Konzessionen für E-Ladeinfrastruktur auf Raststationen

Erweiterung der Konzessionsverträge für Raststationen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Deutschfeistritz um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Eisentratten um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur Erweiterung des Konzessionsvertrags …

CPV: 45223710 Maanteede teeninduspiirkondade ehitustööd, 45223720 Tanklate ehitustööd, 65310000 Elektrijaotus, 63712600 Sõidukite tankimisteenused
Täitmise koht:
Konzessionen für E-Ladeinfrastruktur auf Raststationen
Auhindade andmise asutus:
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Auhinna number:

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Rechtsform des Erwerbers : Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Konzessionen für E-Ladeinfrastruktur auf Raststationen
Beschreibung : Erweiterung der Konzessionsverträge für Raststationen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
Kennung des Verfahrens : 3ea42f43-1b61-4f78-975e-378f51cba697
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

2.1.2 Erfüllungsort

Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststationen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/23/EU

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Deutschfeistritz
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Deutschfeistritz um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Graz ( AT221 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Deutschfeistritz

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2040

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Eisentratten
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Eisentratten um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Oberkärnten ( AT212 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Eisentratten

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2037

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Golling Ost
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Golling Ost um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Salzburg und Umgebung ( AT323 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Golling Ost

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2040

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Steinhäusl
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Steinhäusl um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Sankt Pölten ( AT123 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Steinhäusl

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2044

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Angath Nord
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Angath Nord um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Tiroler Unterland ( AT335 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Angath Nord

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2044

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Bad Fischau
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Bad Fischau um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Niederösterreich-Süd ( AT122 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Bad Fischau

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2041

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0007

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Brennersee
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Brennersee um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Innsbruck ( AT332 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Brennersee

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2041

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0008

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Göttlesbrunn
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Göttlesbrunn um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Wiener Umland/Südteil ( AT127 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Göttlesbrunn

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2044

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0009

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Kaiserwald
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Kaiserwald um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Graz ( AT221 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Kaiserwald

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2044

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0010

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Lindach Nord
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Lindach Nord um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Traunviertel ( AT315 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Lindach Nord

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2039

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0011

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Mondsee
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Mondsee um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Traunviertel ( AT315 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Mondsee

