Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing von Hard- und Software sowie weiterer Kommunikationstechnologie

Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing von Hard- und Software sowie weiterer Kommunikationstechnologie. Die Rahmenvereinbarung soll zwischen den öffentlichen IT-Dienstleistern und deren Mitgliedern als Auftraggeber sowie abrufberechtigte Stellen einerseits sowie einem leistungsfähigen Finanzierungspartner andererseits abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden …

CPV: 66114000 Finantsliisinguteenused
Täitmise koht:
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing von Hard- und Software sowie weiterer Kommunikationstechnologie
Auhindade andmise asutus:
ekom21– KGRZ Hessen (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Auhinna number:
-

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : ekom21– KGRZ Hessen (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : KIV Thüringen GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing von Hard- und Software sowie weiterer Kommunikationstechnologie
Beschreibung : Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing von Hard- und Software sowie weiterer Kommunikationstechnologie. Die Rahmenvereinbarung soll zwischen den öffentlichen IT-Dienstleistern und deren Mitgliedern als Auftraggeber sowie abrufberechtigte Stellen einerseits sowie einem leistungsfähigen Finanzierungspartner andererseits abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer und enthält zudem die wesentlichen Anforde-rungen an die jeweiligen Leasingverträge. Der Abruf der Dienstleistungen zum Finanzie-rungsleasing erfolgt durch Einzelabruf durch die Mitglieder der öffentlichen IT-Dienstleister. Auch die öffentlichen IT-Dienstleister sind abrufberechtigt, diese werden aber weit überwiegend lediglich koordinierende Funktion für deren Mitglieder wahrnehmen. Die Rahmenvereinbarung umfasst insbesondere die • Finanzierung von Lieferantenrechnungen für verschiedener IT-Komponenten sowie weiterer Kommunikationstechnologie, • Gebrauchsüberlassung des Leasingobjekts, • den Abschluss einer Elektronikversicherung für geleaste Komponenten, • die Integration einer Verwaltungsplattform sowie • die Überprüfung der Datenlöschung nach Rückgabe der Leasinggegenstände. Weitere Details und Festlegungen zum Leistungsgegenstand können der als Bestandteil der Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Kennung des Verfahrens : c8d4d82f-3d1a-44a9-ad3e-6920a5e6e494
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 66114000 Finanzierungs-Leasing

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Gießen, Landkreis ( DE721 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 1 000 Euro
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 1 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing von Hard- und Software sowie weiterer Kommunikationstechnologie
Beschreibung : Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing von Hard- und Software sowie weiterer Kommunikationstechnologie. Die Rahmenvereinbarung soll zwischen den öffentlichen IT-Dienstleistern und deren Mitgliedern als Auftraggeber sowie abrufberechtigte Stellen einerseits sowie einem leistungsfähigen Finanzierungspartner andererseits abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer und enthält zudem die wesentlichen Anforderungen an die jeweiligen Leasingverträge. Der Abruf der Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing erfolgt durch Einzelabruf durch die Mitglieder der öffentlichen IT-Dienstleister. Auch die öffentlichen IT-Dienstleister sind abrufberechtigt, diese werden aber weit überwiegend lediglich koordinierende Funktion für deren Mitglieder wahrnehmen. Die Rahmenvereinbarung umfasst insbesondere die • Finanzierung von Lieferantenrechnungen für verschiedener IT-Komponenten sowie weiterer Kommunikationstechnologie, • Gebrauchsüberlassung des Leasingobjekts, • den Abschluss einer Elektronikversicherung für geleaste Komponenten, • die Integration einer Verwaltungsplattform sowie • die Überprüfung der Datenlöschung nach Rückgabe der Leasinggegenstände. Weitere Details und Festlegungen zum Leistungsgegenstand können der als Bestandteil der Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Interne Kennung : -

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 66114000 Finanzierungs-Leasing
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Auftraggeber sind berechtigt, die Rahmenvereinbarung zweimal um weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Gießen, Landkreis ( DE721 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, haben die Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Information eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergibt sich die folgende Reihenfolge und der dargestellte Prüfungs- bzw. Wertungsumfang. Von den Auftraggebern ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV höchstens fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Im Einzelnen: (1) Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüft der Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist. (2) Erfüllung der Mindestanforderungen Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. (3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen Im dritten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Stufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren –, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand. (a) Die Punktwerte – jeweils 1 Punkt (zugleich Erfüllung der Mindestanforderung) bis 6 Punkte – werden anhand der wertungsfähigen Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft nach folgenden Maßgaben vergeben. (aa) Gesamtanzahl an Referenzen (bb) Anzahl an Referenzen von öffentlichen Auftraggebern/Sektorenauftraggebern (cc) Projektvolumen in EUR (netto) pro Jahr Details zum Wertungsvorgang sind in Teil B der Vergabeunterlagen („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmeantrag“) enthalten. (b) Die ermittelten Punktwerte werden addiert, sodass insgesamt maximal 18 Punkte („Gesamtpunktzahl“) erreicht werden können. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den ersten Rang. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit gleicher bzw. niedrigerer Gesamtpunktzahl werden absteigend auf die nachfolgenden Rangplätzen verteilt, bis die Rangplätze 1 bis 5 ermittelt sind. (c) Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen und damit mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Rangplätze 1 bis 5 belegen könnten, wird in analoger Anwendung § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung unter den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften mit derselben Gesamtpunkzahl herbeigeführt bis die Rangfolge 1 bis 5 abschließend belegt werden kann.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Beschreibung : Konzept
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Punktwertmethode

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen : (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : 1 000 Euro
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen : 1 000 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 1 000 Euro
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 1 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : CHG MERIDIAN AG
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot 01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Vertrag 01
Datum des Vertragsabschlusses : 25/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : ekom21– KGRZ Hessen (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Registrierungsnummer : DE176699797
Stadt : Gießen
Postleitzahl : 35398
Land, Gliederung (NUTS) : Gießen, Landkreis ( DE721 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : KIV Thüringen GmbH
Registrierungsnummer : DE 156892634
Stadt : Gotha
Postleitzahl : 99867
Land, Gliederung (NUTS) : Gotha ( DEG0C )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Landes Hessen
Registrierungsnummer : 123456
Stadt : Darmstadt
Postleitzahl : 64283
Land, Gliederung (NUTS) : Darmstadt, Kreisfreie Stadt ( DE711 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6151 126603
Fax : +49 611 327648534
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : CHG MERIDIAN AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : 123456897
Stadt : Frankfurt am Main
Postleitzahl : 60486
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 751 5030
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : efadfe98-65c9-4bdb-96c2-cdbff126098a - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 03/08/2025 18:48 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00510892-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 148/2025
Datum der Veröffentlichung : 05/08/2025