Beschreibung
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Die Stadt Reutlingen beabsichtigt die energetische Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung des Bildungszentrums Nord in Reutlingen über ein Energiespar-Contracting auf der Grundlage einer Einspargarantie. In diesem Zuge ist auch der Einsatz erneuerbarer Energien zu prüfen und in die Planungen mit einfließen zu lassen. Neben dem Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmesektor spielt auch die Stromerzeu-gung eine wichtige Rolle. Auf den geeigneten Dachflächen (siehe Leistungsbeschreibung) ist eine Photovoltaikanlage zu errichten. Die vorhandene PV-Anlage befindet sich im Eigentum von Bürgern. Da es sich um eine Volleinspeiseranlage handelt, steht der Strom nicht für die Nutzung im Gebäude zur Verfügung, sodass der Strom derzeit zu 100% aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen wird. Die Wärmeversorgung der Liegenschaft erfolgt derzeit zentral aus dem Heizraum im Gebäude Sporthalle BZN, von wo aus Wärme und über ein Nahwärmenetz auf die anderen Gebäude ver-teilt wird. Die Wärmeerzeugung erfolgt über drei Kesselanlagen: einen Ölkessel, einen bivalen-ten Kessel (Öl/ Gas - aktuell Gasbetrieb) und einen reinen Gaskessel. Der reine Gaskessel wurde im Mai 2023 eingebaut und ersetzte einen defekten bivalenten Kessel (Öl/ Gas). Die weitere Wärmeversorgung erfolgt über ein BHKW, für dessen Bau und Betrieb ein Wärmeliefer-Contractor beauftragt ist. Der Vertrag wurde 2007 für die Dauer von zehn Jahren geschlossen und verlängert sich bei nicht erfolgter Kündigung um jeweils ein Jahr. Da die Vertragsmindestlaufzeit bereits erreicht ist, kann der Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Im Zuge dieses Energieeinspar-Contractings ist ein neues effizienteres Konzept zur Wärmeerzeugung zu erstellen und umzusetzen, was den Austausch, der teilweise schon in die Jahre gekommenen Erzeuger durch neue effizientere Anlagen vorsieht. Aufgrund der geforderten Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 muss im Konzept eine vollständig erneuerbare Wärmeerzeugung angesetzt werden, d.h. auch der erneuerte Gaskessel darf nicht langfristig eingebunden werden. Bei der Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlagen hat der Bieter / AN die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Grundsätzlich ist er jedoch in der Wahl des Ener-gieträgers frei (Bsp. Erfüllungsoptionen EWärmeG). Im Zuge der energetischen Sanierung soll die Wärmeverteilung erneuert bzw. saniert werden. Die vorhandenen Lüftungsanlagen sind mit dem Ziel zu sanieren, dass eine ErP-konforme An-lagenkonfiguration nach Öko-Design / EU-Richtlinie eingehalten wird, d.h. Motoren / Ventilatoren sind drehzahlgeregelt auszuführen und die Abwärme aus der Abluft zur Vorerwärmung der Zuluft (Wärmerückgewinnung) zu verwenden. Wenn möglich, sollen die Lüftungsanlagen bedarfsgeführt geregelt werden. Die vorhandene und teilweise alte Beleuchtung (inkl. Außenbeleuchtung) ist, wo noch nötig, gegen eine effiziente energiesparende LED-Beleuchtung zu tauschen. Hier ist je nach Zustand die Erneuerung der Retrofitvariante vorzuziehen. Wo möglich und sinnvoll ist eine Lichtsteuerung mit vorzusehen. Insbesondere in den Sporthallen ist eine Beleuchtungssteuerung erforderlich, um die Lichtstärke in Abhängigkeit der Nutzung (z.B. Schulsport, Wettkampf, Veran-staltungen) einzustellen. In der Turn- und Festhalle ist neben der bestehenden Lichtsteuerung eine Bereichs-/ Zonensteuerung gewünscht, so dass einzelne Bereiche separat betrieben wer-den können. Die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik ist teilweise zu erneuern, sowie die vorhandene webbasierte Gebäudeleittechnik zu optimieren. Wo möglich und sinnvoll ist eine Einzelraumre-gelung mit vorzusehen. Die Trinkwasserinstallationen sind zu sanieren. Das Ziel des Auftraggebers ist, dass bei Er-neuerung / Sanierung der Trinkwasserinstallationen die Trinkwasserqualität nachhaltig gesichert und der Trinkwasserverbrauch reduziert wird. Entsprechend ist gemeinsam mit den Betreibern ein Betriebskonzept hinsichtlich Trinkwasserhygiene und Legionellen Prophylaxe aufzustellen und entsprechende Hygienespülstationen und Löschwasser-Trennstation vorzusehen. Sofern erforderlich sind erneuerungsbedürftige Trinkwasserinstallationen auszutauschen bzw. zu sa-nieren. Dabei ist auf die Installation einheitlicher Komponenten zu achten, die Armaturen sind mit Selbstschlussarmatur sowie berührungslose Spülungen bzw. Spülungen mit Sparschaltung vorzusehen. Für die Turn- und Festhalle Wittumhalle sind Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz, wie Verschattung der Fensterflächen oder Fensterlüftung zu prüfen und bei Sinnhaftigkeit einzu-planen. Bei allen Sanierungen sind die geltenden Regularien zu berücksichtigen. Die Energie- und Wasserkosten für alle Liegenschaften betragen derzeit rund 276 T € netto/a. Hiervon entfallen rund 161 T € netto/a auf die Wärmekosten (2.064 MWh/a), 93 T € netto/a auf die Stromkosten (558 MWh/a) und 21 T € netto/a auf Wasserkosten (4.759 m³/a). Dabei teilen sich die Wärmekosten auf die Energieträger Heizöl, Erdgas und Wärmekosten aus der BHKW-Versorgung auf. Der Stromverbrauch der Beleuchtung im Referenzjahr wurde manuell um die prognostizierte Einsparung durch die im Jahr 2023 umgesetzte teilweise LED-Umrüstung im Schulgebäude reduziert. Zu berücksichtigen sind neben den Energieeinsparungen ebenfalls die Kosten für vermiedene Wartung und Instandsetzungen. Die Maßnahmen sollen im Rahmen eines Energiespargarantievertrags mit einer zu vereinbarenden Laufzeit von bis zu 15 Jahren in Verbindung mit einem selbstständigen Energiegarantieversprechen durch den Bieter durchgeführt werden. Der Bieter übernimmt im Rahmen des Energiespar-Garantievertrags Planung, Bauleistungen, Wartung und Instandhaltung, Energiecontrolling und den übergeordneten Betrieb der von ihm errichteten Anlagen. Die Aufwendungen des Bieters werden aus den vom Bieter garantierten vermiedenen Energie- und Wartungskosten refinanziert.