ÜSTRA AG - regiobus GmbH - Herstellung und Betrieb einer Gesamtlösung für Fahrgastinformationsanlagen auf Basis von eInk-Anzeiger-Technik als Software as a Service (SaaS)

Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (ÜSTRA) ist ein börsennotiertes Verkehrsunternehmen und betreibt mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen das Liniennetz in der Landeshauptstadt Hannover sowie den umliegenden Städten und Gemeinden der Region Hannover. Als Mobilitätsdienstleisterin mit bis 2019 durchschnittlich 170 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie im GVH ein Partner für …

CPV: 31711200 Marcadores electrónicos, 48000000 Paquetes de software y sistemas de información, 48800000 Sistemas y servidores de información, 48810000 Sistemas de información, 48813000 Sistema de información al pasajero
Plazo:
23 de junio de 2025 a las 11:00
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
ÜSTRA AG - regiobus GmbH - Herstellung und Betrieb einer Gesamtlösung für Fahrgastinformationsanlagen auf Basis von eInk-Anzeiger-Technik als Software as a Service (SaaS)
Organismo adjudicador:
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Número de premio:
201-2025 (CXP4Y6J5SMB)

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : ÜSTRA AG - regiobus GmbH - Herstellung und Betrieb einer Gesamtlösung für Fahrgastinformationsanlagen auf Basis von eInk-Anzeiger-Technik als Software as a Service (SaaS)
Beschreibung : Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (ÜSTRA) ist ein börsennotiertes Verkehrsunternehmen und betreibt mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen das Liniennetz in der Landeshauptstadt Hannover sowie den umliegenden Städten und Gemeinden der Region Hannover. Als Mobilitätsdienstleisterin mit bis 2019 durchschnittlich 170 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie im GVH ein Partner für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Mit ihren Bahnen und Bussen fahren in der Regel mehr als 470.000 Menschen täglich. Mit über 40 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und mehr als 2.300 Beschäftigten befördert die ÜSTRA die Menschen in Hannover und ihre Gäste tagsüber im 10-Minuten-Takt. Die ÜSTRA ist Betreiberin Kritischer Infrastruktur (KRITIS). Sie ist damit das Rückgrat einer effizienten und klimaschonenden öffentlichen Mobilität der Landeshauptstadt Hannover. Die regiobus Hannover GmbH (regiobus) ist ein Nahverkehrsunternehmen in der und für die Region Hannover. Gemeinsam mit anderen Verkehrsunternehmen betreibt die regiobus Hannover GmbH den öffentlichen Personennahverkehr im Verkehrsverbund "Großraum-Verkehr Hannover" (GVH). Die regiobus Hannover GmbH wurde 1998 gegründet und entstand aus der Verschmelzung von drei Verkehrsunternehmen und einer Servicegesellschaft. Die regiobus Hannover GmbH verteilt sich auf sechs Standorte mit der Verwaltung in Hannover sowie den Betriebshöfen in Burgdorf, Mellendorf, Neustadt am Rbge., Wunstorf und Eldagsen. Aktuell nutzen 27,3 Millionen Fahrgäste die umfassenden Angebote des Unternehmens - von dem regulären Linienverkehr bis hin zu Ruftaxi oder Fahrradbus auf über 120 Linien. Das Unternehmen beschäftigt rund 800 Mitarbeiter. Mit fast 400 im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeugen (davon 260 eigene) werden jährlich ca. 28 Mio. Fahrgäste befördert. Bereits seit April 2024 tritt die regiobus unter der Marke ÜSTRA in Erscheinung und ist seit Januar 2025 in einen Gemeinschaftsbetrieb mit dieser tätig, um Ressourcen effizienter zu nutzen und Synergien zu maximieren. Die regiobus und ÜSTRA beabsichtigen, über das Förderprogramm "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" des BMDV 214 sog. ePaper-Displays zu beschaffen und damit die haltestellengebundene dynamische Fahrgastinformation - insbesondere bzgl. Echtzeitdaten und Störinformationen - deutlich zu verbessern. Die Projektpartner erwarten davon eine Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs und damit auch einen Beitrag zur Verschiebung des Modal-Split zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs mit entsprechender CO2 Reduktion. Der über das Förderprogramm geplante Einsatz von ePaper-Anzeigern ergänzt das bestehende Anzeiger-Portfolio konzeptionell und flächendeckender in großer Stückzahl und verbessert die Fahrgastinformation erheblich. Insbesondere im