Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
:
ja
5.1.7
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe
:
Keine strategische Beschaffung
5.1.12
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse
erfolgen
:
Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
:
Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung
:
Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
:
ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet
:
ja
Finanzielle Vereinbarung
:
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.16
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle
:
Vergabekammer des Bundes
-
Informationen über die Überprüfungsfristen
:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
:
DB Netz AG (Bukr 16)
-
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
:
Vergabekammer des Bundes
-
6.
Ergebnisse
6.1
Ergebnis, Los-– Kennung
:
LOT-0001
6.1.2
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
:
Offizielle Bezeichnung
:
SPL Powerlines Germany GmbH
Angebot
:
Kennung des Angebots
:
2020629980
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen
:
LOT-0001
Wert der Ausschreibung
:
0
Euro
Vergabe von Unteraufträgen
:
Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
:
Kennung des Auftrags
:
CON-0001 - SPL Powerlines Germany GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners
:
24/04/2020
Datum des Vertragsabschlusses
:
07/05/2020
7.
Änderung
7.1
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung
:
218162-2020
Identifikator des geänderten Vertrags
:
CON-0001
Grund für die Änderung
:
Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den
ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung
:
42 Der AN ist vertraglich zur Herstellung einer abnahmefähigen Anlage verpflichtet. Die zusätzlichen Leistungen und vertraglich vereinbarte Leistungen sind miteinander verzahnt und müssen gleichzeitig erbracht werden. Bei einer Beauftragung eines weiteren Unternehmens würden Synergieeffekte verloren gehen, ferner Mehrkosten durch Stillstandszeiten anfallen. Zusätzlich wären bei einem Wechsel des AN die Schnittstellen diffus und die Gewährleistungsansprüche zu den einzelnen Anlagenbauteilen könnten nicht mehr zweifelsfrei zugeordnet werden. Eine zusätzliche Ausschreibung und Vergabe ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Synergieeffekte (Kenntnis über die Örtlichkeit, Kenntnis über die Beteiligten, Einweisungen etc.) würden bei einer erneuten Ausschreibung verloren gehen. Somit wird die Leistung als zusätzliche Leistung des ANs und zur Prävention einer Kostensteigerung, sowie zur Gewährleistung von Planungs- und Kostensicherheit angeordnet.
7.1.1
Änderung
Beschreibung der Änderungen
:
42 Im Rahmen des Projektes Elektrische Bahnhofsinsel Mülheim(Ruhr)-Styrum wurden die Oberleitungsmasttrennschalter erneuert/umgebaut. Diese werden künftig im neu gebauten ESTW-A Mülheim orts- sowie ferngesteuert betrieben. Für die Finale Inbetriebnahme dieser orts- und ferngesteuerten Mastschalter muss ein BIT-Test durchgeführt werden. Die angeordneten zusätzlichen Leistungen sind für den Werkerfolg zwingend erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen wurden zur Herstellung einer abnahmefähigen/regelkonformen Anlage notwendig und stehen im Zusammenhang mit den bereits beauftragten Hauptvertragsleistungen.