Der Stadtpark Eisleben: Konzeptionelle Erarbeitung eines Bürger- und Energieparks

Mit der geplanten Maßnahme, der Entwicklung eines Bürger- und Energieparks stellt sich die Lutherstadt Eisleben der gesellschaftlichen Aufgabe, den Anforderungen des Klimawandels, der sozialen Teilhabe und den Bedürfnissen einer lebenswerten Stadtgestaltung gerecht zu werden. Ziel ist es, ein zukunftsorientiertes Areal zu schaffen, das nicht nur als Erholungs- und Begegnungsraum für …

CPV: 71000000 Arhitektuuri-, ehitus-, inseneri- ja ehitusjärelevalveteenused, 71420000 Maastikuarhitektuuriteenused, 71421000 Aiakujundusteenused
Täitmise koht:
Der Stadtpark Eisleben: Konzeptionelle Erarbeitung eines Bürger- und Energieparks
Auhindade andmise asutus:
Lutherstadt Eisleben
Auhinna number:
225/25

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Lutherstadt Eisleben
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Der Stadtpark Eisleben: Konzeptionelle Erarbeitung eines Bürger- und Energieparks
Beschreibung : Mit der geplanten Maßnahme, der Entwicklung eines Bürger- und Energieparks stellt sich die Lutherstadt Eisleben der gesellschaftlichen Aufgabe, den Anforderungen des Klimawandels, der sozialen Teilhabe und den Bedürfnissen einer lebenswerten Stadtgestaltung gerecht zu werden. Ziel ist es, ein zukunftsorientiertes Areal zu schaffen, das nicht nur als Erholungs- und Begegnungsraum für Bürgerinnen und Bürger dient, sondern zugleich innovative Energiegewinnung mit Hilfe von Grund- und Grubenwasser integriert. Damit verfolgt die Lutherstadt Eisleben einen doppelten Ansatz: die Schaffung eines attraktiven, modernen Stadtparks sowie die Etablierung eines Pilotprojekts im Bereich nachhaltiger Energienutzung. Besonderes Augenmerk wird zudem auf die aktive Einbeziehung der Bevölkerung gelegt. Durch Bürgerworkshops und Beteiligungsformate soll gewährleistet werden, dass die künftige Gestaltung den Bedürfnissen und Wünschen der Nutzerinnen und Nutzer entspricht und ein Ort entsteht, der von der Gemeinschaft getragen und mitgestaltet wird. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 10,4 Hektar und befindet sich südlich der Altstadt von Eisleben, zwischen dem Bahnhof und dem Stadtpark-Viertel. Die Lage zeichnet sich durch ihre zentrale Erreichbarkeit und ihre Einbindung in ein denkmalgeschütztes städtebauliches Umfeld aus. Im Rahmen der geplanten Parkentwicklung werden folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität, Nutzbarkeit und Aufenthaltsqualität des Bürgerparks umgesetzt: 1. Denkmalpflege und historische Strukturen - Erhalt und fachgerechte Sanierung des historischen Eingangstors und des alten Kiosks am Haupteingang, Integration in die Parkgestaltung. - Schutz und Pflege weiterer Denkmale. 2. Pflege, Baumschutz und Aufwertung der Grünflächen - Pflege und Erhalt des Bestandsbaumbestandes unter Berücksichtigung von Sichtbeziehungen und ökologischer Funktion. - Stabilisierung und Schutz gefährdeter Bäume, deren Wurzeln durch Erosion freigelegt sind. - Aufwertung der Parkeingänge durch gestalterische Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität. - Entsiegelung von Nebenwegen und Herausarbeitung naturnaher, attraktiver Bereiche. 3. Infrastruktur und Wege - Sanierung und Modernisierung der Parkwege einschließlich der Treppenanlagen zur sicheren Verbindung der oberen und unteren Parkbereiche. - Sanierung der Brücke über den "Hünscher Born" und Entwicklung des Wasserlaufs mit teilweise entsiegelten Flussbettabschnitten. - Gestaltung von Zugängen zu naturattraktiven Bereichen und Erschließung ungenutzter Freiflächen für zukünftige Freizeitnutzung. 4. Freizeit- und Sportangebote - Erneuerung des Spielplatzes am westlichen Parkrand unter Berücksichtigung moderner Sicherheits- und Inklusionsstandards. - Einrichtung einer Bühne mit Sitzplätzen im Eingangsbereich nahe der Oberen Parkstraße für kulturelle Veranstaltungen. - Verbesserung der Freiflächen für Sport- und Bewegungsangebote. 5. Städtebauliche Achsen und Übergänge - Aufwertung der Übergänge in Richtung Altstadt sowie entlang der Achse Carl-Eitz-Weg zur besseren Verbindung des Parks mit dem städtischen Umfeld.
