 Asuntojen, rakennusten ja ikkunoiden puhdistuspalvelut, 90911300 Ikkunanpesupalvelut, 90911200 Siivouspalvelut
Teloituspaikka:
Glas- und Fassadenreinigung Unternehmenszentrale
Myöntävä elin:
Techniker Krankenkasse
Myöntämisnumero:
24-07865

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Techniker Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Glas- und Fassadenreinigung Unternehmenszentrale
Beschreibung : Gegenstand der Ausschreibung ist zum Zwecke der Werterhaltung und Außenwirkung der TK eigenen Immobilien in der Bramfelder Straße 140 und 160 (UZ) und der Habichtstraße 41 eine regelmäßige Innenglas-, Sonnenschutz (Jalousieanlage ohne Tuch)-, Außenglas- und Fassadenreinigung durchzuführen.
Kennung des Verfahrens : eb2d5a89-6675-46bf-bc94-0947ba6ed2bc
Interne Kennung : 24-07865
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90911300 Fensterreinigung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Bramfelder Str. 140
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22305
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Bramfelder Str. 160
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22305
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Habichtstraße 41
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22305
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 1 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYR7U Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 der Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Glas- und Fassadenreinigung Unternehmenszentrale
Beschreibung : Für die Werterhaltung der durch die TK genutzten Immobilien in Hamburg ist eine regelmäßige Innenglas-, Sonnenschutz- und Außenglas-/Fassadenreinigung durchzuführen. Außerdem führt der AN auf Abruf der TK Sonderreinigungen auf dem Gelände der Unternehmenszentrale durch. Leistungsbeginn ist der 01.10.2025. Für die Glasreinigung und die Reinigung der Jalousien sind folgende Objekte zu reinigen: - Gebäudekomplex, Bramfelder Straße 140 - Gebäudekomplex Bramfelder Straße 160 - Habichtstraße 41 Für die Fassadenreinigung sind folgende Gebäude zu reinigen: - Gebäudekomplex, Bramfelder Straße 140 - Bürogebäude, Habichtstraße 41. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung : 24-07865

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90911300 Fensterreinigung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Bramfelder Str. 140
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22305
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Bramfelder Str. 160
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22305
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Habichtstraße 41
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22305
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Gesamtpreis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Es fand keine fachliche Wertung statt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Techniker Krankenkasse

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gemäß § 39 Abs. 6 VgV kann der Auftraggeber auf die Mitteilung bestimmter Angaben über die Auftragsvergabe verzichten, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft, die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde. Vorliegend soll auf die Veröffentlichung des Gesamtwertes der Beschaffung bzw. der Lose (insbesondere der Angebotspreise) verzichtet werden, da diese geeignet sind, die Wettbewerbsbedingungen zu beeinträchtigen (z.B. durch Preisabsprachen). In solchen Fällen sollte weder diese Information noch die Angabe über die Anzahl der Angebote veröffentlicht werden (vgl. Völlink, in: Ziekow/Völlink/Völlink, 3. Aufl. 2018, VgV § 39 Rn. 9-12; Rechten, in: Kommentar zur VgV, 1. Auflage 2016, § 39 VgV Rn 53;). Darüber hinaus befindet sich die TK spätestens durch das GKV-OrgWG vom 01.01.2009 in einer gesetzlich angeordneten Wettbewerbssituation mit anderen Krankenkassen im GKV-System. Die konkrete Ausgestaltung der Beschaffungen und Verträge der Techniker Krankenkasse haben maßgebliche Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsposition. Wettbewerber können mit diesen Informationen Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit und zukünftige Entwicklung der Techniker Krankenkasse ziehen. Insofern sind gesetzliche Krankenkassen nicht mit den üblichen öffentlichen Auftraggebern vergleichbar. Städte, Kommunen, Landes- und Bundesbehörden stehen nämlich nicht im Wettbewerb zueinander. Die Erzeugung und Aufrechterhaltung des Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen steht aufgrund der gesetzlichen Anordnung im öffentlichen Interesse, sodass auch aus diesem Grund die Geheimhaltung der Preise hier geboten ist.
