Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Korruption
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Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
Betrug
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Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) Falls eine Erklärung über das Vorliegen eines Insolvenzplanes abgegeben wurde, ist der rechtskräftig bestätigte Insolvenzplan mit dem Angebot vorzulegen (siehe abschließende Liste)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) Ausschließlich auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - falls das Unternehmen beitragspflichtig ist -, • Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse sowie • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt) (siehe abschließende Liste)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) Ausschließlich auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt) vorzulegen (siehe abschließende Liste)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
Zahlungsunfähigkeit
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Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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rein nationale Ausschlussgründe gemäß § 15 TVergG LSA (1) Hat der Bieter 1. aktuelle Nachweise oder Eigenerklärungen über die vollständige Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, 2. eine Erklärung nach den §§ 10 und 12 Abs. 2 oder 3. sonstige Nachweise oder Erklärungen nicht zum geforderten Zeitpunkt vorgelegt, entscheidet der öffentliche Auftraggeber auf der Grundlage der Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, ob das Angebot von der Wertung ausgeschlossen wird. Fremdsprachige Nachweise oder Erklärungen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. (2) Soll die Ausführung eines Teils des Auftrags über die Erbringung von Bauleistungen oder Dienstleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden, so sind vor der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise und Erklärungen nach Absatz 1 vorzulegen. Soweit eine Benennung von Nachunternehmern nach Auftragserteilung zulässig ist, sind die erforderlichen Nachweise und Erklärungen nach Absatz 1 bei der Benennung vorzulegen. Weiterhin ist mit dem Angebot die Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket vorzulegen.