Beschreibung
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Art und Umfang der Leistung sind wie folgt gegliedert: 1. Allgemeine/Technische Hausmeisterdienste als Vertretung: - Der Hausmeister erfüllt zum einen Aufgaben aus dem Bereich des Infrastrukturellen als auch aus dem Bereich des Technischen Gebäudemanagements.- Der Hausmeister ist der Liegenschaft fest zugeordnet. Eine weitgehende Konstanz beim eingesetzten Personal ist zu gewährleisten. Der eingesetzte Hausmeister ist dem Auftraggeber (AG) schriftlich zu benennen. Für jeden Hausmeister ist ein Vertreter zu benennen, der ebenfalls über Objekt- und Anlagenkenntnisse verfügen muss. Änderungen des Hausmeister-Personals sind dem AG unverzüglich anzuzeigen. - Die Anwesenheitszeiten des Hausmeisters sind in der Urlaubs- und Krankheitsvertretung in den Hauptnutzungszeiten Montag bis Freitag für die Dauer von 8 Stunden täglich sicherzustellen. Die Urlaubsvertretung erfolgt in der Regel für 30 Tage. Da die Vertretung im Krankheitsfall nicht voraussehbar ist, sollte diese umgehend, spätestens aber am dritten Arbeitstag der Anforderung sichergestellt werden.- Der Hausmeister ist eine wichtige Schnittstelle und Kontaktperson zwischen Gebäudenutzern und Eigentümer. Die Gebäudenutzer können sich bei Wünschen, Störungen und Beschwerden an das Hausmeisterpersonal wenden, welches dann die weitere Bearbeitung der Anliegen übernimmt. Der Auftragnehmer (AN) stellt eine service-orientierte Einstellung der von ihm eingesetzten Mitarbeitenden sicher. 2 Allgemeine Aufgaben bei der Überwachung und Wartung der baulichen An-lagen und technischen Einrichtungen: - Allgemeine Überwachung durch tägliche regelmäßige Kontrollgänge auf ordnungsgemäßen und sauberen sowie sicheren Zustand des Objektes und Einhaltung der Hausordnung.- Überwachung der Ausführung von Reinigung der Allgemeinflächen, Winterdienst und der Pflege der Außenanlagen, Kontrolle der Parkflächen auf ordnungsgemäßes Par-ken, Kontrolle von Abgrenzungs- und Zaunanlagen, Kontrolle der Freiflächen auf ord-nungsgemäßen Zustand.- Kontrolle der Abfallentsorgung durch die Entsorgungsuntem-ehmen, Bereitstellen der Abfallcontainer und -behäl-ter für die Entsorgung an den dafür bestimmten Wochentagen, Abfallboxen 1x wö. auskehren und sauber halten.- Veranlassung von Sonderabfallentsorgung gemäß den Anforderungen des Objektes bei Bedarf.- Monatliche Kontrolle der Schließanlagen an Türen und Fenster im Allgemeinbereich des Gebäudes. 3. Überwachung haustechnischer Anlagen:- Tägliche Kontrolle der Feuermelder auf Funktionsfähigkeit und äußere Beschädigungen. Überprüfen der Betriebssicherheit von Feuerlöschern und Hydranten im Allgemein-bereich.- Tägliche Kontrolle von Wasserstand und Betriebsdrücken; Test der Überwachungseinrich-tungen, Pumpen, Strömungsmeldern, der Auffüll- und Nachspeiseeinrichtungen gem. Hersteller-vorschriften; Führen der Betriebshandbücher. - Tägliche Überwachung der Dichtigkeit von Druckleitungen, Hähnen, Ventilen und Wasser- bzw. Abwasserleitungen. - Tägliche Überwachung von Regen-, Fall- und Grundleitungen sowie Schlammeimern, Fangkörben und Sieben; Überprüfen der Abwasserentsorgung (Hebeanlagen, Pumpen Fettabscheider).- Tägliches Überprüfen von Wasseraufbereitungs- und Druckerhöhungsanlagen; Wechseln von Filtern.- Tägliche Sichtkontrollen in den Allgemeinbereichen des Gebäudes: an Decken, Wänden und Fassaden, an Türen und Fenstern; Kontrolle von Briefkasten-, Werbeschild- und Klingeltableauanlagen; Anzeige von Beschädigungen und Zerstörungen.- Tägliche Kontrolle der Beleuchtung in Treppenhäusern, Fluren, Keller- und Funktions-räumen und der Außenbeleuchtung.- Tägliche manuelle oder automatische Kontrolle der Netzersatzbatterie gemäß der VDE-0108.- Übernahme von Aufzugswärterpflichten (Personenbefreiung).- Monatliches Erfassen der Zählerstände (für Gas, Wasser, Heizung und andere Medien) an Haupt- und Nebenzählern.- Nach Bedarf Bedienen von Heizung-, Lüftungs- und Klimaanlagen nach den technischen Vorschriften des Herstellers; Beobachtung von Thermometern, Manometern; Prüfung von Brennstoff und Verbrauchsstoff-vorräten.4. Instandsetzungsarbeiten:- Bei Kleinreparaturen, die nicht durch den Hausmeister ausgeführt werden können, ist der Auftragnehmer berechtigt, Instandsetzungsaufträge an Fachfirmen zu erteilen.- Tägliche Kontrolle der Leuchtmittel und bei Bedarf Wechsel im Bereich der Allgemein-flächen (innen und außen), in Hauseingängen und Nutzungsräumen, an den Zugängen und Zufahrten des Objektes.- Tägliche Kontrolle der Fluchtwege und Treppenhäuser auf Einhaltung bestehender Vorschriften und Auflagen (Warnschilder, Beleuchtung); Kontrolle von Kellerschächten und Kelleraußentreppen, Überprüfung der freien Zugänglichkeit von Rettungswegen.- Einleiten von Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenquellen, Havarien und Störungen.- Regelmäßiges führen eines Logbuches.- Erstellen von Ereignisberichten; Übergabe von Wochen- bzw. Monatsberichten an den Auftraggeber. Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebstagebücher.- Terminierung und Abruf von beauftragten Leistungen nach Vorgabe des AG, insbesondere bei Wartung und Instandhaltung. 5. Überwachung und Pflege der Außenanlagen: 6. Elektro-, Sanitär-, Schlosser-, Tischler-, Malerarbeiten:- Erforderliche Arbeiten sind von der Hausmeistervertretung in Absprache mit dem AG, ggf. in Koordination mit einer Fachfirma, zu beauftragen.7. Sonstige Arbeiten:- Hilfestellung im Falle von Havarien und einer Evakuierung des Objektes. Veranlassung von Schädlingsbekämpfung im Bedarfsfall (Nach Absprache mit dem AG). Reinigung von Keller- und Technikräumen.- Die tägliche Ausgabe von Büromaterial an Beschäftigte der VBG aus dem hauseigenen Materiallager ist während der Vertretungszeit sicherzustellen. Bestellungen, wel-che dem Auffüllen des Lagerbestandes dienen, sind in Absprache mit dem AG zu fertigen. 8.Fremddienstleistungen:- Terminierung und Abruf von beauftragten Leistungen nach Vorgabe des AG, insbesondere bei Intervallleistungen. Weitere Information in der Leistungsbeschreibung.