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2044

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Deutschfeistritz wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 13.03.2018 ein Baurechtsvertrag abgeschlossen, der mit einem Nachtrag aus 2018 angepasst wurde. Mit diesem Vertrag wurde ein Baurecht zum Zweck des Betriebs und der Erhaltung einer Tankstelle an der A9 Pyhrn Autobahn eingeräumt. Im Jahr 2015 wurde zwischen OMV und ASFINAG ein Kooperationsvertrag zur Errichtung von 4 E-Ladepunkten als Pilotprojekt abgeschlossen. Diese Ladepunkte wurden bis zum Vertragsende 2021 von Smatrics betrieben und dann von der OMV übernommen. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle weitere E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Baurechtsvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 5 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Zusatzleistung: Die Errichtung und der Betrieb von E-Ladeinfrastruktur war im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten und stellt daher eine zusätzliche Leistung dar. Diese Leistung ist sachlich eng mit dem Vertragszweck – Versorgung mit Treibstoff – verknüpft, da E-Mobilität zunehmend klassische Antriebe ersetzt. b. Erforderlichkeit der Änderung: Die Ladeinfrastruktur ist zur Erreichung des ursprünglichen Vertragszwecks – der Versorgung der Autobahnbenutzer mit Treibstoffen – notwendig geworden, da dieser Zweck nur mehr durch Integration von E-Mobilität aufrechterhalten werden kann. c. Unmöglichkeit des Anbieterwechsels: Die Beauftragung des bestehenden Betreibers bringt konkrete wirtschaftliche und organisatorische Vorteile, da nur der bestehende Betreiber Synergien nutzen und die wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung gewährleisten kann. d. Wirtschaftliche Vorteile für den Auftraggeber: Die Beauftragung des bestehenden Partners führt zu höheren Einnahmen, Anwendung eines strengeren und vorteilhafteren Vertragsregimes und ermöglicht durch vor Ort vorhandenes Personal eine höhere Servicequalität. e. Keine Erhöhung des Konzessionswertes um mehr als 50 %: Der Gesamtwert der Konzession wird durch die geplante Erweiterung nicht überschritten, da es sich im Wesentlichen um eine Umverteilung bestehender Leistungen (Benzin/Diesel zu Strom) handelt.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Eisentratten wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 30.03.2015 ein Baurechtsvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurde ein Baurecht zum Zweck des Betriebs und der Erhaltung einer Tankstelle an der A10 Tauernautobahn eingeräumt. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Baurechtsvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 5 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Zusatzleistung: Die Errichtung und der Betrieb von E-Ladeinfrastruktur war im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten und stellt daher eine zusätzliche Leistung dar. Diese Leistung ist sachlich eng mit dem Vertragszweck – Versorgung mit Treibstoff – verknüpft, da E-Mobilität zunehmend klassische Antriebe ersetzt. b. Erforderlichkeit der Änderung: Die Ladeinfrastruktur ist zur Erreichung des ursprünglichen Vertragszwecks – der Versorgung der Autobahnbenutzer mit Treibstoffen – notwendig geworden, da dieser Zweck nur mehr durch Integration von E-Mobilität aufrechterhalten werden kann. c. Unmöglichkeit des Anbieterwechsels: Die Beauftragung des bestehenden Betreibers bringt konkrete wirtschaftliche und organisatorische Vorteile, da nur der bestehende Betreiber Synergien nutzen und die wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung gewährleisten kann. d. Wirtschaftliche Vorteile für den Auftraggeber: Die Beauftragung des bestehenden Partners führt zu höheren Einnahmen, Anwendung eines strengeren und vorteilhafteren Vertragsregimes und ermöglicht durch vor Ort vorhandenes Personal eine höhere Servicequalität. e. Keine Erhöhung des Konzessionswertes um mehr als 50 %: Der Gesamtwert der Konzession wird durch die geplante Erweiterung nicht überschritten, da es sich im Wesentlichen um eine Umverteilung bestehender Leistungen (Benzin/Diesel zu Strom) handelt.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Golling Ost wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 29.06.2015 ein Baurechtsvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurde ein Baurecht zum Zweck der Errichtung, des Betriebs und der Erhaltung einer Tankstelle an der A10 Tauernautobahn eingeräumt. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Baurechtsvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 5 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Zusatzleistung: Die Errichtung und der Betrieb von E-Ladeinfrastruktur war im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten und stellt daher eine zusätzliche Leistung dar. Diese Leistung ist sachlich eng mit dem Vertragszweck – Versorgung mit Treibstoff – verknüpft, da E-Mobilität zunehmend klassische Antriebe ersetzt. b. Erforderlichkeit der Änderung: Die Ladeinfrastruktur ist zur Erreichung des ursprünglichen Vertragszwecks – der Versorgung der Autobahnbenutzer mit Treibstoffen – notwendig geworden, da dieser Zweck nur mehr durch Integration von E-Mobilität aufrechterhalten werden kann. c. Unmöglichkeit des Anbieterwechsels: Die Beauftragung des bestehenden Betreibers bringt konkrete wirtschaftliche und organisatorische Vorteile, da nur der bestehende Betreiber Synergien nutzen und die wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung gewährleisten kann. d. Wirtschaftliche Vorteile für den Auftraggeber: Die Beauftragung des bestehenden Partners führt zu höheren Einnahmen, Anwendung eines strengeren und vorteilhafteren Vertragsregimes und ermöglicht durch vor Ort vorhandenes Personal eine höhere Servicequalität. e. Keine Erhöhung des Konzessionswertes um mehr als 50 %: Der Gesamtwert der Konzession wird durch die geplante Erweiterung nicht überschritten, da es sich im Wesentlichen um eine Umverteilung bestehender Leistungen (Benzin/Diesel zu Strom) handelt.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Steinhäusl wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 20.12.2010 ein Baurechtsvertrag abgeschlossen, der im Jahr 2013 mit einem Vertrag ergänzt wurde. Mit diesem Vertrag wurde ein Baurecht zum Zweck der Errichtung, des Betriebs und der Erhaltung einer Tankstelle an der A1 West Autobahn eingeräumt. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Baurechtsvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Angath Nord wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 11.03.1980 ein Bestandvertrag abgeschlossen, der mit Nachträgen aus den Jahren 2007 und 2016 angepasst wurde. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Bad Fischau wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 12.01.1976 ein Bestandvertrag abgeschlossen, der mit einem Nachtrag aus 1988 angepasst wurde. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Brennersee wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 28.07.1970 ein Bestandvertrag abgeschlossen, der mit Nachträgen aus den Jahren 1986, 2000, 2017 und 2019 angepasst wurde. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck der Errichtung einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Göttlesbrunn wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 18.01.1994 ein Bestandvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Kaiserwald wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 28.10.1986 ein Bestandvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Lindach Nord wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 18.04.1968 ein Bestandvertrag abgeschlossen, der mit Nachträgen aus den Jahren 1973, 1990 und 2007 angepasst wurde. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Mondsee wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 12.01.1976 ein Bestandvertrag abgeschlossen, der mit Nachträgen aus den Jahren 2004 und 2008 angepasst wurde. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : OMV Downstream GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Deutschfeistritz
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Deutschfeistritz
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Deutschfeistritz
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : OMV Downstream GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Eisentratten
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Eisentratten
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Eisentratten
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : OMV Downstream GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Golling Ost
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Golling Ost
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Golling Ost
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : OMV Downstream GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Steinhäusl
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Steinhäusl
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Steinhäusl
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : OMV Downstream GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Angath Nord
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0005
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Angath Nord
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Angath Nord
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0006

