Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen - hier: Linienbündel Schorndorf mit den beiden landkreisübergreifenden Linien 810 und 180 / federführend übernimmt der Landkreis Cham die Aufgabenträgerschaft

Die Kreiswerke Cham sind ein Eigenbetrieb des Landkreises Cham. Sie sind u.a. vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlichen die Kreiswerke Cham unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsdienstleistungen …

CPV: 60112000 Maantee ühistransporditeenused
Täitmise koht:
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen - hier: Linienbündel Schorndorf mit den beiden landkreisübergreifenden Linien 810 und 180 / federführend übernimmt der Landkreis Cham die Aufgabenträgerschaft
Auhindade andmise asutus:
Landkreis Cham
Auhinna number:
Vorabbekanntmachung Linienbündel Schorndorf 8511.LB2.05

1. Zuständige Behörde

1.1 Zuständige Behörde

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Cham
Rechtsform der zuständigen Behörde : Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen - hier: Linienbündel Schorndorf mit den beiden landkreisübergreifenden Linien 810 und 180 / federführend übernimmt der Landkreis Cham die Aufgabenträgerschaft
Beschreibung : Die Kreiswerke Cham sind ein Eigenbetrieb des Landkreises Cham. Sie sind u.a. vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlichen die Kreiswerke Cham unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsdienstleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Cham durch. Auf Grund einer Delegationsvereinbarung mit dem Landkreis Regensburg, übertragen auf die GFN, ist der Landkreis Cham für die Linie 810 zuständig. Die Kreiswerke Cham beabsichtigen, das Linienbündel Schorndorf als Dienstleistungskonzession im Rahmen einer Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 Satz 1VO (EG) 1370/2007 für den Zeitraum 01.05.2026 bis 29.02.2028 zu vergeben. Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 217.570 km. Sollte ein eigenwirtschaftlicher Antrag im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG gestellt werden, wird auf die Beschreibung in Punkt 5.1 verwiesen. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung besteht ein Ausgleichsanspruch aus einer allgemeinen Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Cham über die Festsetzung des Deutschlandtickets einschließlich Ermäßigungstickets als Höchsttarif bis zum 31.12.2025. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der VLC. A) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG ist für die gesamte Laufzeit innerhalb der Drei-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorabbekanntmachung für das Linienbündel Schorndorf (Linien 180 und 810) ausgelöst. Der Betriebsbeginn der Verkehrsleistung ist der 01.05.2026. Der Betrieb ist zum genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Die derzeitige Liniengenehmigung endet zu diesem Zeitpunkt. Das Betriebsende ist der 29.02.2028. B) Anforderung an die Verkehre und eigenwirtschaftliche Genehmigungserteilung: Gem. § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt - siehe hierzu Punkt 5.1. Beschreibung. Dies sind verbindliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge. Sie führen nach § 13 Abs. 2a PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags, entsprechendes gilt für sich nur auf Teilleistungen beziehende eigenwirtschaftliche Anträge. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (hier unter A) zu finden) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bzgl. Überschreitungen der vorgegebenen Verkehrsleistung, Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, nicht aufgelisteter Standards, so sind diese ebenfalls verbindlich zuzusichern. Die Zusicherungen sind mit dem Antrag auf Genehmigungserteilung in Schriftform unter Bezugnahme auf dieses Dokument bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Die zuständige Behörde will in diesem Fall in die Kontrolle dieser Auflagen eingebunden werden. D) Voraussetzungen für die Entbindung von der Betriebspflicht für eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre: Gemäß § 21 Abs. 4 Satz 3PBefG bleibt die Erfüllungspflicht für Bestandteile des Genehmigungsantrages (Standards), die nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert wurden, in der Regel zumutbar. Zumutbar sind daher alle wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Änderungen anderer Verkehre, der Schülerzahlen und Schulstandorte, der Tarifentwicklung im Verbundtarif, der allgemeinen Nachfrageentwicklung und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ergeben. Das Verkehrsunternehmen ist insoweit gehalten, die Chancen und die Risiken hieraus für die beantragte Laufzeit abzuschätzen.
Interne Kennung : Vorabbekanntmachung Linienbündel Schorndorf 8511.LB2.05
Verfahrensart : Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen - hier: Linienbündel Schorndorf mit den beiden landkreisübergreifenden Linien 810 und 180 / federführend übernimmt der Landkreis Cham die Aufgabenträgerschaft
Beschreibung : Die Fahrpläne sind unter https://www.landkreis-cham.de/media/52800/fahrplan-180-zur-vergabe-2026.pdf , https://www.landkreis-cham.de/media/52798/fahrplan-810-hin-zur-vergabe-2026.pdf und https://www.landkreis-cham.de/media/52799/fahrplan-810-rueck-zur-vergabe-2026.pdf ersichtlich und enthalten eine detaillierte Übersicht mit Nennung der Bedienstrecken. Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag gestellt wird, betrifft die beabsichtigte Direktvergabe das gesamte Bedienfeld. Der eigenwirtschaftliche Antrag bzw. der beabsichtigte ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste im Sinne des § 8 PBefG. Sowohl der eigenwirtschaftliche Verkehr als auch der beabsichtigte ÖDA richten sich nach dem Nahverkehrsplan des Landkreises Cham. Dieser ist unter http://www.landkreis-cham.de/media/44993/cha_nvp_endbericht_akt20230830_mitkarten_versand_klein.pdf. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan (NVP) in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen sind. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie auf die Qualität der Verkehrsdienste und Beförderungstarife. Dadurch können Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebotes sowie hinsichtlich weitere Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erhöhen. Es sind RBL-Drucker mit Datenweitergabe an die bayernweite DEFAS-Fahrplanauskunft sowie die Weitergabe von Sperrungen und Umleitungen an die DEFAS verpflichtend. Der Einsatz einer digitalen Matrix ist wünschenswert, im Minimum ist eine manuelle Anzeige verpflichtend. Das Höchstalter der Fahrzeuge während des gesamten Betriebszeitraumes beträgt 15 Jahre. Dabei besteht Barrierefreiheit bei allen Neufahrzeugen, ansonsten nach den gesetzlichen Vorgaben. Fahrplanänderungen erfolgen nur mit der Zustimmung der zuständigen Behörde. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht gem. § 8a Abs. 2 PBefG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 VO (EU) 1370/2007 nach.
Interne Kennung : Vorabbekanntmachung Linienbündel Schorndorf 8511.LB2.05