Kennung des Verfahrens : 974d74d4-bf27-4723-baf8-f5d37ad8fc8b
Interne Kennung : 225/25
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71420000 Landschaftsgestaltung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71421000 Landschaftsgärtnerische Gestaltung

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Lutherstadt Eisleben
Land, Gliederung (NUTS) : Mansfeld-Südharz ( DEE0A )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Für Angaben zum Erfüllungsort wird auf die Kurzbeschreibung bzw. auf das Dokument "C.1 Leistungsbeschreibung" verwiesen.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M5T9L#
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt."
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Betrug : vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
Korruption : vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Zahlungsunfähigkeit : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Der Stadtpark Eisleben: Konzeptionelle Erarbeitung eines Bürger- und Energieparks
Beschreibung : Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 11 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone IV zugeordnet. Es ist beabsichtigt, eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 39 HOAI - Stufe 2: Leistungsphasen 4 nach § 39 HOAI Für die Planung sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: - Mitwirkung bei der Erstellung einer ZBau-Unterlage gemäß den Regularien und Vorgaben der baufachliche Ergänzungsbestimmungen zu den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO des Landes Sachsen-Anhalt - Mitwirkung bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen - Mitwirkung durch das Büro im Rahmen von Bürgerbeteiligungen in enger Kooperation mit der Lutherstadt Eisleben und dem Verbundpartner Hochschule Anhalt - Bestandserfassung der vorhandenen Vegetation im Planungsgebiet inkl. Kartierung - Erarbeitung einer Vermessung des Planungsgebiets inkl. Höhenplan.
Interne Kennung : 225/25

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71420000 Landschaftsgestaltung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71421000 Landschaftsgärtnerische Gestaltung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Lutherstadt Eisleben
Land, Gliederung (NUTS) : Mansfeld-Südharz ( DEE0A )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Für Angaben zum Erfüllungsort wird auf die Kurzbeschreibung bzw. auf das Dokument "C.1 Leistungsbeschreibung" verwiesen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:freelance#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung : Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften.
Kriterium : Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung : Erlaubnis zur Berufsausübung Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Landschaftsarchitekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Der Nachweis ist für den Projektleiter zu erbringen. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufs-bezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufs-angehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Kriterium : Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung : Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.
Kriterium : Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung : Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nach-zuweisen.
Kriterium : Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung : Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich Freianlagenplanung in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an.
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Versicherungsnachweis Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 1.500.000 EUR, Sach- und Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 1.000.000 EUR, jeweils zweifach maximiert. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Referenzen (allgemeine Angaben) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens zwei Referenzaufträge aus einem Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Bitte fügen Sie Ihrem Teilnahmeantrag außerdem pro Referenz ein separates Projektblatt (höchstens eine DIN A4-Seite) mit ergänzenden Inhalten, z. B. Bildmaterial, hinzu. Die Referenzbeschreibung hat Angaben zu folgenden Punkten zu beinhalten: a) Projektbeschreibung mit Darstellung der Nutzungsbereiche b) Bezeichnung des Auftraggebers der referenzierten Leistung samt Kontaktdaten einer Kontaktperson c) Bezeichnung der erbrachten Leistungen d) Angaben zu den Baukosten nach KG 500 e) Angaben zum Erbringungszeitraum der Leistung Der wertungsrelevante Zeitraum, innerhalb dessen die referenzierte Leistung erbracht worden sein sollte, liegt zwischen dem 01.01.2015 und der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist, bis zu der die Teilnahmeanträge abgegeben werden sein müssen. f) Leistungsumfang der Referenz Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens zwei Referenzaufträgen nachweisen, bei welchem die Planungsleistung die Erbringung von Objektplanung für Freianlagen i. S. d. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 zur HOAI (nachfolgend "Freianlagenplanung") für ein Vorhaben gewesen ist. Für spezifische Vorgaben der nachzuweisenden Referenz wird auf unten verwiesen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Referenzen (Angaben zur Bewertung - Teil 1) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer haben bei der Bewertung der Referenzen zur Erreichung der vollen Punktzahl von 104 Punkten vier Referenzen nachzuweisen. Es muss je eine Referenz nachgewiesen werden für: a) Freianlagenplanung einer innerstädtischen Parkanlage b) Freianlagenplanung einer Parkanlage c) Freianlagenplanung im Zusammenhang mit der Verwendung von Fördermitteln d) Freianlagenplanung mit der Durchführung von Bürgerbeteiligungsmaßnahmen Der Nachweis der Referenzen kann durch Mehrfachverwendung von mindestens zwei Referenzen mit der nachfolgenden Maßgabe erbracht werden: Für den Nachweis der Referenzen a) und b) darf nicht dieselbe Referenz machfachverwendet werden. Die Mehrfachverwendung einer Referenz für a) oder b) in Verbindung mit c) und/oder d) ist zulässig. Nachfolgende Angaben aus der referenzierten Leistung werden, wie folgt, bewertet: a) Freianlagenplanung einer innerstädtischen Parkanlage Es wurden mit der referenzierten Leistung die wesentlichen Grundleistungen aus den Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 4 der Freianlagenplanung erbracht. Jede erbrachte Leistungsphase erhält 1 Punkt. Die Punkte für je erbrachte Leistungsphase werden kumuliert. Es kann daher als Mindestpunktzahl 1 Punkt und insgesamt eine Höchstpunktzahl von 4 Punkten erreicht werden: Leistungsphase 1: 1 Punkt, Leistungsphase 2: 1 Punkt, Leistungsphase 3: 1 Punkt, Leistungsphase 4: 1 Punkt Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 8 Punkte *Mit der referenzierten Leistung wurden Baukosten der Kostengruppe 500 nach der DIN 276 (nachfolgend "Baukosten (KG 500)") beplant. Die Bepunktung erfolgt entsprechend der Höhe der Baukosten (KG 500) mit folgender Maßgabe: über 5.500.000,00 EUR brutto 2 Punkte, von 3.000.000,00 EUR brutto bis 5.500.000,00 EUR brutto 1 Punkt, unter 3.000.000,00 EUR brutto 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 4 Punkte *Die referenzierte Leistung wurde innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags erbracht. Beendet ist die Leistungserbringung mit der Übergabe der Planungsunterlagen an den Auftraggeber. Ja 1 Punkt, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 2 Punkte *Die referenzierte Leistung ist vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Planungsvorhaben. Die Vergleichbarkeit beurteilt sich nach den folgenden Kriterien. Je Kriterium, das durch die referenzierte Leistung erfüllt ist, werden Punkte nach den folgenden Maßgaben verteilt: -Freianlagenplanung einer