Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Korruption
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§ 123 GWB (zwingend)
Betrug
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§ 123 GWB (zwingend)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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§ 123 GWB (zwingend)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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§ 123 GWB (zwingend)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
§ 123 GWB (zwingend)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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§ 123 GWB (zwingend)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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§ 123 GWB (zwingend)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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§ 123 GWB (zwingend)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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§ 124 GWB (fakultativ)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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§ 124 GWB (fakultativ)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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§ 124 GWB (fakultativ)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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§ 124 GWB (fakultativ)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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§ 124 GWB (fakultativ)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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§ 124 GWB (fakultativ)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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§ 124 GWB (fakultativ)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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§ 124 GWB (fakultativ)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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§ 124 GWB (fakultativ)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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§ 124 GWB (fakultativ)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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§ 124 GWB (fakultativ)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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§ 124 GWB (fakultativ)
Zahlungsunfähigkeit
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§ 124 GWB (fakultativ)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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(a) Ausschlussgrund § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG (b) Der Bewerber gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.