Beschaffung zweier OP-Mikroskope für die Klinik und Poliklinik für Neurochirurgie

Beschaffung zweier OP-Mikroskope für die Klinik und Poliklinik für Neurochirurgie des Universitätsklinikums Bonn. Es ist beabsichtigt, zwei OP-Mikroskope mit Monitor inkl. Brainlab Anbindung zu beschaffen, konkret das Produkt KINEVO 900 S des Herstellers Carl Zeiss.

CPV: 33000000 Lääketieteelliset laitteet, farmaseuttiset valmisteet ja henkilökohtaiseen hygieniaan liittyvät tuotteet
Teloituspaikka:
Beschaffung zweier OP-Mikroskope für die Klinik und Poliklinik für Neurochirurgie
Myöntävä elin:
Universitätsklinikum Bonn AöR
Myöntämisnumero:
2025_06_01

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Universitätsklinikum Bonn AöR
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung zweier OP-Mikroskope für die Klinik und Poliklinik für Neurochirurgie
Beschreibung : Beschaffung zweier OP-Mikroskope für die Klinik und Poliklinik für Neurochirurgie des Universitätsklinikums Bonn.
Kennung des Verfahrens : 46637c23-dc27-494f-becc-78de4e8b1550
Interne Kennung : 2025_06_01
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53127
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDP5W
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Beschaffung zweier OP-Mikroskope für die Klinik und Poliklinik für Neurochirurgie
Beschreibung : Es ist beabsichtigt, zwei OP-Mikroskope mit Monitor inkl. Brainlab Anbindung zu beschaffen, konkret das Produkt KINEVO 900 S des Herstellers Carl Zeiss.
Interne Kennung : 2025_06_01

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53127
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen : 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Universitätsklinikum Bonn AöR