ländlichen Raum sind derzeit nur wenige Haltestellen mit digitalen Anzeigern (überwiegend LED-Buszielanzeiger, s.o.) ausgerüstet. Es wird beabsichtigt ePaper-Displays in verschiedenen Formaten und Montagearten zu beschaffen. Diese sollen zur Datenversorgung mittels SIM-Karte über Mobilfunk in die bestehenden technischen Hintergrundsysteme für die aufgeführten Anzeigertypen eingebunden werden. Bislang analoge und somit gedruckte Vitrinen-Inhalte können mit ePaper zentraler digital gesteuert und damit die Informationen vor Ort kurzfristig aktueller gestaltet werden als bislang. Viele bisher analoge Prozesse werden damit durch Digitalisierung gestrafft und optimiert. Zum Unterschied zur bisherigen stationären DFI, ist die Darstellungsvielfalt von ePaper zudem höher als z.B. über eine kurze Textzeile in Laufschrift der klassischen DFI (LED-Technik) der Buszielanzeiger. Der Fokus liegt auf Haltestellenstandorten der Umlandkommunen. Die Kategorisierung erfolgt nach Einsteigerzahlen pro Richtungshaltestelle, dort verkehrender Linien und netzstrategischer Bedeutung. Der Auftrag umfasst zunächst die Lieferung, Montag und Inbetriebnahme von ca. 207 13-Zoll-Anzeiger und von ca. 30 32-Zoll-Anzeiger in E-Ink-Technik für die Fahrgastinformation, als auch die Bereitstellung eines adäquaten Fahrgastinformationssystem in Form einer Software as a Service Lösung. Ggf. sollen Bestandsgeräte des Auftraggebers ebenfalls, wenn technisch möglich, in den Betrieb aufgenommen werden. Perspektivisch sollen während der Laufzeit des Vertrages, unter Voraussetzung der Annahme der Leistung durch die NutzerInnen, möglichst viele Bus-Haltestellen der Auftraggeber mit E-Ink Anzeiger ausgestattet werden. Die maximale Obergrenze beträgt jedoch 450 13-Zoll-Anzeiger und 75 32-Zoll-Anzeiger, hiervon ausgenommen sind etwaige Nachbestellungen aufgrund des Ausfalls eines Anzeigers. Es handelt sich um eine Auftragsvergabe der ÜSTRA und der regiobus im Rahmen eines Fördermittelprojekt der Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Der Auftraggeber hat im Vorfeld dieses Vergabeverfahrens eine förmliche Markterkundung gemäß § 26 SektVO durchgeführt. Die Markterkundung wurde über das Deutsche Vergabeportal am 24.03.2025 EU-weit veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgte im ABl. S Nummer 58/2025, mit der Nummer 186871-2025. Interessierte Unternehmen hatten Gelegenheit bis 04.04.2025 die gestellten Fragen zu beantworten. Nach Eingang der ersten Rückmeldung durch interessierte Unternehmen, hat der Auftraggeber die Frist für den Eingang der Antworten auf Bitte mit Veröffentlichung vom 04.04.2025, im ABl. S Nr. 67/2025 auf den 17.04.2025 verlängert. Insgesamt haben sich 8 Unternehmen an der Markterkundung mit einer Rückmeldung beteiligt. Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover handelt in diesem Verfahren als zentrale Beschaffungsstelle gemäß § 120 Abs. 4 GWB für die regiobus Hannover GmbH, Georgstraße 54, 30159 Hannover.
Kennung des Verfahrens : c88d2164-3ac9-4ddf-b5e6-8ab28670fdb5
Vorherige Bekanntmachung : 186871-2025
Interne Kennung : 201-2025 (CXP4Y6J5SMB)
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 13 Abs. 1 SektVO i. V. m. § 14 SektVO. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen und an einer Bemusterung (in Form einer wertenden Teststellung) teilzunehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, nur den Bestbietenden zur Präsentation und Bemusterung einzuladen, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen oder der Bemusterung zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen, sofern rechnerisch die weiteren Bieter keine Chance auf den Zuschlag haben. Eine Bemusterung wird in mit allen Bietern durchgeführt, die rechnerisch eine Zuschlagschance haben. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und der Ergebnisse der Bemusterungen wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien unter XVIII der Vergabeunterlagen gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach den Vergabekriterien als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 31711200 Elektronische Anzeigen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48800000 Informationssysteme und Server
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48810000 Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48813000 Passagierinformationssystem

