Zusätzliche Informationen
:
1) Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Die folgenden Unterlagen sind mit Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen. • Formblatt 1.1 des Teilnahmeantrags (TNA) - Angaben zur Bewerbung • Formblatt 1.2 des TNA - Angaben zum Einzelbewerber • Formblatt 2.1 des TNA - Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern • Formblatt 2.2 des TNA - Umfang Eignungsleihe (nur bei Eignungsleihe) • Formblatt 3.1 des TNA - Eignungsnachweise • Formblatt 3.2 des TNA - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV • Formblatt 3.3 des TNA- Informationen zum Handelsregisterauszug ggf. mit Anlage 1 (Handelsregisterauszug) • Formblatt 3.4 des TNA - Angaben zur vorhabenbezogenen Umsetzung der örtlichen Präsenz und Erreichbarkeit: • Formblatt 3.5 des TNA - Nachweis der Versicherung ggf mit Anlage 2 • Formblatt 3.6 des TNA - Angaben zum Umsatz und Mitarbeiter (ggf. durch Nachunternehmer bei Eignungsleihe) • Formblatt 3.7 des TNA - Eigenerklärung zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands • Anlage 3 gem. Formblatt 3.8 des TNA - Eigenerklärungen Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach TVergG LSA • Anlage 4 a,b,c gem. Formblatt 3.9 des TNA - Referenzen (ggf. nach Muster gem. Formblatt 4); ggf. durch Nachunternehmer bei Eignungsleihe Die nachfolgenden ausgefüllten Formulare / Nachweise sind durch die Bewerbergemeinschaft jeweils nur einmal insgesamt für die Bewerbergemeinschaft (und nicht für jedes einzelne Mitglied) gemeinsam vorzulegen: Formblatt 1.1 bis 1.5 des TNA, Formblatt 2.1,2.2,3.4,3.6, Anlage 4 a,b,c gem. Formblatt 3.9 des TNA - Referenzen (ggf. nach Muster gem. Formblatt 4); ggf. durch Nachunternehmer bei Eignungsleihe Zusätzlich hat jedes einzelne Mitglied einer Bewerbergemeinschaft jeweils die folgenden aus-gefüllten Formulare/ Unterlagen mit diesem Teilnahmeantrag einzureichen: • Formblatt 1.6 des TNA . Vollmacht • Formblatt 3.1, 3.5, 3.7 des TNA, • Anlage 3 gem. Formblatt 3.8 des TNA Will der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) in Anspruch nehmen, muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis ist je Nachunternehmer die „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Formblatt 2.3) gegengezeichnet mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Daneben sind durch Nachunternehmer folgende Unterlagen einzureichen: • Formblatt 3.1, 3.2, 3.3 ggf. mit Anlage 1, Formblatt 3.7 und Anlage 3 gem Formblatt 3.7 des TNA. Nimmt ein Bewerber im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich er-bringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bewerber und das Drittunter-nehmen für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe als Gesamtschuldner. Dritte, deren Kapazitäten der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde nutzt, müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Im Falle der Eignungsleihe sind folgende weitere Unterlagen für die Nachunternehmer einzureichen: • • Formblatt 3.6 Angaben zum Umsatz und Mitarbeitern (sofern sich Eignungsleihe hierauf bezieht) • Anlage 4 a,b,c gem. Formblatt 3.9 Referenzen (ggf. nach Muster gem. Formblatt 4), sofern sich Eignungsleihe hierauf bezieht. Teilnahmeantragsformulare stehen zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Teilnahmeanträge verwenden sollen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die genannten Formulare und die Entwürfe der Ausschreibungsunterlagen digital abrufbar. Bitte beachten Sie die Hinweise im Teilnahmeantrag und in dem Verfahrensbrief. 2) Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in deutscher Sprache und elektronisch innerhalb der angegebenen Teilnahmefrist über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe einzureichen. Per E-Mail, Fax, Post oder Boten übersandte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. 3) Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und/oder des Angebots wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. 4) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der Deutschen eVergabe abrufbar. 5) Enthalten die Bewerberinformationen oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren, so hat der Bewerber denAuftraggeber umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber den Auftraggeber auf eventuell bestehende Widersprüche in den Vergabeunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Antwortschreiben und Hinweise des Auftraggebers, die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor. Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten des Auftraggebers auf Fragen der Bewerber/Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes zugrunde zu legen. 6) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 und 3 VgV nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen. 7) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfahrung des Unternehmens auf dem Gebiet der Projektsteuerung und Inbetriebnahmemanagement in Bezug zur Aufgabenstellung anhand von Referenzen, Gewichtung: 100%.