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gemäß § 39 Abs. 6 VgV kann der Auftraggeber auf die Mitteilung bestimmter Angaben über die Auftragsvergabe verzichten, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft, die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde. Vorliegend soll auf die Veröffentlichung des Gesamtwertes der Beschaffung bzw. der Lose (insbesondere der Angebotspreise) verzichtet werden, da diese geeignet sind, die Wettbewerbsbedingungen zu beeinträchtigen (z.B. durch Preisabsprachen). In solchen Fällen sollte weder diese Information noch die Angabe über die Anzahl der Angebote veröffentlicht werden (vgl. Völlink, in: Ziekow/Völlink/Völlink, 3. Aufl. 2018, VgV § 39 Rn. 9-12; Rechten, in: Kommentar zur VgV, 1. Auflage 2016, § 39 VgV Rn 53;). Darüber hinaus befindet sich die TK spätestens durch das GKV-OrgWG vom 01.01.2009 in einer gesetzlich angeordneten Wettbewerbssituation mit anderen Krankenkassen im GKV-System. Die konkrete Ausgestaltung der Beschaffungen und Verträge der Techniker Krankenkasse haben maßgebliche Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsposition. Wettbewerber können mit diesen Informationen Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit und zukünftige Entwicklung der Techniker Krankenkasse ziehen. Insofern sind gesetzliche Krankenkassen nicht mit den üblichen öffentlichen Auftraggebern vergleichbar. Städte, Kommunen, Landes- und Bundesbehörden stehen nämlich nicht im Wettbewerb zueinander. Die Erzeugung und Aufrechterhaltung des Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen steht aufgrund der gesetzlichen Anordnung im öffentlichen Interesse, sodass auch aus diesem Grund die Geheimhaltung der Preise hier geboten ist.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gemäß § 39 Abs. 6 VgV kann der Auftraggeber auf die Mitteilung bestimmter Angaben über die Auftragsvergabe verzichten, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft, die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde. Vorliegend soll auf die Veröffentlichung des Gesamtwertes der Beschaffung bzw. der Lose (insbesondere der Angebotspreise) verzichtet werden, da diese geeignet sind, die Wettbewerbsbedingungen zu beeinträchtigen (z.B. durch Preisabsprachen). In solchen Fällen sollte weder diese Information noch die Angabe über die Anzahl der Angebote veröffentlicht werden (vgl. Völlink, in: Ziekow/Völlink/Völlink, 3. Aufl. 2018, VgV § 39 Rn. 9-12; Rechten, in: Kommentar zur VgV, 1. Auflage 2016, § 39 VgV Rn 53;). Darüber hinaus befindet sich die TK spätestens durch das GKV-OrgWG vom 01.01.2009 in einer gesetzlich angeordneten Wettbewerbssituation mit anderen Krankenkassen im GKV-System. Die konkrete Ausgestaltung der Beschaffungen und Verträge der Techniker Krankenkasse haben maßgebliche Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsposition. Wettbewerber können mit diesen Informationen Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit und zukünftige Entwicklung der Techniker Krankenkasse ziehen. Insofern sind gesetzliche Krankenkassen nicht mit den üblichen öffentlichen Auftraggebern vergleichbar. Städte, Kommunen, Landes- und Bundesbehörden stehen nämlich nicht im Wettbewerb zueinander. Die Erzeugung und Aufrechterhaltung des Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen steht aufgrund der gesetzlichen Anordnung im öffentlichen Interesse, sodass auch aus diesem Grund die Geheimhaltung der Preise hier geboten ist.