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : OMV Downstream GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Bad Fischau
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0006
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Bad Fischau
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Bad Fischau
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0007

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : OMV Downstream GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Brennersee
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0007
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Brennersee
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Brennersee
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0008

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : OMV Downstream GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Göttlesbrunn
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0008
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Göttlesbrunn
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Göttlesbrunn
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0009

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : OMV Downstream GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Kaiserwald
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0009
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Kaiserwald
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Kaiserwald
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0010

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : OMV Downstream GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Lindach Nord
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0010
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Lindach Nord
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Lindach Nord
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0011

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : OMV Downstream GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Mondsee
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0011
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Mondsee
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Mondsee
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Registrierungsnummer : 92191a
Postanschrift : Schnirchgasse 17
Stadt : Wien
Postleitzahl : 1030
Land, Gliederung (NUTS) : Wien ( AT130 )
Land : Österreich
Kontaktperson : Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH
Telefon : +4314097609
Fax : +431409760930
Internetadresse : https://www.asfinag.at/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : OMV Downstream GmbH
Registrierungsnummer : 185462p
Postanschrift : Trabrennstraße 6-8
Stadt : Wien
Postleitzahl : 1020
Land, Gliederung (NUTS) : Wien ( AT130 )
Land : Österreich
Rollen dieser Organisation :
Bieter

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift : Erdbergstraße 192 - 196
Stadt : Wien
Postleitzahl : 1030
Land, Gliederung (NUTS) : Wien ( AT130 )
Land : Österreich
Telefon : +431601490
Fax : +431711238891541
Internetadresse : https://www.bvwg.gv.at/
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer : PUBL
Stadt : Luxembourg
Postleitzahl : 2417
Land, Gliederung (NUTS) : Luxembourg ( LU000 )
Land : Luxemburg
Telefon : +352 29291
Internetadresse : https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 944d258f-4cbb-45de-9314-6e8ed23e2cea - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 11/06/2025 16:50 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00383506-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 112/2025
Datum der Veröffentlichung : 13/06/2025