innerstädtischen Parkanlage nach der Honorarzone IV Ja 3 Punkte, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 6 Punkte -Transformation/Revitalisierung eines denkmalgeschützten Freiraums Ja 1 Punkt, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 2 Punkte -Regenwassermanagement und Renaturierung eines Fließgewässers Ja 1 Punkt, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 2 Punkte -Berücksichtigung geänderter Klimabedingungen Ja 1 Punkt, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 2 Punkte b) Freianlagenplanung einer Parkanlage *Es wurden mit der referenzierten Leistung die wesentlichen Grundleistungen aus den Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 4 der Freianlagenplanung erbracht. Jede erbrachte Leistungsphase erhält 1 Punkt. Die Punkte für je erbrachte Leistungsphase werden kumuliert. Es kann daher als Mindestpunktzahl 1 Punkt und insgesamt eine Höchstpunktzahl von 4 Punkten erreicht werden: Leistungsphase 1: 1 Punkt, Leistungsphase 2: 1 Punkt, Leistungsphase 3: 1 Punkt, Leistungsphase 4: 1 Punkt Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 8 Punkte *Mit der referenzierten Leistung wurden Baukosten der Kostengruppe 500 nach der DIN 276 (nachfolgend "Baukosten (KG 500)") beplant. Die Bepunktung erfolgt entsprechend der Höhe der Baukosten (KG 500) mit folgender Maßgabe: über 5.500.000,00 EUR brutto 2 Punkte, 3.000.000,00 EUR brutto bis 5.500.000,00 EUR brutto 1 Punkt, unter 3.000.000,00 EUR brutto 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 4 Punkte *Die referenzierte Leistung wurde innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags erbracht. Beendet ist die Leistungserbringung mit der Übergabe der Planungsunterlagen an den Auftraggeber. Ja 1 Punkt, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 2 Punkte *Die referenzierte Leistung ist vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Planungsvorhaben. Die Vergleichbarkeit beurteilt sich nach den folgenden Kriterien. Je Kriterium, das durch die referenzierte Leistung erfüllt ist, werden Punkte nach den folgenden Maßgaben verteilt: -Freianlagenplanung einer Parkanlage in der Honorarzone IV Ja 3 Punkte, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 6 Punkte -Transformation/Revitalisierung eines denkmalgeschützten Freiraums Ja 1 Punkt, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 2 Punkte -Regenwassermanagement und Renaturierung eines Fließgewässers Ja 1 Punkt, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 2 Punkte -Berücksichtigung geänderter Klimabedingungen Ja 1 Punkt, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 2 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau) : 52
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Referenzen (Angaben zur Bewertung - Teil 2) c) Freianlagenplanung im Zusammenhang mit der Verwendung von Fördermitteln *Es wurden mit der referenzierten Leistung die wesentlichen Grundleistungen aus den Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 4 der Freianlagenplanung erbracht. Jede erbrachte Leistungsphase erhält 1 Punkt. Die Punkte für je erbrachte Leistungsphase werden kumuliert. Es kann daher als Mindestpunktzahl 1 Punkt und insgesamt eine Höchstpunktzahl von 4 Punkten erreicht werden: Leistungsphase 1: 1 Punkt, Leistungsphase 2: 1 Punkt, Leistungsphase 3: 1 Punkt, Leistungsphase 4: 1 Punkt Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 8 Punkte *Mit der referenzierten Leistung wurden Baukosten der Kostengruppe 500 nach der DIN 276 (nachfolgend "Baukosten (KG 500)") beplant. Die Bepunktung erfolgt entsprechend der Höhe der Baukosten (KG 500) mit folgender Maßgabe: über 5.500.000,00 EUR brutto 2 Punkte, von 3.000.000,00 EUR brutto bis 5.500.000,00 EUR brutto 1 Punkt, unter 3.000.000,00 EUR brutto 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 4 Punkte *Die referenzierte Leistung wurde innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags erbracht. Beendet ist die Leistungserbringung mit der Übergabe der Planungsunterlagen an den Auftraggeber. Ja 1 Punkt, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 2 Punkte *Die referenzierte Leistung ist vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Planungsvorhaben. Die Vergleichbarkeit beurteilt sich nach den folgenden Kriterien. Je Kriterium, das