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Am Hohen Ufer 6
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30159
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb der Region Hannover an verschiedenen Haltepunkten der Auftraggeber.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5SMB Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" ( https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Für die Nachweise in diesem Verfahren sind zunächst formlose Eigenerklärungen ausreichend, soweit nicht anderweitig angegeben. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : ÜSTRA AG - regiobus GmbH - Herstellung und Betrieb einer Gesamtlösung für Fahrgastinformationsanlagen auf Basis von eInk-Anzeiger-Technik als Software as a Service (SaaS)
Beschreibung : Gegenstand dieses Auftrags ist: a. der Abschluss einer Teil-Rahmenvereinbarung, die die Bedingungen und das Verfahren zum Abschluss von Einzelaufträgen über Liefer- und Montageleistungen von e-Ink-Anzeigern festlegt UND die Lieferung von eInk-Anzeigern, in verschiedenen Größen, Ausführungen und Montagearten b. Montage der gelieferten Anzeiger und Übernahme der vorbeugenden Maßnahmen und Störungsbeseitigung (Systemservice) dieser Anzeiger, c. die Bereitstellung und der Betrieb eines Fahrgastinformationssystem (FIS) auf Basis eines Software as a Service Modells (SaaS) und Anbindung an die Datenschnittstellen des Auftraggebers, d. die Integration der Anzeiger in ein Fahrgastinformations-Gesamtsystem und Herstellung der Betriebsbereitschaft des Fahrgastinformations-Gesamtsystem unter Zusicherung einer Gesamtverfügbarkeit, e. Erbringung von Supportleistungen f. die vollständige Dokumentation sämtlicher Leistungen g. die Übernahme von Einweisungen und Schulungen h. das Projektmanagement zur Einfügung der angebotenen Lösung beim Auftraggeber durch den Auftragnehmer, (2) Die vollständige Lieferung, Montage und Integration der Anzeiger sowie die Bereitstellung des Cloudservice muss spätestens bis zum 30.06.2026 abgeschlossen sein. Diese Ausführungsfrist ist Vertragsstrafen relevant, siehe auch Nr. 8 des Teil-Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems, mit Teil-Rahmenvereinbarung für e-Ink-Anzeiger. (3) Die Leistungen bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Die vollständige Lieferung, Montage und Integration der Anzeiger sowie die Bereitstellung des Cloudservice muss spätestens bis zum 30.06.2026 abgeschlossen sein. Diese Ausführungsfrist ist Vertragsstrafen relevant.
Interne Kennung : 201-2025 (CXP4Y6J5SMB)

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 31711200 Elektronische Anzeigen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48800000 Informationssysteme und Server
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48810000 Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48813000 Passagierinformationssystem
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der Auftragnehmer hat die Leistungen während der Laufzeit der Teil-Verträge / Teil-Rahmenvereinbarung nach den bei Abruf der Einzelaufträge geltenden anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Sollten durch den aktuellen Stand der Technik Leistungsvarianten möglich sein, z.B. verbesserte e-Ink-Anzeiger-Technik oder z.B. Änderung in der mobilen Datenübertragung durch technische Innovationen oder anderer Nachfolger der vorhandenen Funkstandards (z.B. 6G - als Nachfolger des 5G-Standards) oder andere Batterietechniken verfügbar werden etc. oder durch gesetzliche oder organisatorische Anforderungen Änderungen bei der Leistungsausführung eintreten, so hat der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber ebenfalls anzubieten. Soweit möglich, steht dem Auftraggeber in diesem Fall ein Wahlrecht zu, welche Leistungsvarianten im Rahmen etwaiger Einzelaufträge oder durch Anpassung von Teil- oder Gesamtleistungen ausgeführt werden sollen. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftragnehmer wird dies nicht unbillig verweigern.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Am Hohen Ufer 6
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30159
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb der Region Hannover an verschiedenen Haltepunkten der Auftraggeber.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 5 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 5
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag mehrmals um 12 bzw. 24 Monate zu verlängern.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 186871-2025

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung : 1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : 3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Bereitstellung und Betrieb von Fahrgastinformationssystemen) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführung / Inhaber b) Softwareentwicklung c) Cloud Architektur d) Montage / Systemservice - Vor-Ort e) Sonstige Beschäftigte Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung : 3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.01.2022), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es sind mindestens 2 Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Vergleichbar sind Projekte: Bei denen der Auftragnehmer a. ein Fahrgastinformationssystem in Form einer Software as a Service Lösung bereitgestellt hat (UND - kumulativ) b. Mindestens 50 batteriebetriebene Anzeiger von ihm geliefert und montiert wurden (UND - kumulativ) c. die Anzeiger des lit. b) in das vom Bieter bereitgestellte Fahrgastinformationssystem des lit. a) betriebsbereit integriert wurden. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts - Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung - Auftragswert in EUR (netto) - Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme) - Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)
Kriterium : Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung : 2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024 (ggf. noch vorläufig)). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : 2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, - 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungspunkte
Beschreibung : Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet: Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis) Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Preisblatt (Anlage 5) und die Leistungspunkte aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2) des Bieters und der Bemusterung.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Wertungspreis
Beschreibung : Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet: Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis) Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Preisblatt (Anlage 5) und die Leistungspunkte aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2) des Bieters und der Bemusterung.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 16/05/2025 23:59 +02:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5SMB/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 23/06/2025 11:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 3 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 23/06/2025 11:01 +02:00
Ort : Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Zusätzliche Informationen : Es sind keine Bewerber zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : - Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift (durch Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots) - Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : keine

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Registrierungsnummer : DE811116176
Postanschrift : Am Hohen Ufer 6
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30159
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : 05112200740
Internetadresse : https://www.uestra.de/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer : keine Angabe
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4131-153306
Fax : +49 4131-152943
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 308b2f76-5d96-4a8f-9341-3eadac1ad36d - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 16/05/2025 15:41 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00323238-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 96/2025
Datum der Veröffentlichung : 20/05/2025