Quellen der Ausschlussgründe
:
Bekanntmachung, Auftragsunterlagen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Korruption
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Betrug
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Zahlungsunfähigkeit
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
Maßgeblich sind die Vorschriften des §§ 123, 124 GWB sowie KSG, AVV Klima, KWG, BGG, LKSG