durch die referenzierte Leistung erfüllt ist, werden Punkte nach der folgenden Maßgabe verteilt: -Beteiligung an einem Vorhaben mit der Erbringung von Planungsleistungen, das den Bedingungen einer EU-, Bundes-, Landes- oder kommunalen Förderung unterlag: Ja 1 Punkt, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 4 gewichtet. => max. 4 Punkte -Beteiligung an einem Vorhaben mit der Erbringung von Planungsleistungen, bei dem die Richtlinien des Zuwendungsbaus zu beachten waren: Ja 1 Punkt, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 4 gewichtet. => max. 4 Punkte -Beteiligung an einem Vorhaben mit der Erbringung von Planungsleistungen, bei dem die Mitwirkung an der Erstellung des Verwendungsnachweises beauftragter Leistungsinhalt war: Ja 1 Punkt, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 4 gewichtet. => max. 4 Punkte d) Freianlagenplanung im Zusammenhang mit der Durchführung von Bürgerbeteiligungsmaßnahmen *Es wurden mit der referenzierten Leistung die wesentlichen Grundleistungen aus den Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 4 der Freianlagenplanung erbracht. Jede erbrachte Leistungsphase erhält 1 Punkt. Die Punkte für je erbrachte Leistungsphase werden kumuliert. Es kann daher als Mindestpunktzahl 1 Punkt und insgesamt eine Höchstpunktzahl von 4 Punkten erreicht werden: Leistungsphase 1: 1 Punkt, Leistungsphase 2: 1 Punkt, Leistungsphase 3: 1 Punkt, Leistungsphase 4: 1 Punkt Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 8 Punkte *Mit der referenzierten Leistung wurden Baukosten der Kostengruppe 500 nach der DIN 276 (nachfolgend "Baukosten (KG 500)") beplant. Die Bepunktung erfolgt entsprechend der Höhe der Baukosten (KG 500) mit folgender Maßgabe: über 5.500.000,00 EUR brutto 2 Punkte, von 3.000.000,00 EUR brutto bis 5.500.000,00 EUR brutto 1 Punkt, unter 3.000.000,00 EUR brutto 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 4 Punkte *Die referenzierte Leistung wurde innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags erbracht. Beendet ist die Leistungserbringung mit der Übergabe der Planungsunterlagen an den Auftraggeber. Ja 1 Punkt, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 2 Punkte *Die referenzierte Leistung ist vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Planungsvorhaben. Die Vergleichbarkeit beurteilt sich nach den folgenden Kriterien. Je Kriterium, das durch die referenzierte Leistung erfüllt ist, werden Punkte nach der folgenden Maßgabe verteilt: -Beteiligung an einem Vorhaben bei dem ein kooperatives Beteiligungsformat (z. B. Workshop, Aktionswerkstatt) durchgeführt wurde: Ja 1 Punkt, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 6 gewichtet. => max. 6 Punkte -Beteiligung an einem Vorhaben bei dem ein niedrigschwelliges Beteiligungsformat (z. B. Umfrage) durchgeführt wurde: Ja 1 Punkt, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 6 gewichtet. => max. 6 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau) : 52
Kriterium : Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung : Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen Angaben zur Qualifikation des für den Einsatz im ausgeschriebenen Projekt vorgesehenen - Projektleiter - stellvertretenden Projektleiter machen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals wird anhand der beruflichen Qualifikation (vgl. Ziff. 4.2.1) sowie der Berufserfahrung (vgl. Ziff. 4.2.2) nachgewiesen. Es erfolgt eine Bewertung der Unterkriterien nach Punkten. Die vergebenen Punkte werden je Unterkriterium mit dem Faktor 2 multipliziert. *Es gilt, dass sowohl für den vorgesehenen Projektleiter als auch für den vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter je der Nachweis erbracht werden muss, dass diese über eine Qualifikation als - Garten- und Landschaftsarchitekt - vorlageberechtigter Ingenieur verfügen. -Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters als Garten- und Landschaftsarchitekt oder vorlageberechtigter Ingenieur Ja 3 Punkte, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 6 Punkte -Qualifikation des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters als Garten- und Landschaftsarchitekt oder vorlageberechtigter Ingenieur Ja 3 Punkte, Nein 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 6 Punkte *Es erfolgt eine