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 1 309 056,53 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Das UKB beabsichtigt, das Gerät im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 5 VgV zu beschaffen. Dabei konnte ausschließlich mit der Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH verhandelt werden. Dieses Vorgehen ist mit Blick auf § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV zulässig, weil technische Alleinstellungsmerkmale des KINEVO 900 S bestehen. Die patentgeschützten Alleinstellungsmerkmale des KINEVO 900 S OP-Mikroskops von Zeiss lassen sich in fünf medizinisch erforderliche Funktionsbereiche kategorisieren, die für die sichere Durchführung komplexer neurochirurgischer Eingriffe im vorgesehenen Einsatzfeld am UKB unabdingbar sind. Ergonomische Systemfunktionen: Die automatische Ausbalancierung, unbegrenzte Handgriffrotation mittels Schleifkontakten, das ergonomische Zwei-Kippachsen-Zoom-System und der 360°-Falttubus mit PROMAG-Funktion gewährleisten die erforderliche Arbeitseffizienz und Präzision während langdauernder neurochirurgischer Eingriffe. Diese Systeme sind medizinisch erforderlich, da sie die kontinuierliche Operateurleistung über in der Regel mehrstündige Eingriffe sicherstellen und Ermüdungserscheinungen minimieren, die sich direkt auf die chirurgische Präzision und Patientensicherheit auswirken. Robotische Steuerung und Navigationssysteme: Die surgeon-controlled robotics mit Z-Mode, Point-Lock-Funktion und integrierte Neuronavigation ermöglichen eine präzise, unterbrechungsfreie Mikroskopsteuerung während kritischer Operationsphasen. Diese Funktionen sind medizinisch unabdingbar für die sichere Resektion in eloquenten Hirnarealen, da sie millimetergenaue Positionierung und kontinuierliche Fokussierung auf kritische anatomische Strukturen ohne manuelle Nachjustierung gewährleisten. Erweiterte Visualisierungs- und Inspektionssysteme: Das integrierte QEVO-Mikroinspektionsinstrument mit 45°-Optik und die adaptive koaxiale Zusatzbeleuchtung ermöglichen die vollständige Beurteilung komplexer anatomischer Verhältnisse in tiefen Operationsfeldern. Diese Systeme sind für die sichere Schädelbasischirurgie und Tumorresektionen erforderlich, da sie die Visualisierung verdeckter anatomischer Strukturen ohne zusätzliche externe Systeme ermöglichen. Integrierte Fluoreszenz-Technologien: Das Blue-400S-System für simultane 5-ALA-Fluoreszenz- und Weißlichtdarstellung, der schnelle Wechsel zwischen Fluoreszenzoptionen, die Kontrastkompensation für Infrarot-Bildgebung und der nahtlose Weißlicht-Infrarot-Modus bilden ein geschlossenes System für die optimierte Tumorchirurgie und Gefäßchirurgie. Diese Funktionen sind für die vollständige Resektion hochmaligner Gliome und die sichere Gefäßchirurgie medizinisch erforderlich, da sie kontinuierliche Beurteilung von Tumorgewebe und vaskulären Strukturen ohne Unterbrechung des Operationsflusses ermöglichen. Quantitative Datenanalyse und farbgetreue Integration: Das Flow-800-System zur quantitativen Blutflussanalyse und die farbgetreue Dateneinspiegelung für Mixed Reality-Navigation stellen objektive, messbare Parameter für chirurgische Entscheidungen bereit. Diese Systeme sind medizinisch unabdingbar, da sie subjektive Einschätzungen durch quantifizierbare Daten ersetzen und damit die Qualität und Sicherheit komplexer neurochirurgischer Eingriffe (neurovaskuläre Eingriffe, Image guided Surgery) gewährleisten. Eine systematische Marktanalyse hat bestätigt, dass keine alternative, am Markt verfügbare OP-Mikroskoplösung auch nur einen dieser fünf integrierten Funktionsbereiche in vergleichbarer Weise abdeckt. Die Kombination aller Systeme in einer einheitlichen Plattform existiert ausschließlich im KINEVO 900 S. Für die neurochirurgischen Spezialdisziplinen am UKB - Neuroonkologie, Epilepsiechirurgie und vaskuläre Neurochirurgie - stellen diese integrierten Funktionsbereiche keine optionalen Verbesserungen dar, sondern medizinisch erforderliche Grundausstattung für patientensichere Behandlungsstandards. Die Anwendung des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV ist gerechtfertigt, da für diese patentgeschützten integrierten Systemlösungen keine technisch gleichwertigen Alternativen am Markt verfügbar sind. Eine "vernünftige" Alternative im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV zu der Beschränkung des Beschaffungsgegenstands auf die Geräte des Herstellers Zeiss ist vorliegend nicht ersichtlich. Es ist nicht möglich, die mit den o. g. Alleinstellungsmerkmalen verbundene Leistungsfähigkeit im vorgesehenen Einsatzzweck mittels Geräten anderer Hersteller zu realisieren. Dazu ist auf die vorstehenden Ausführungen zu den einzelnen Merkmalen zu verweisen. Die durchgeführte Markterkundung hat kein Wettbewerbsprodukt mit vergleichbaren, technisch gleichwertigen Eigenschaften ergeben. Auch ist es nicht möglich, die oben beschriebenen Komponenten über andere Hersteller oder Händler zu beschaffen. Die Belege dafür liegen vor. Es liegt ein Alleinvertrieb des OP-Mikroskop inklusive der Anbindung an das Navigationssystem von BrainLab vor. Somit war auch ein alternativ ggf. in Betracht kommendes wettbewerbliches Vergabeverfahren mit Produktvorgaben (§ 31 Abs. 6 VgV) nicht möglich, weil es keinen Wettbewerb auf Lieferantenebene gibt.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH
Angebot :
Kennung des Angebots : -
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2025_06_01
Datum der Auswahl des Gewinners : 26/09/2025

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Universitätsklinikum Bonn AöR
Registrierungsnummer : DE 811 917 555
Postanschrift : Venusberg-Campus 1
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53127
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Geschäftsbereich 4 - Einkauf, Materialwirtschaft und Logistik
Telefon : +49 228 287-14798
Internetadresse : http://www.ukbonn.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer : 05315-03002-81
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50606
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 221 147-3045
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRB725438
Postanschrift : Rudolf-Eber-Str. 11
Stadt : Oberkochen
Postleitzahl : 73447
Land, Gliederung (NUTS) : Ostalbkreis ( DE11D )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 6bdd0631-d874-4aff-b233-1dfabf8b8c93 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 26/09/2025 11:50 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00635193-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 186/2025
Datum der Veröffentlichung : 29/09/2025