Beschreibung
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- Durchschnittliche Beschäftigtenzahlen (Formular B): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular B die durchschnittliche jährliche Anzahl seiner Mitarbeiter (Beschäftigte und Führungskräfte) der letzten drei Jahre (2022, 2023, 2024) anzugeben. Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren (2022, 2023, 2024) muss die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Beschäftigte und Führungskräfte zusammen) jährlich jeweils mindestens - 250 Personen für Los 1 und - 180 Personen für Los 2 - Vollzeitäquivalent - betragen haben. Bezieht sich das Angebot des Bieters auf beide Lose, müssen die Mindestanforderungen summiert (gesamt 430 Personen Vollzeitäquivalent) erfüllt sein, damit der Bieter als geeignet gilt, beide Lose auszuführen. Die Anzahl der Mitarbeiter der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich auch auf Mitarbeiterzahlen von Drittunternehmen berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient. - Referenzprojekte (Formular R): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter ein Referenzprojekt - Bearbeitung von Schlussabrechnungen im Bereich der ÜBH bzw. November- und Dezemberhilfen beizubringen. Zur Einreichung des geforderten Referenzprojektes ist das Formular R zu nutzen und sind die dort geforderten Angaben vollständig zu machen und das Formular vollständig auszufüllen. Bei allen Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr), anzugeben sowie die weiteren in den folgenden Referenzbeschreibungen geforderten Angaben zu machen. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber zu benennen. Gibt der Bieter Angebote auf mehrere Lose ab, so kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Sie muss dann jedoch für jedes Los separat eingereicht werden. Die folgenden Mindestanforderungen sind sämtlich zwingend zu erfüllen: Vorlage eines Referenzprojekts aus den letzten drei Jahren (Mai 2022 bis Mai 2025), dessen Auftragsgegenstand in der Bearbeitung von Schlussabrechnungen bestand. - Die sog. Schlussabrechnungen in Bezug auf Anträge auf Überbrückungshilfen (ÜBH I, II, III, III Plus und IV) sowie November- und Dezemberhilfen dienen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Höhe der in den vorgenannten Programmen der pandemiebedingten-Hilfen vorläufig ausgezahlten Mittel und waren von den jeweiligen Antragstellern und deren sog. prüfende Dritte über eine speziell hierfür vorgesehene, bundesweite IT-Verfahrensplattform unter Angabe bestimmter Informationen einzureichen. ("Schlussabrechnungen"). Die Einreichung der Schlussabrechnungen erfolgt auf Paketbasis - d.h. hatte ein Antragsteller Hilfen in mehreren Programmen erhalten, waren die Schlussabrechnungen für diese Anträge in zwei Paketen (Paket 1: Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe und Paket 2: Überbrückungshilfe III Plus und IV) konsolidiert einzureichen; - Unter "Bearbeitung von Schlussabrechnungen" ist für die Zwecke der Referenz zu verstehen, dass der Bieter (bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsleihender Unterauftragnehmer) als Auftragnehmer für eine Bewilligungsstelle in Deutschland Prüfungsleistungen in Bezug auf Schlussabrechnungen im Hinblick auf das Vorliegen der Antragsberechtigung und/oder die Förderhöhe des jeweils Antragstellenden vorgenommen hat; - Weiterhin muss der Bieter (bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsleihender Unterauftragnehmer) im Rahmen des als Referenz eingereichten Auftrags und der Bearbeitung der Schlussabrechnungen mit von ihm eingesetzten Personal direkt in der bundesweit einheitlich zur Verfügung gestellten IT-Verfahrensplattform gearbeitet haben und dadurch über vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dieser verfügen; - Weiterhin muss der Bieter (bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsleihender Unterauftragnehmer) im Rahmen des als Referenz eingereichten Auftrags die Bearbeitung der Schlussabrechnungen in verschiedenen von der IT-Verfahrensplattform oder der jeweiligen Bewilligungsstelle eingruppierten Rollen - grün, gelb, rot - vorgenommen haben; - Die Bearbeitung von Schlussabrechnungen (wie vorstehenden beschrieben) muss sich auf mindestens 2.500 Pakete von Schlussabrechnungen bezogen haben. Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass Projekte, welche die Beratung oder Unterstützung (potenzieller) Empfänger von Überbrückungshilfen bzw. sonstiger Corona-Wirtschaftshilfenprogramme betreffen, die vorstehend formulierten Anforderungen an den Auftragsgegenstand nicht erfüllen und nicht als Referenzprojekte SAR eingereicht werden können. Es ist mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (Mai 2022 bis Mai 2025) einzureichen, die kumulativ alle vorstehenden Anforderungen an das Referenzprojekt "Bearbeitung von Schlussabrechnungen im Bereich der ÜBHs bzw. November- und Dezemberhilfen" erfüllt. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Mai 2022 und Mai 2025. Dabei ist es ausreichend, wenn der als jeweilige Referenz dienende Auftrag bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen ist, sofern innerhalb der letzten drei Jahre nachgewiesen wird, dass mindestens 2.500 Pakete von Schlussabrechnungen, wie in der Referenzanforderung "Bearbeitung von Schlussabrechnungen im Bereich der ÜBHs bzw. November- und Dezemberhilfen" beschrieben, bearbeitet wurden. Soweit der als jeweilige Referenz dienende Auftrag bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen ist, ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" darzustellen.