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge : 217 570 Kilometer

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Cham
Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Regensburg
Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags

Datum des Beginns : 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit : 29/02/2028

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Kreiswerke Cham -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Cham
Registrierungsnummer : 4258
Postanschrift : Rachelstr. 6
Stadt : Cham
Postleitzahl : 93413
Land, Gliederung (NUTS) : Cham ( DE235 )
Land : Deutschland
Telefon : +49997178798
Internetadresse : www.landkreis-cham.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Kreiswerke Cham
Registrierungsnummer : 6502
Abteilung : Mobilität
Postanschrift : Bahnhofstr. 6
Stadt : Cham
Postleitzahl : 93413
Land, Gliederung (NUTS) : Cham ( DE235 )
Land : Deutschland
Telefon : +49997178798
Internetadresse : www.landkreis-cham.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : 09-0338129-25
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Cham ( DE235 )
Land : Deutschland
Telefon : +49981531277
Rollen dieser Organisation :

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer : PUBL
Stadt : Luxembourg
Postleitzahl : 2417
Land, Gliederung (NUTS) : Luxembourg ( LU000 )
Land : Luxemburg
Telefon : +352 29291
Internetadresse : https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : b371b997-9c48-4d1d-abec-57e5accd7a7a - 01
Formulartyp : Planung
Art der Bekanntmachung : Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung : T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 11/06/2025 09:58 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00379458-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 111/2025
Datum der Veröffentlichung : 12/06/2025