Beschreibung
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Der Auftrag umfasst: - Die Korrektur der von ARTE an den künftigen Auftragnehmer übermittelten, Programmwoche: ARTE erstellt im wöchentlichen Turnus eine Übersicht seiner Programminhalte, genannt „ARTE-Programmwoche“. Diese dient als Presseinformation zu Sendungen des ARTE-Programms und wird zugleich als Programmteil der Publikation ARTE Magazin zur Verfügung gestellt. Die Übersicht enthält erläuternde redaktionelle Texte unterschiedlicher Länge sowie technische Angaben wie Uhrzeiten, Länge, Stabsangaben und Cast etc. - Die Bearbeitung (Redigieren und Korrektur) von Texten unterschiedlicher Länge. Die unterschiedlichen Textformate dienen als Presseinformation zum ARTE Programm in der „ARTE-Programmwoche“ und werden auf dem Presseportal presse.arte.tv und auf der Plattform arte.tv publiziert. - Die wochenweise Bearbeitung der Bildunterschriften und des Bildmaterials zu ausgestrahlten Sendungen, mit welchem ARTE im Rahmen seiner Pressearbeit die deutschsprachigen Medien versorgt. Die Bearbeitung des Bildmaterials umfasst den Faktencheck und die Korrektur der Bildunterschriften, sowie ggfs. das Erstellen von fehlenden Bildunterschriften und die Ausbesserung mancher Fotos. Der Dienstleister übernimmt im Einzelnen folgende Aufgaben: Textredaktion: - Die Korrektur der von ARTE übermittelten Inhalte der ARTE Programmwoche: Wöchentlich erhält der Dienstleister Metadaten (Titel, Untertitel, Cast und Stabsangaben …) und Texte (Kurztexte, ggfs. Lang- und Zusatztext) zu etwa 70 bis 90 Programmen mit einem Gesamtvolumen von rund 200.000 Zeichen. Die vom Dienstleister zu überprüfenden Parameter beziehen sich auf Rechtschreibung, Schreibweise von Eigennamen und Orten, Korrektheit der aufgeführten Fakten, Übereinstimmung mit von ARTE festgelegten Sprachstandards sowie Abgleich und Vereinheitlichung von Schreibweisen. - Die zusätzliche Bearbeitung von Texten unterschiedlicher Länge: Wöchentlich erhält der Dienstleister Originaltexte zu etwa zehn Programmen, die überarbeitet und an die unterschiedlichen Textformate angepasst werden. Die Bearbeitung dieser Texte beinhaltet: das Redigieren der Texte und deren Anpassung an die ARTE-Sprachstandards und an die unterschiedlichen Textformate (Kurztexte, ggfs. Lang- und Zusatztext), sowie die Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit, der Rechtschreibung und den Abgleich und die Vereinheitlichung von Schreibweisen. - In Ausnahmefällen (z. B. bei Krankheit in der ARTE-Textredaktion) übernimmt der Dienstleister die Bearbeitung der Texte der gesamten „ARTE-Programmwoche“ gemäß den ARTE-Sprachstandards. Die Textbearbeitung umfasst sowohl das Redigieren der Texte und deren Anpassung an die unterschiedlichen Textlängen (Kurztexte und ggfs. Langtext), als auch die Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit und der Rechtschreibung sowie den Abgleich und die Vereinheitlichung von Schreibweisen. - Die Nutzung von KI bei der Bearbeitung von Texten ist grundsätzlich erlaubt. Diese muss jedoch unter Berücksichtigung der ARTE-Vorgaben erfolgen: Umgang mit künstlicher Intelligenz bei ARTE. Der zukünftige Dienstleister wird gebeten ARTE über den Umfang und die Art des Einsatzes von KI bei der Bearbeitung von Texten zu informieren. Falls ARTE seine Vorgaben zur Nutzung von KI anpasst, wird der Auftragsnehmer informiert und verpflichtet sich die neuen Vorgaben einzuhalten. Bildredaktion: - Dem Dienstleister werden wöchentlich zwischen 100 und 170 Fotos angeliefert, welche innerhalb von 4 Tagen zu bearbeiten sind, sowie ca. 10 Prozent nachträglicher Fotos, die es innerhalb von 24 Stunden zu bearbeiten gilt. Der Auftrag des Dienstleisters besteht ausfolgenden Aufgaben: - Korrektur und Integration der von ARTE erstellten Bildunterschriften in die entsprechenden IPTC-Header einschließlich Aktualisierung sämtlicher Daten und Bildunterschriften sowie eine mögliche zusätzliche Integration weiterer Angaben in zusätzliche IPTC-Felder für den Import in die ARTE-eigene Datenbank. Die vom Dienstleister zu überprüfenden Parameter betreffen die Rechtschreibung, die Schreibweise von Eigennamen und Orten, die Richtigkeit der angegebenen Fakten sowie die Identität der auf den Fotos abgebildeten Personen. - Manuelle Nachbearbeitung des Bildmaterials zum ARTE-Programm. Aufgaben des Auftragnehmers: Abstimmung und Vereinheitlichung der Fotos untereinander, Anpassung an Standardformate und -auflösungen (300 dpi, 25 × 16,5 cm im JPG-Format) sowie – falls vorhanden – Entfernung schwarzer FormatierungsbalkenIm Ausnahmefall und auf Anfrage von ARTE führt der Dienstleister Bildoptimierungen durch: Ausflecken, Verstärkung der Eigenfarben sowie Optimierung von Brillanz und Kontrasten. - Die Nutzung von KI bei der Bearbeitung des Bildmaterials und der Bildunterschriften ist grundsätzlich erlaubt. Diese muss jedoch unter Berücksichtigung der ARTE- Vorgaben erfolgen: Umgang mit künstlicher Intelligenz bei ARTE. Der zukünftige Dienstleister wird gebeten ARTE über den Umfang und die Art des Einsatzes von KI bei der Bearbeitung von Bildmaterial und Bildunterschriften zu informieren. Falls ARTE seine Vorgaben zur Nutzung von KI anpasst, wird der Auftragsnehmer informiert und verpflichtet sich die neuen Vorgaben einzuhalten.