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gemäß § 39 Abs. 6 VgV kann der Auftraggeber auf die Mitteilung bestimmter Angaben über die Auftragsvergabe verzichten, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft, die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde. Vorliegend soll auf die Veröffentlichung des Gesamtwertes der Beschaffung bzw. der Lose (insbesondere der Angebotspreise) verzichtet werden, da diese geeignet sind, die Wettbewerbsbedingungen zu beeinträchtigen (z.B. durch Preisabsprachen). In solchen Fällen sollte weder diese Information noch die Angabe über die Anzahl der Angebote veröffentlicht werden (vgl. Völlink, in: Ziekow/Völlink/Völlink, 3. Aufl. 2018, VgV § 39 Rn. 9-12; Rechten, in: Kommentar zur VgV, 1. Auflage 2016, § 39 VgV Rn 53;). Darüber hinaus befindet sich die TK spätestens durch das GKV-OrgWG vom 01.01.2009 in einer gesetzlich angeordneten Wettbewerbssituation mit anderen Krankenkassen im GKV-System. Die konkrete Ausgestaltung der Beschaffungen und Verträge der Techniker Krankenkasse haben maßgebliche Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsposition. Wettbewerber können mit diesen Informationen Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit und zukünftige Entwicklung der Techniker Krankenkasse ziehen. Insofern sind gesetzliche Krankenkassen nicht mit den üblichen öffentlichen Auftraggebern vergleichbar. Städte, Kommunen, Landes- und Bundesbehörden stehen nämlich nicht im Wettbewerb zueinander. Die Erzeugung und Aufrechterhaltung des Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen steht aufgrund der gesetzlichen Anordnung im öffentlichen Interesse, sodass auch aus diesem Grund die Geheimhaltung der Preise hier geboten ist.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Seitz GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : CX21CC91CC9
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Gemäß § 39 Abs. 6 VgV kann der Auftraggeber auf die Mitteilung bestimmter Angaben über die Auftragsvergabe verzichten, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft, die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde. Vorliegend soll auf die Veröffentlichung des Gesamtwertes der Beschaffung bzw. der Lose (insbesondere der Angebotspreise) verzichtet werden, da diese geeignet sind, die Wettbewerbsbedingungen zu beeinträchtigen (z.B. durch Preisabsprachen). In solchen Fällen sollte weder diese Information noch die Angabe über die Anzahl der Angebote veröffentlicht werden (vgl. Völlink, in: Ziekow/Völlink/Völlink, 3. Aufl. 2018, VgV § 39 Rn. 9-12; Rechten, in: Kommentar zur VgV, 1. Auflage 2016, § 39 VgV Rn 53;). Darüber hinaus befindet sich die TK spätestens durch das GKV-OrgWG vom 01.01.2009 in einer gesetzlich angeordneten Wettbewerbssituation mit anderen Krankenkassen im GKV-System. Die konkrete Ausgestaltung der Beschaffungen und Verträge der Techniker Krankenkasse haben maßgebliche Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsposition. Wettbewerber können mit diesen Informationen Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit und zukünftige Entwicklung der Techniker Krankenkasse ziehen. Insofern sind gesetzliche Krankenkassen nicht mit den üblichen öffentlichen Auftraggebern vergleichbar. Städte, Kommunen, Landes- und Bundesbehörden stehen nämlich nicht im Wettbewerb zueinander. Die Erzeugung und Aufrechterhaltung des Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen steht aufgrund der gesetzlichen Anordnung im öffentlichen Interesse, sodass auch aus diesem Grund die Geheimhaltung der Preise hier geboten ist.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Gemäß § 39 Abs. 6 VgV kann der Auftraggeber auf die Mitteilung bestimmter Angaben über die Auftragsvergabe verzichten, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft, die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde. Vorliegend soll auf die Veröffentlichung des Gesamtwertes der Beschaffung bzw. der Lose (insbesondere der Angebotspreise) verzichtet werden, da diese geeignet sind, die Wettbewerbsbedingungen zu beeinträchtigen (z.B. durch Preisabsprachen). In solchen Fällen sollte weder diese Information noch die Angabe über die Anzahl der Angebote veröffentlicht werden (vgl. Völlink, in: Ziekow/Völlink/Völlink, 3. Aufl. 2018, VgV § 39 Rn. 9-12; Rechten, in: Kommentar zur VgV, 1. Auflage 2016, § 39 VgV Rn 53;). Darüber hinaus befindet sich die TK spätestens durch das GKV-OrgWG vom 01.01.2009 in einer gesetzlich angeordneten Wettbewerbssituation mit anderen Krankenkassen im GKV-System. Die konkrete Ausgestaltung der Beschaffungen und Verträge der Techniker Krankenkasse haben maßgebliche Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsposition. Wettbewerber können mit diesen Informationen Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit und zukünftige Entwicklung der Techniker Krankenkasse ziehen. Insofern sind gesetzliche Krankenkassen nicht mit den üblichen öffentlichen Auftraggebern vergleichbar. Städte, Kommunen, Landes- und Bundesbehörden stehen nämlich nicht im Wettbewerb zueinander. Die Erzeugung und Aufrechterhaltung des Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen steht aufgrund der gesetzlichen Anordnung im öffentlichen Interesse, sodass auch aus diesem Grund die Geheimhaltung der Preise hier geboten ist.
