Sonstige Begründung
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AUSGANGSSITUATION BEIM AG: Das KIS des UKT besteht u.a. aus den folgenden zwei zentralen IT-Anwendungen: a) IS-H: Branchenlösung der Firma SAP für das Patientenmanagement und die Abrechnung in Krankenhäusern, basierend auf dem ERP-System von SAP; b) i.s.h.med: Klinisches Arbeitsplatzsystem (KAS) der Firma Oracle Cerner; Das KAS ist technisch auf IS-H aufgebaut und kann nicht ohne IS-H betrieben werden. Beide Systeme sind unternehmenskritisch für das UKT. Die Wartung von SAP für das IS-H endet offiziell zum 31.12.27. Danach könnte noch ein Spezialwartungsvertrag zu SAP-Konditionen abgeschlossen werden. Dieser würde dann spätestens 2030 enden. Danach wäre das Risko eines produktiven IS-H-Betriebs nicht mehr vertretbar. SAP bietet keine Nachfolgeversion für IS-H an. Hinzu kommt, dass Oracle Cerner die Unterstützung für den seitherigen on-prem-Betrieb des i.s.h.med zum 31.12.30 abgekündigt hat. Eine gleichzeitige Ablösung des i.s.h.med und des IS-H durch ein komplett neues KIS bis 2029/30 wurde geprüft, ist jedoch wegen nicht ausreichenden Investitionsmitteln und nicht ausreichenden Personalresssourcen nicht umsetzbar. Sofern das KAS i.s.h.med bis 2030 in die Oracle Cloud Infrastructure (OCI) migriert wird, gibt es seitens Oracle Cerner die Option einer Wartungsverlängerung bis 2035. Vor diesem Hintergrund steht das UKT jetzt vor der folgenden Alternative: a) Ablösung des IS-H durch ein Nachfolgesystem eines Drittanbieters derart, dass die Abrechnung weiterhin auf SAP S/4HANA basiert und gleichzeitig das i.s.h.med unverändert bis max. 2035 weiterbetrieben werden kann; b) Ablösung des IS-H durch ein eigenentwickeltes Nachfolgesystem derart, dass die Abrechnung weiterhin auf SAP S/4HANA basiert und gleichzeitig das i.s.h.med unverändert bis max. 2035 weiterbetrieben werden kann. Die Alternative b) wurde nach eingehender Prüfung ausgeschlossen. Grund dafür ist, dass die Eigenentwicklung eines Abrechnungssystems wegen der Interdependenzen derart komplex ist, dass das UKT die dafür erforderlichen personellen und technischen Ressourcen nicht aufbringen kann. Somit bleibt dem UKT nur die Alternative a) mit folgenden Herausforderungen: 1) Das i.s.h.med ist mit dem IS-H über Schnittstellen sehr eng verzahnt, weshalb diese so ins Nachfolgesystem übertragen werden müssen, dass das i.s.h.med unverändert weitergenutzt werden kann; 2) Das IS-H-Nachfolgesystem muss alle bestehenden Eigenentwicklungen im IS-H auf das Nachfolgesystem1:1 übertragen; 3) Die IS-H-Ablösung muss bis Ende 2026 erfolgt sein, damit ausreichend Zeit für die notwendige OCI-Migration des i.s.h.med zur Verfügung steht; MARKTERKUNDUNG: Angesichts dieser Herausforderungen hat sich das UKT 2024/25 an folgenden Markterkundungen beteiligt: a) Markterkundung zur IS-H-Nachfolge als Mitglied der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe (DSAG). Es hatten sich insgesamt 11 Lösungsanbieter beteiligt; b) Gemeinsam mit den Universitätskliniken Ulm, Heidelberg und Freiburg wurde die ZeQ AG mit einer weiterführenden Markterkundung beauftragt. Es wurde untersucht, ob die angebotenen IS-H-Nachfolgelösungen eine Abrechnung auf Basis SAP S/4HANA beinhalten und über eine Integrationsarchitektur inkl. Konvertierungslogik, Schnittstellen (HL7, BAPI, FHIR), Adapter sowie über Tools für eine automatisierte Custom-Code-Migration verfügen. Darüber hinaus wurde erkundet, ob die Produktivsetzung der ISH-Nachfolgelösung bis Ende 2026 realisiert werden kann. BEGRÜNDUNG, warum nur die ATSP GmbH in der Lage ist, die IS-H-Ablösung entsprechend den Mindestanforderungen rechtzeitig bis 2026/27 auszuführen: Die Markterkundung hatte gezeigt, dass derzeit kein anderer Anbieter die IS-H-Nachfolgelösung mit den UKT-spezifischen Anforderungen in Gänze erbringen kann. Zur erfolgreichen Projektumsetzung sind folgende nicht verhandelbare Mindestanforderungen zu erfüllen: 1) IS-H-Ablösung muss so erfolgen, dass das i.s.h.med wie seither und unbeeinträchtigt weitergenutzt werden. 2) Austausch klinisch-administrativer Daten zwischen dem S/4HANA-basierten Nachfolgesystem und dem noch R/3-basierten KAS i.s.h.med über einen speziellen Kommunikationslayer. 3) IS-H-Ablösung unter Nutzung der am UKT bereits etablierten SAP S/4HANA Umgebung. 4) Im IS-H-Nachfolgesystem muss der Patient vollständig in das vorhandene SAP-Geschäftspartnermodell für alle Module integriert sein. 5) Die bestehende Integrationstiefe des derzeitigen IS-H-Systems in die restlichen SAP-Core-Module FI, CO und SD muss im Nachfolgesystem erhalten bleiben. Die Nutzung der bestehenden Konditionen im SAP SD muss bestehen bleiben. 6) Die Übernahme aller vorhandenen IS-H-basierten Eigenentwicklungen (5 Mio Zeilen ABAP-Code) für IS-H und i.s.h.med. Die Übernahme der SAP GUI-Erweiterungen sowie die Umsetzung der 37 UKT-spezifischen Abrechnungsarten muss automatisiert erfolgen. 7) Auch zukünftig müssen Eigenentwicklungen basierend auf SAP-Technologie durch das vorhandene SAP-Know-how umgesetzt werden können. 8) Das Nachfolgesystem muss auf Basis des seitherigen klassischen SAP GUI genutzt werden können; IM ERGEBNIS der Markterkundung konnte nur die ATSP GmbH nachweisen, dass sie über eine S/4HANA-basierte Lösung verfügt, die alle vorgenannten Anforderungen erfüllt. Die Absicht, den Auftrag an ATSP zu vergeben, bedeutet keine dauerhafte strategische Festlegung auf dieses System, sondern ermöglicht dem UKT einen stabilen und wirtschaftlich tragfähigen Übergangsbetrieb bis zur Einführung eines komplett neuen KIS (Zieljahr: vor Ende 2035). Die beabsichtigte Vergabe ist als Interimslösung unter Beibehaltung der bestehenden klinischen Betriebsfähigkeit zu verstehen. Vor diesem Hintergrund liegt ein Fall von § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV vor: Aus technischen Gründen kann aktuell nur die ATSP GmbH den Auftrag erbringen. Die technischen Gründe sind objektiv, überprüfbar und diskriminierungsfrei dargelegt. Das UKT sichert zu, weiterhin offen mit allen Anbietern zu kommunizieren und mögliche Entwicklungen am Markt aufmerksam zu beobachten.