Landkreis Esslingen - Europaweite Vergabe von Installation, Wartung und Betrieb von Ladeinfrastruktur inkl. Abrechnungsmanagement (Charge Point Operator)

Der Landkreis Esslingen beabsichtigt die gesamthafte Vergabe von Installation, Wartung und Betrieb von Ladeinfrastruktur inkl. Abrechnungsmanagement im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Landkreis Esslingen errichtet derzeit ein neues Verwaltungsgebäude (Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen am Neckar). Sowohl für den Verwaltungsneubau als auch für das angrenzende Bestandsgebäude des Landratsamts …

CPV: 63712400 Parkimisteenused, 50000000 Remondi- ja hooldusteenused
Täitmise koht:
Landkreis Esslingen - Europaweite Vergabe von Installation, Wartung und Betrieb von Ladeinfrastruktur inkl. Abrechnungsmanagement (Charge Point Operator)
Auhindade andmise asutus:
Landratsamt Esslingen - Amt für Kreisimmobilien und Hochbau
Auhinna number:
2024/2385

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Esslingen - Amt für Kreisimmobilien und Hochbau
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Landkreis Esslingen - Europaweite Vergabe von Installation, Wartung und Betrieb von Ladeinfrastruktur inkl. Abrechnungsmanagement (Charge Point Operator)
Beschreibung : Der Landkreis Esslingen beabsichtigt die gesamthafte Vergabe von Installation, Wartung und Betrieb von Ladeinfrastruktur inkl. Abrechnungsmanagement im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Kennung des Verfahrens : 7480f48d-6d3c-46f1-b401-06a22c666d87
Interne Kennung : 2024/2385
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 63712400 Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Esslingen ( DE113 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 0,01 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5N02 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Landkreis Esslingen - Europaweite Vergabe von Installation, Wartung und Betrieb von Ladeinfrastruktur inkl. Abrechnungsmanagement (Charge Point Operator)
Beschreibung : Der Landkreis Esslingen errichtet derzeit ein neues Verwaltungsgebäude (Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen am Neckar). Sowohl für den Verwaltungsneubau als auch für das angrenzende Bestandsgebäude des Landratsamts soll eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge errichtet werden. Diese sollen für - eigene Dienstfahrzeuge der Verwaltung, - Mitarbeiter des Landkreises Esslingen sowie - für öffentliches Laden von Elektrofahrzeugen durch Dritte genutzt werden können. Der Landkreis Esslingen hat sich entschieden, neben der Lieferung und Installation auch Wartung und Betrieb der Ladeinfrastruktur inkl. Abrechnungsmanagement gesamthaft an einen privaten Dritten, einen sogenannten Charge Point Operator (kurz: CPO), zu vergeben. Folgende Leistungen sind insbesondere durch den CPO zu erbringen: - Lieferung und Installation: o Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Ersteinrichtung der Ladestationen im Neubau und Bestandsgebäude o Errichtung der erforderlichen Netzinfrastruktur, d.h. Verlegung der erforderlichen Strom- und Datenleitungen im Bestandsgebäude (im Neubau bereits auftraggeberseitig erfolgt) o Bezahlterminal nach der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) o Beschilderung (u.a. Wandbeschilderung, Beschriftung Ladestation) o Bereitstellen NFC-Karten und NFC-Tags - Betrieb und Wartung inkl. Abrechnungsmanagement: o Betrieb Ladestationen o Abrechnungsmanagement o Service-Hotline o Wartung und Instandhaltung der Lade- und Bezahlinfrastruktur o Entstörung- und Instandsetzung der Lade- und Bezahlinfrastruktur Dies vorausgeschickt, beabsichtigt der Landkreis Esslingen nun die gesamthafte Vergabe von Installation, Wartung und Betrieb von Ladeinfrastruktur inkl. Abrechnungsmanagement im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit vor-geschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Leistungen sollen für einen Zeitraum von 60 Monaten (5 Jahre) vergeben werden. Die zu erbringenden vorgeschalteten baulichen und technischen Maßnahmen sind voraussichtlich ab 1. Juni 2025 zu beginnen, sodass der vollständige, schlüsselfertige, technisch uneingeschränkte und funktionsfähige Ladeinfrastrukturbetrieb am 1. September 2025 beginnt (Grundlaufzeit). Es besteht eine Verlängerungsoption um weitere 60 Monate (5 Jahre). Gegenstand der Maßnahme ist die gesamthafte Vergabe von Installation, Wartung und Betrieb von Ladeinfrastruktur inkl. Abrechnungsmanagement für voraussichtlich 60 Ladestationen / Zahlungsterminals. Die interessierten Bewerber haben folgende Besonderheit zu berücksichtigen: - Der Betrieb der Ladestationen für die Dienstfahrzeuge des Landratsamts muss zwingend über den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Strom (u.a. Photovoltaikanlage auf dem Dach des Neubaus) erfolgen. Zudem erfolgt die Vergütung des Dienstleisters nicht durch den Nutzer, sondern durch den Auftraggeber selbst. ? Die zu betreibenden Ladestationen für die übrigen Nutzer (Mitarbeiter des Landratsamts, Dritte) werden gegenüber diesen abgerechnet. In dieser Konstellation stellt der CPO seinen eigenen Strom zur Verfügung. Nähere Informationen werden den Bietern zur Verfügung gestellt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Interne Kennung : 2024/2385

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 63712400 Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Esslingen ( DE113 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 5 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 5
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Leistungen sollen für einen Zeitraum von 60 Monaten (5 Jahre) vergeben werden. Die zu erbringenden vorgeschalteten baulichen und technischen Maßnahmen sind voraussichtlich ab 1. Juni 2025 zu beginnen, sodass der vollständige, schlüsselfertige, technisch uneingeschränkte und funktionsfähige Ladeinfrastrukturbetrieb am 1. September 2025 beginnt (Grundlaufzeit). Es besteht eine Verlängerungsoption um weitere 60 Monate (5 Jahre).

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis - Einmalige Investitionskosten (Lieferung und Installation)
Beschreibung : Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis - Monatliche Kosten (Betrieb und Wartung inkl. Abrechnungsmanagement)
Beschreibung : Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Konzept zur gelieferten Ladeinfrastruktur sowie zum Betrieb inkl. Abrechnungsmanagement
Beschreibung : Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landratsamt Esslingen - Amt für Kreisimmobilien und Hochbau -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Status der Preisträgerauswahl Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Claus Heinemann Elektroanlagen GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2024/2385
Datum der Auswahl des Gewinners : 14/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 25/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb
Wert des höchsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Esslingen - Amt für Kreisimmobilien und Hochbau
Registrierungsnummer : 0711390244331
Stadt : Plochingen
Postleitzahl : 73207
Land, Gliederung (NUTS) : Esslingen ( DE113 )
Land : Deutschland
Telefon : 0711390244331
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer : PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Postanschrift : Stresemannstr. 79
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70191
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : RA Dr. Karsten Kayser | RA Dr. Florian Krumenaker LL.M.
Telefon : 0711 8604000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 721926-8730
Fax : +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Claus Heinemann Elektroanlagen GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : 0899959050
Postanschrift : Siedlerstraße 2
Stadt : Unterföhring
Postleitzahl : 85774
Land, Gliederung (NUTS) : München, Landkreis ( DE21H )
Land : Deutschland
Telefon : 0899959050
Fax : 08999590544
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : af16060d-eb85-4254-b1f9-302375d362e6 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 25/04/2025 13:04 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00272745-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 82/2025
Datum der Veröffentlichung : 28/04/2025