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 24-07865
Datum der Auswahl des Gewinners : 04/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 04/08/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gemäß § 39 Abs. 6 VgV kann der Auftraggeber auf die Mitteilung bestimmter Angaben über die Auftragsvergabe verzichten, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft, die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde. Vorliegend soll auf die Veröffentlichung des Gesamtwertes der Beschaffung bzw. der Lose (insbesondere der Angebotspreise) verzichtet werden, da diese geeignet sind, die Wettbewerbsbedingungen zu beeinträchtigen (z.B. durch Preisabsprachen). In solchen Fällen sollte weder diese Information noch die Angabe über die Anzahl der Angebote veröffentlicht werden (vgl. Völlink, in: Ziekow/Völlink/Völlink, 3. Aufl. 2018, VgV § 39 Rn. 9-12; Rechten, in: Kommentar zur VgV, 1. Auflage 2016, § 39 VgV Rn 53;). Darüber hinaus befindet sich die TK spätestens durch das GKV-OrgWG vom 01.01.2009 in einer gesetzlich angeordneten Wettbewerbssituation mit anderen Krankenkassen im GKV-System. Die konkrete Ausgestaltung der Beschaffungen und Verträge der Techniker Krankenkasse haben maßgebliche Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsposition. Wettbewerber können mit diesen Informationen Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit und zukünftige Entwicklung der Techniker Krankenkasse ziehen. Insofern sind gesetzliche Krankenkassen nicht mit den üblichen öffentlichen Auftraggebern vergleichbar. Städte, Kommunen, Landes- und Bundesbehörden stehen nämlich nicht im Wettbewerb zueinander. Die Erzeugung und Aufrechterhaltung des Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen steht aufgrund der gesetzlichen Anordnung im öffentlichen Interesse, sodass auch aus diesem Grund die Geheimhaltung der Preise hier geboten ist.
Wert des höchsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gemäß § 39 Abs. 6 VgV kann der Auftraggeber auf die Mitteilung bestimmter Angaben über die Auftragsvergabe verzichten, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft, die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde. Vorliegend soll auf die Veröffentlichung des Gesamtwertes der Beschaffung bzw. der Lose (insbesondere der Angebotspreise) verzichtet werden, da diese geeignet sind, die Wettbewerbsbedingungen zu beeinträchtigen (z.B. durch Preisabsprachen). In solchen Fällen sollte weder diese Information noch die Angabe über die Anzahl der Angebote veröffentlicht werden (vgl. Völlink, in: Ziekow/Völlink/Völlink, 3. Aufl. 2018, VgV § 39 Rn. 9-12; Rechten, in: Kommentar zur VgV, 1. Auflage 2016, § 39 VgV Rn 53;). Darüber hinaus befindet sich die TK spätestens durch das GKV-OrgWG vom 01.01.2009 in einer gesetzlich angeordneten Wettbewerbssituation mit anderen Krankenkassen im GKV-System. Die konkrete Ausgestaltung der Beschaffungen und Verträge der Techniker Krankenkasse haben maßgebliche Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsposition. Wettbewerber können mit diesen Informationen Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit und zukünftige Entwicklung der Techniker Krankenkasse ziehen. Insofern sind gesetzliche Krankenkassen nicht mit den üblichen öffentlichen Auftraggebern vergleichbar. Städte, Kommunen, Landes- und Bundesbehörden stehen nämlich nicht im Wettbewerb zueinander. Die Erzeugung und Aufrechterhaltung des Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen steht aufgrund der gesetzlichen Anordnung im öffentlichen Interesse, sodass auch aus diesem Grund die Geheimhaltung der Preise hier geboten ist.

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Techniker Krankenkasse
Registrierungsnummer : 992-80116-93
Postanschrift : Bramfelder Str. 140
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22305
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : DZ EM, F 02.10a
E-Mail : DZEM@tk.de
Telefon : +49 4069094-040
Internetadresse : http://www.tk.de/vergabe
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : Keine Angabe
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228949-90
Fax : +49 228949-9163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Seitz GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : HRB 18669
Postanschrift : Auf dem Königslande 29
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22041
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : eca737d5-b953-4840-9d63-51ead62f7ae0 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 18/08/2025 15:28 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00543413-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 158/2025
Datum der Veröffentlichung : 20/08/2025