Beschreibung
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Ausstattung von pädagogischen Küchen in den Einrichtungen des Wetteraukreises Es soll eine 4-jährige Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen werden zur Planung, Lieferung und Montage von pädagogischen Küchen nach Musterkatalog. Der Wetteraukreis, vertreten durch den Fachbereich Bildung und Gebäudewirtschaft, unterhält aktuell ca. 85 Schulen, weitere Verwaltungsstellen des Wetteraukreises, 4 angeglliederte Betriebe des Wetteraukreises (Wetterauer Eigenbetrieb IT WEBIT, JobCenter Wetterau, AWB (Abfallwirtschaftsbetrieb) und Kantinen. Die innerhalb des Rahmenvertrages einzurichtenden Küchenbereiche befinden sich in verschiedenen Gebäuden und Gebäudeteilen der Einrichtungen des Wetteraukreises. Die Einrichtungsgegenstände und Ausrüstungen sind in die jeweiligen, konkret beplanten Räume in den unterschiedlichen Geschossen zu verbringen, zu montieren und zu installieren. In den Angebotspreisen sind die Kosten für die Ausstattungsplanung der jeweils konkreten Küchen auf der Basis der Leistungsbeschreibung (Musterausstattung), die Planungskosten, die Lieferung, eventuell notwendige Lager bzw. Zwischenlager außerhalb der Gebäude, Verbringung frei Verwendungs- bzw. Montagestelle, Montage, vollständige Installation, die Entsorgung des Verpackungsmaterials und die fachgerechte Einweisung des Bedienpersonals einzurechnen. Dies gilt auch für eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen im Bereich von Fußböden, Wänden, Türen, Fenstern und bereits vorhandenen Einrichtungsgegenständen. Der Lieferumfang kann Einzelpositionen, Teillieferungen, Ergänzungen bis hin zu Komplettausstattungen umfassen. Die Wandbeschaffenheiten, Leitungsführungen, und Montagebedingungen sind vor Auftragsrealisierung durch den Aufragnehmer abzuklären. Die Musterausstattung der pädagogischen Küchen umfasst 3- bzw. 4-Zellen-Küchen für den hauswirtschaftlichen Unterricht in den verschiedenen Schulformen und Küchenzeilen bis ca. 4,50 m Länge für Grundschulen und Küchenzeilen zwischen 2 - 3,50 m für Verwaltungen. Weiterhin hat die Kalkulation der Preise unter Beachtung der Beeinträchtigung und Unterbrechung des Arbeitsablaufes in den einzelnen Küchenbereichen zu erfolgen. Die technische Beschilderung aller Geräte und Apparate, die Beschriftung der Bedienelemente, Absperr- und Regeleinrichtungen hat in deutscher Sprache zu erfolgen. In den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen und Kleinmaterialien, die zur betriebsfertigen Herrichtung der Kücheneinrichtung erforderlich sind zu berücksichtigen, selbst wenn diese in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert aufgeführt sind. Der Leistungsumfang muss in jedem Fall eingehalten werden, die Formulierungen zu Funktion, Material und Verarbeitung stellen Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung dar. Die Einhaltung der Anforderung und des Leistungsumfanges der Leistungsbeschreibung, als auch die mögliche Höherwertigkeit der angebotenen Produkte sind durch den Bieter mittels entsprechenden Produkt- und Datenblättern (analog den Positionen der Leistungsbeschreibung) zu belegen. Die erforderlichen Prüfzertifikate der angebotenen Produkte sind ebenfalls mit eindeutiger Zuordnung beizulegen. Positive Abweichungen von der Leistungsbeschreibung sollten vom Bieter in einem gesonderten Schreiben erläutert werden. Liefer- und Montageleistungen für Erzeugnisse, die nicht Bestandteil der Musterausstattung sind, jedoch für die funktionelle Lösung der konkreten Ausstattung im Ausnahmefall erforderlich werden, sind gesondert auszuweisen und anzubieten und unterliegen der gleichen Kalkulationsgrundlage. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem für die Beauftragung vorgesehenen Bieter die Einreichung der seinem Angebot zugrunde liegenden Urkalkulation zu verlangen (§ 16 HVTG). Nach Aufforderung ist vor Auftragsvergabe eine kurzfristige und kostenlose Bemusterung in gegenständlicher Form durchzuführen. Die Vorstellung über Prospekte ist als Bemusterung unzureichend. Dem Angebot ist die Absicherungserklärung des Bieters zur Entsorgung der angebotenen technischen Geräte, nach Ablauf von deren Nutzungszeit (Elektrogesetz/WEEE) beizulegen. Die Veränderung bzw. Abkündigung von Produkten sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Für alle Produkte in der Leistungsbeschreibung gelten während der Vertragslaufzeit die zu Vertragsbeginn vereinbarten Preise als Höchstgrenze. Ist ein Produkt bzw. eine Komponente nicht mehr lieferbar, wird ein technisch mindestens gleichwertiges Nachfolgemodell zum gleichen Preis geliefert. Technische Aktualisierungen, die ohne Preiserhöhung realisierbar sind, werden an den Auftraggeber weitergegeben. Technische Veränderungen und Veränderungen des Warenkorbes bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung der Einhaltung der Parameter der Leistungsbeschreibung und der angebotenen Produkte (z.B. Material und Konstruktion) vor. Die Prüfung kann vor, während und nach der Produktion auch durch eine unabhängige Materialprüfanstalt erfolgen. Die Zeit zur Verjährung der Mängelansprüche beträgt für die elektrischen Geräte 2 Jahre und für die statischen Elemente (restlicher Leistungsumfang) 3 Jahre. Für alle angebotenen Produkte wird eine Nachlieferungsgarantie von mindestens 5 Jahren erwartet. Vertragslaufzeit: Beginn frühestens 01.02.2025, abhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Weitere Informationen zur Planung und Ausführung s. Besondere Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung.