U4 Grasbrook - Geotechnische Beratung [ba]

Die HOCHBAHN beabsichtigt, die U-Bahn-Linie U4 von der Haltestelle Elbbrücken über die Norderelbe und den Moldauhafen auf den Grasbrook zu verlängern. Die Verlängerung gliedert sich in die Abschnitte Unterführung Norderelbe, Stahlviadukt Am Moldauhafen, die Brücke über den Moldauhafen einschl. Haltestelle und Technikgebäude sowie die Unterführung der Dessauer Straße. Gegenstand dieses …

CPV: 71332000 Geotehnilised teenused
Täitmise koht:
U4 Grasbrook - Geotechnische Beratung [ba]
Auhindade andmise asutus:
Hamburger Hochbahn AG
Auhinna number:
279786 und 279787

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Hamburger Hochbahn AG
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : U4 Grasbrook - Geotechnische Beratung [ba]
Beschreibung : Die HOCHBAHN beabsichtigt, die U-Bahn-Linie U4 von der Haltestelle Elbbrücken über die Norderelbe und den Moldauhafen auf den Grasbrook zu verlängern. Die Verlängerung gliedert sich in die Abschnitte Unterführung Norderelbe, Stahlviadukt Am Moldauhafen, die Brücke über den Moldauhafen einschl. Haltestelle und Technikgebäude sowie die Unterführung der Dessauer Straße. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von geotechnischen Beratungsleistungen für dieses Bauprojekt..
Kennung des Verfahrens : 222a0159-f7e6-40fc-8443-7795d37009c1
Interne Kennung : 279786 und 279787
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Steinstraße 20
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 20095
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YE35JGE Unternehmen, die am Vergabeverfahren teilnehmen wollen, müssen zunächst einen schriftlichen Teilnahmeantrag über das DTVP-Vergabeportal einreichen. Alle geforderten Angaben und Nachweise sind formlos und vollständig mit diesem Teilnahmeantrag vorzulegen, ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Die Angaben und Nachweise entsprechend den in dieser Bekanntmachung genannten Teilnahmebedingungen sind nach der dort genannten Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstelle der geforderten Angaben und Formalitäten vergleichbare geeignete Dokumente ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Angaben und Nachweise sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : 279786 Geotechnische Beratungsleistungen Viadukt
Beschreibung : Los 1: Das Stahlviadukt Am Moldauhafen wird eine Länge von ca. 360 m haben und wird als semiintegrales Bauwerk den Grasbrook überspannen. Für dieses Bauwerk sind die geotechnischen Beratungsleistungen für die vorlaufenden Konsolidierungsarbeiten, für das Monitoring in Bezug auf die benachbarte Hochwasserschutzanlage sowie für die geplanten Ausgänge des Viaduktes zu erbringen.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Steinstraße 20
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 20095
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 12 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag / die Aufträge auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Kosten
Beschreibung : Die für die Bewertung maßgeblichen Kosten sind die Gesamt-Angebotssumme des Honorarangebotes (einschließlich Nebenkosten).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualifikation und Erfahrung des Schlüsselpersonals
Beschreibung : Qualifikation, einschlägige Berufserfahrung und persönliche spezifische Erfahrungen in der geotechnischen Beratung für vergleichbare Projekte.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Hamburger Hochbahn AG -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : 279787 Geotechnische Beratungsleistungen Norderelbbrücke und Brücke Haltestelle Moldauhafen
Beschreibung : Los 2: Die Brücke über den Moldauhafen wird in ca. 15 m Höhe über dem Wasser die neue U-Bahn-Haltestelle Moldauhafen tragen, die damit zur neuen Endhaltestelle im Süden der U-Bahnlinie 4 wird. Die Unterführung überspannt die Norderelbe auf einer Länge von ca. 305 m. Dieses Los konzentriert sich auf die beiden Bauwerke und deren geotechnische Bewertung. Für beide Bauwerke sind geotechnische Stellungnahmen zu bauzeitlichen Hilfsmaßnahmen sowie zu den anliegenden Bestandsbebauungen aufzustellen sowie entsprechende Monitoringskonzepte zu entwickeln. Ergänzend ist für die Haltestelle ist eine FE-Modellierung aufzustellen, welche die Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Verschubzuständen und den späteren Ausbaulasten darstellt.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Steinstraße 20
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 20095
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 12 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag / die Aufträge auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Kosten
Beschreibung : Die für die Bewertung maßgeblichen Kosten sind die Gesamt-Angebotssumme des Honorarangebotes (einschließlich Nebenkosten).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualifikation und Erfahrung des Schlüsselpersonals
Beschreibung : Qualifikation, einschlägige Berufserfahrung und persönliche spezifische Erfahrungen in der geotechnischen Beratung für vergleichbare Projekte.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Hamburger Hochbahn AG -

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Hamburger Hochbahn AG
Registrierungsnummer : DE811239681
Postanschrift : Steinstraße 20
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 20095
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Bereich Einkauf
Telefon : +49 403288-4152
Internetadresse : http://hochbahn.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Registrierungsnummer : 02000000-KBSW000001-97
Postanschrift : Neuenfelder Straße 19
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 21109
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4042840-3230
Fax : +49 4042794-0997
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 253fa23a-838f-4242-9342-915dcaf81074 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 12/06/2025 08:57 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00382955-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 112/2025
Datum der Veröffentlichung : 13/06/2025