Bewertung der Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters. Die Höchstpunktzahl von 8 Punkten wird erreicht, wenn der vorgesehene Projektleiter und der vorgesehene stellvertretende Projektleiter jeweils eine Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren verfügen. Je nachgewiesener Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren werden 2 Punkte vergeben. -Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters ab 10 Jahren 2 Punkte, 5 bis 10 Jahre 1 Punkt, unter 5 Jahre 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 4 Punkte -Berufserfahrung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters ab 10 Jahren 2 Punkte, 5 bis 10 Jahre 1 Punkt, unter 5 Jahre 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet. => max. 4 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau) : 20
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich Führungskräften in den letzten drei Jahren nachweisen. Der wertungsrelevante Zeitraum rechnet sich ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung zurück. Bewertet wird die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der anzugebenen letzten drei Jahre: >= 6 Mitarbeiter 2 Punkte, 3 bis 5 Mitarbeiter 1 Punkt, < 3 Mitarbeiter 0 Punkte Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 4 gewichtet. => max. 8 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau) : 8
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Verschwiegenheitspflicht Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : "Russland-Erklärung" Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung").
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Eigenerklärungen nach Landesrecht Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die folgenden Dokumente unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag einreichen (vgl. Dokument D.7_Vordruck Teilnahmeantrag).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Für die Wertung des Honorarangebotes wird die Gesamtsumme des anzugebenden Honorars ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Organisation, Struktur und Qualitäten im Hinblick auf die zu vergebende Leistung - Büro- und Arbeitsorganisation
Beschreibung : -Vorstellung des Projektteams -Darstellung der Organisation und Struktur zur Einhaltung der Termin-, Kosten- und Qualitätsvorgaben im Planungsprozess -Erläuterung der Arbeitsweise zum Erlangen einer vollständigen Projektdokumentation einschließlich den Erfahrungen bei der Erstellung einer ZBau-Unterlage und der notwendigen Verwendungsnachweise
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Bewertung der Lösung der Planungsaufgabe im Rahmen der Präsentation
Beschreibung : -Inhaltliche Bewertung der Präsentation anhand vorgestellter Inhalte des Lösungsvorschlags (49 %) -Qualität der Präsentation (11 %)
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 14/11/2025 23:59 +01:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M5T9L/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 24/11/2025 12:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt - 1. und 2. Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Lutherstadt Eisleben
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Lutherstadt Eisleben

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Lutherstadt Eisleben
Registrierungsnummer : DE139979930
Postanschrift : Markt 1
Stadt : Lutherstadt Eisleben
Postleitzahl : 06295
Land, Gliederung (NUTS) : Mansfeld-Südharz ( DEE0A )
Land : Deutschland
Kontaktperson : abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Telefon : +49 341238203-00
Internetadresse : https://www.eisleben.eu/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt - 1. und 2. Vergabekammer
Registrierungsnummer : t:03455141536
Postanschrift : Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt : Halle (Saale)
Postleitzahl : 06112
Land, Gliederung (NUTS) : Halle (Saale), Kreisfreie Stadt ( DEE02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3455141529
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 5f6a84ea-b147-4237-b398-9b57b3e96ee7 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 23/10/2025 17:46 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00708401-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 206/2025
Datum der Veröffentlichung : 27/10/2025