Zusätzliche Informationen
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Die Bewertung erfolgt gemäß der bekanntgemachten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren. Gewertet werden zwei Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben. Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht bewertet. Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Anderweitig übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen und müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen, b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§55 Abs. 2 Satz 2 VgV). Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektverantwortlichen und Stellvertreter am Bietergespräch teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Voraussichtlicher Tag für Bietergespräche: 17.09.2025; der tatsächliche Tag wird mit Aufforderung zur Abgabe des indikativen Angebotes mitgeteilt, voraussichtlich in KW 32/2025. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote. Die eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Wertung des Teilnahmeantrags. Bindefrist für Angebote: 05.11.2025; Erläuterung der Zuschlagskriterien-Bepunktung der TOPs 1 – 4 (siehe Zuschlagskriterien gem. Bekanntmachungstext oder gem. Vergabeunterlagen Dokument „Zuschlagskriterien“): Erreichbar sind max. 6 Punkte je Unterkriterium gem. nachfolgender Bepunktung: 1 Punkt = Keine bzw. ungenügende Ausführungen; 2 Punkte = Mangelhafte / stark lückenhafte Ausführungen; 3 Punkte = Lediglich knapp ausreichend nachvollziehbare Ausführungen; 4 Punkte = Befriedigend nachvollziehbare, jedoch nicht umfassend überzeugende Ausführungen 5 Punkte = Gut nachvollziehbare und überzeugende Ausführungen; 6 Punkte = Hervorragend nachvollziehbare und vollständig überzeugende Ausführungen