Beschreibung
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Die Stadtwerke Memmingen stehen vor der dringenden Notwendigkeit, ihre Betriebsstätte neuzubauen. Die bestehende Infrastruktur ist in vielerlei Hinsicht nicht mehr zeitgemäß und wurde durch das Hochwasser im Juni 2024 teilweise beschädigt. Der aktuelle Gebäudebestand umfasst mehrere funktional getrennte Einheiten: Verwaltung, Lager- und Werkstattbereiche, Einkaufslager sowie eine Betriebswohnung. Diese Gebäude entsprechen nicht mehr den Anforderungen an moderne Betriebsstätten hinsichtlich Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Arbeitsplatzqualität. Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie wurde ein konzeptioneller Vorschlag für die Neugestaltung des Werksgeländes entwickelt. Ziel ist der Bau eines nachhaltigen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Betriebsgebäudes mit Außenanlagen. Eine Planung in Anlehnung an die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG+) ist ausdrücklich erwünscht. Im Rahmen der Planung muss der wirksame Hochwasserschutz unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit gewährleistet werden. Es ist angedacht, die bestehenden Gebäude sukzessive zurückzubauen. Anschließend soll eine neue Werkhalle mit integriertem Lager entstehen, gefolgt vom Neubau eines Verwaltungsgebäudes, das direkt mit der Halle verbunden ist. Die Gebäude sollen ohne Keller errichtet werden, um Risiken durch Grundwasser zu minimieren. Die neue Werkhalle soll Lagerflächen, Werkstätten, eine Geräteausgabe, ein Gefahrenstofflager sowie eine Entsorgungsstation umfassen. Die Verwaltung soll moderne Büroräume, Kundenservicebereiche, Besprechungsräume sowie Sozialräume und Umkleiden für Monteure bieten. Ein zentraler Bestandteil der Planung ist die Berücksichtigung zukünftiger Erweiterungsmöglichkeiten – insbesondere eine spätere (Teil-)Aufstockung des Verwaltungsgebäudes sowie eine mögliche Erweiterung der Werkhalle. Diese Optionen sollen von Beginn an planerisch mitgedacht werden. Angesichts der hohen Dringlichkeit des Vorhabens liegt der Fokus auf einer möglichst kurzen Bauzeit und einer hohen Kosteneffizienz. In diesem Zusammenhang soll auch der Einsatz modularer Bauweisen und serieller Vorfertigung geprüft werden, sofern diese zur Zielerreichung beitragen können. Das Bauvorhaben soll in Holz- oder Holzhybridbauweise realisiert werden, um sowohl ökologische als auch gestalterische Anforderungen zu erfüllen. Entscheidend ist, dass die gewählte Bauweise eine wirtschaftliche und zügige Umsetzung des Projekts ermöglicht. Die Gesamtkosten des Projekts (Kostengruppen 200–700, Stand April 2025) werden auf rund 9,3 Mio. € brutto geschätzt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Maßnahme aus technischen und wirtschaftlichen Gründen – ganz oder in Teilen – an einen Generalunternehmer zu vergeben, um der zeitlichen Dringlichkeit der Erstellung gerecht zu werden. Vorgesehene Projektmeilensteine: Leistungsbeginn: Dezember 2025, Baubeginn: Anfang 2027, Fertigstellung: Ende 2028. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, gemäß §§ 53 ff. HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-2 für ALG 1/2/3/7/8 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Beschreibung der Optionen: - Beauftragungsstufe 2: Lph. 3-4 für ALG 1 und Lph. 3 für ALG 2/3/7/8, - Beauftragungsstufe 3: Lph. 5-7 für ALG 1/2/3/7/8, - Beauftragungsstufe 4: Lph. 8-9 für ALG 1/2/3/7/8, - Besondere Leistungen siehe Honorarangebotsformblatt. Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Hinweis: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.