Beschreibung
:
1. Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte, bezogen auf das Fahrgestell. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerklärung des Bieters, dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist, bezogen auf das Fahrgestell. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag, Servicevertrag o.ä.) ist vorzulegen. oder Eigenerklärung des Bieters, dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 6. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 7. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 8. Eigenerklärung, die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 9. Eigenerklärung, dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 10. Eigenerklärung des Bieters, dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen. 11. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleistet wird, die aufgeführte Mindestanzahl an Fahrzeugen im jeweiligen Regionallos (gem. Anlage 1. Anhang A) mit einer oder mehrerer Betriebsstätten innerhalb einer Wegstrecke von 100 km Entfernung zum Haltertruppenteil abzudecken. Über die Mindestanzahl der Fahrzeuge hinaus, können weitere Betriebsstätten für die Leistungserbringung bis max. 200 km (Wegstrecke) benannt werden. Hinweise: - In der Angebotsphase wird die Entfernung der Betriebsstätten zum Haltertruppenteil gestaffelt bewertet. Je kürzer die Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil, desto mehr Punkte erhält der Bieter im Rahmen der Angebotsauswertung - Lediglich die angegebenen und qualifizierten Betriebsstätten werden bei der Angebotsauswertung und Auftragsdurchführung berücksichtigt. - Die Abdeckung ist für das jeweilige Los/Teillos in der Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme zu befüllen und für jeden Unterauftragnehmer eine Anlage 1d - UAN einzureichen. - Die Entfernung (Wegstrecke) vom Haltertruppenteil bis zur Betriebsstätte ist mit dem Routenplaner Google Maps zu ermitteln. Gemeint ist die, für die im Anhang A geschilderten Fahrzeuge, nach StVo zugelassene Wegstrecke. 12. Eigenerklärung des Bieters, dass er die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 uneingeschränkt einhalten und anwenden wird. 13. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form. oder siehe Sonstige Eignungsbedingungen. 14. Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers ( zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 14 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.