Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Bildschirmlesegeräten der Produktuntergruppe 25.21.85. (Bildschirmlesegeräte) und 25.21.86 sowie der Produktart 25.99.99.4 der AOK-Bundesverband eGbR im Auftrag der AOKs: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordost und Rheinland-Pfalz/Saarland

Vertragsschlussabsicht: Vertrag über die mehrkostenfreie Versorgung mit Bildschirmlesegeräten der Produktuntergruppe 25.21.85. (Bildschirmlesegeräte) in Rahmen von Vergütungs-/Folgevergütungspauschalen und 25.21.86 sowie der Produktart 25.99.99.4 der AOK-Bundesverband eGbR im Auftrag der AOKs: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordost und Rheinland-Pfalz/Saarland aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen entsprechend des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB …

CPV: 33196000 Meditsiinilised abivahendid
Täitmise koht:
Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Bildschirmlesegeräten der Produktuntergruppe 25.21.85. (Bildschirmlesegeräte) und 25.21.86 sowie der Produktart 25.99.99.4 der AOK-Bundesverband eGbR im Auftrag der AOKs: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordost und Rheinland-Pfalz/Saarland
Auhindade andmise asutus:
AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Auhinna number:
Vertrag Bildschirmlesegeräte nach § 127 Abs. 1 SGB V

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers : Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Bildschirmlesegeräten der Produktuntergruppe 25.21.85. (Bildschirmlesegeräte) und 25.21.86 sowie der Produktart 25.99.99.4 der AOK-Bundesverband eGbR im Auftrag der AOKs: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordost und Rheinland-Pfalz/Saarland
Beschreibung : Vertragsschlussabsicht: Vertrag über die mehrkostenfreie Versorgung mit Bildschirmlesegeräten der Produktuntergruppe 25.21.85. (Bildschirmlesegeräte) in Rahmen von Vergütungs-/Folgevergütungspauschalen und 25.21.86 sowie der Produktart 25.99.99.4 der AOK-Bundesverband eGbR im Auftrag der AOKs: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordost und Rheinland-Pfalz/Saarland aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen entsprechend des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V in der jeweils aktuellen Fassung. Zur Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf die produktgruppenspezifischen Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V verwiesen. Diese sind abrufbar unter https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home. Der Vertrag begründet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl an Versorgungen für Versicherte der AOKs: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordost und Rheinland-Pfalz/Saarland oder eine bestimmte Abgabemenge. Versorgende Vertragspartner können nur Leistungserbringer werden, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erfüllen und den Nachweis mittels eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungs-stelle) gemäß § 126 Abs. 1a und Absatz 2 SGB V liefern können.
Kennung des Verfahrens : 114a7d95-a257-4a3f-9d8a-4afca9829e3c
Interne Kennung : Vertrag Bildschirmlesegeräte nach § 127 Abs. 1 SGB V
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens : Vertragsschlussabsicht: Vertrag über die mehrkostenfreie Versorgung mit Bildschirmlesegeräten der Produktuntergruppe 25.21.85. (Bildschirmlesegeräte) und 25.21.86 sowie der Produktart 25.99.99.4 der AOK-Bundesverband eGbR im Auftrag der AOKs: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordost und Rheinland-Pfalz/Saarland und den dazugehörigen Leistungen im Sinne einer vollumfänglichen Versorgung entsprechend des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V in der jeweils aktuellen Fassung. Zur Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf die produktgruppenspezifischen Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V verwiesen. Diese sind abrufbar unter https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home. Der Vertrag begründet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl an Versorgungen für Versicherte der AOKs: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordost und Rheinland-Pfalz/Saarland oder eine bestimmte Abgabemenge. Versorgende Vertragspartner können nur Leistungserbringer werden, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen und den Nachweis mittels eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) liefern können. Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Abs. 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Interessensbekundungen über die Aufnahme von Vertragsverhandlungen nach § 127 Abs. 1 SGB V können auch nach dem in der Vergabebekanntmachung genannten Termin noch an die Kontaktstelle übermittelt werden. Für die Be-kanntmachung wird dieses Formular genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Stan-dardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftrags-menge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Es handelt sich bei der Bekanntmachung nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33196000 Medizinische Hilfsmittel

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10178
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : 300

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Leistungserbringer muss die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen und eine gültige Präqualifizierung gemäß § 126 Abs. 1a und Absatz 2 SGB V in Bezug auf die Versorgung mit Bildschirmlesegeräten der Produktuntergruppe 25.21.85. (Bildschirmlesegeräte) und 25.21.86 sowie der Produktart 25.99.99.4 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V nachweisen. Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V sind unter https://www.gkv-spitzenver-band.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/eignungskriterien/eignungskriterien.jsp abrufbar.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Bildschirmlesegeräten der Produktuntergruppe 25.21.85. (Bildschirmlesegeräte) und 25.21.86 sowie der Produktart 25.99.99.4 der AOK-Bundesverband eGbR im Auftrag der AOKs: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordost und Rheinland-Pfalz/Saarland
Beschreibung : Vertragsschlussabsicht: Vertrag über die mehrkostenfreie Versorgung mit Bildschirmlesegeräten der Produktuntergruppe 25.21.85. (Bildschirmlesegeräte) und 25.21.86 sowie der Produktart 25.99.99.4 der AOK-Bundesverband eGbR im Auftrag der AOKs: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordost und Rheinland-Pfalz/Saarland und den dazugehörigen Leistungen im Sinne einer vollumfänglichen Versorgung entsprechend des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V in der jeweils aktuellen Fassung. Zur Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf die produktgruppenspezifischen Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V verwiesen. Diese sind abrufbar unter https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home. Der Vertrag begründet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl an Versorgungen für Versicherte der AOKs: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordost und Rheinland-Pfalz/Saarland oder eine bestimmte Abgabemenge. Versorgende Vertragspartner können nur Leistungserbringer werden, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen und den Nachweis mittels eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) liefern können. Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Abs. 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Interessensbekundungen über die Aufnahme von Vertragsverhandlungen nach § 127 Abs. 1 SGB V können auch nach dem in der Vergabebekanntmachung genannten Termin noch an die Kontaktstelle übermittelt werden. Für die Bekanntmachung wird dieses Formular genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftrags-menge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Es handelt sich bei der Bekanntmachung nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
Interne Kennung : Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die mehrkostenfreie Versorgung mit Bildschirmlesegeräten der Produktuntergruppe 25.21.85. (Bildschirmlesegeräte) und 25.21.86 sowie der Produktart 25.99.99.4 der AOK-Bundesverband eGbR im Auftrag der AOKs: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordost und Rheinland-Pfalz/Saarland

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33196000 Medizinische Hilfsmittel

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Germany 10178 Berlin, Rosenthaler Straße 31
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10178
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Interessensbekundungen über die Aufnahme von Vertragsverhandlungen nach § 127 Abs. 1 SGB V können auch nach dem in der Vergabebekanntmachung genannten Termin noch an die Kontaktstelle übermittelt werden. Für die Bekanntmachung wird dieses Formular genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt wer-den, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Es handelt sich bei der Bekanntmachung nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist : Schutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung : AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts Rosenthaler Straße 31 10178 Berlin Germany Geschäftsbereich Versorgung / VE 5 HH Herrn Frank Rudolf mailto: frank.rudolf@bv.aok.de Telefon: +49 30 34646 2220 Internetadresse: https://www.aok.de/gp/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen : 23/05/2025 23:59 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts -
Überprüfungsstelle : AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer : DE168368778
Postanschrift : Germany 10178 Berlin, Rosenthaler Straße 31
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10178
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Frank Rudolf
Telefon : +4930346462220
Fax : +493034646332220
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer : PUBL
Stadt : Luxembourg
Postleitzahl : 2417
Land, Gliederung (NUTS) : Luxembourg ( LU000 )
Land : Luxemburg
Telefon : +352 29291
Internetadresse : https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : abef7e10-ebd4-4c3c-8c0d-a081da312d9f - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 24/04/2025 14:31 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00270889-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 82/2025
Datum der Veröffentlichung : 28/04/2025