Beschreibung
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2.1 Leistungsumfang (1) Die Planungsleistungen umfassen die Erarbeitung eines Flächennutzungsplans in der Honorarzone 1 im Mittelsatz (inkl. Umweltbericht) mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Bernau bei Berlin. Diese Planungsleistungen werden an ein Büro bzw. Bietergemeinschaft vergeben. Strukturell und preislich ist sich in der Angebotserstellung an die nachfolgend relevanten Leistungsbilder der HOAI zu richten und zwingend das vorhandene Preisblatt (siehe Vergabemarktplatz Brandenburg) auszufüllen. Andernsfalls führt dies zum sofortigen Ausschluss des Bieters bzw. Bietergemeinschaft. - Leistungsbild Flächennutzungsplan gemäß § 18 HOAI LPH 1-3, hierauf bezogene besondere Leistungen im Sinne der Anlage 9 HOAI, - Leistungsbild Landschaftsplan gemäß § 23 HOAI LPH 1-4, hierauf bezogene besondere Leistungen im Sinne der Anlage 9 HOAI. (2) Die Neuafstellung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 5 BauGB einschließlich Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Umweltbericht ist ebenfalls vom beauftragten Büro anzufertigen. Parallel ist gemäß der gesetzlichen Grundlagen der Landschaftsplan neu zu erarbeiten, sodass die einzelnen Verfahrensschritte mit dem gleichen Bearbeitungsstand parallel in die jeweiligen Beiteiligungen der TÖB und Öffentlichkeit gehen. (3) Zusätzliche Referenzanforderungen: - Sprachniveau C1 mit Nachweis für alle projektbeteiligten Mitarbeiter, sofern es sich um ein Büro aus dem auropäischen Ausland handelt. Bitte entsprechende Nachweise beifügen. 2.2 Besondere Leistungen (1) Besondere Leistungen sollen gemäß den Leistungsbildern der Flächenplanung nach Anlage 9 zur HOAI erbracht werden. Der Umfang dieser Leistungen ist definiert und der erforderliche Zeitaufwand in Stunden anzugeben. Hierfür sind Angaben zu den Stundensätzen EUR/h (netto) zur Abrechnung im Angebot aufzuführen: - Büro-/Projektleiter, - Projektbearbeiter, - Technische Mitarbeiter, - Studentische / Wissenschaftliche Mitarbeiter. Für die Honorarkalkulation ist zwingend das vorgegebene Preisblatt auszufüllen. Andernfalls ist keine Vergeleichbarkeit gegeben. Das Fehlen dieser Honorarkalkulation in den Angebotsunterlagen führt zum Ausschluss des Bieters. (2) Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Vorbereitung und Durchführung sowie der Dokumentation der Planungsschritte. Dazu gehört die Einbindung der TÖB, Nachbargemeinden und Bürger sowie die Abwägung eingegangener Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungsverfahren zu den Entwurfsständen. (3) Die Planungsschritte und Inhalte sind im Fachausschuss für Stadtentwicklung (A3) und der Stadtverordnetenversammlung (SVV) zum Vorentwurf, Entwurf und der Satzungsfassung zu präsentieren. (4) Die Kosten für die Vorbereitung und Planung von Bürgerbeteiligungen, Besprechungen mit Behörden und TÖB sowie für Gremiensitzungen oder Bürgerversammlungen sind im Honorar enthalten und entsprechend im Angebot zu berücksichtigen. Sollten sich Änderungen ergeben und erneute Beteiligungen der TÖB, Bürger und Nachbargemeinden erforderlich werden, sind diese ebenfalls durch das beauftragte Büro durchzuführen. (5) Dem Preisblatt sind zusätzliche optionale Leistungen zu entnehmen, für die eine entprechende Kalkulation vorgenommen werden kann. Die optionalen Leistungen sind nicht in der Gesamtberechnung des Honorarangebotes inkludiert. Das Preisblatt ist ebenfalls Teil des verbindlichen Angebotes. (6) Honorare und andere Kosten, die im Rahmen des Planungsauftrages entstehen, werden gegen Nachweis bzw. regelmäßige Rechnungslegung (nach Leistungsphasen des Flächennutzungsplans) beglichen. 2.3 Berücksichtigung folgender Fachplanungen Aufgrund der parallelen Fortschreibung des INSEK ergeben sich viele aktuelle Fachplanungen und Ergebnisse, welche für das FNP-Verfahren relevant sind. - Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplanung Band 1 und 4 Planungszeitraum 2022-2027 - INSEK 2017 - Wohnungsmarktgutachten 2016 - Einzelhandelskonzept 2020, Fortschreibung 2021 - Stadtumbaustrategie Bernau bei Berlin 2030 Gebietskulisse Panke-Aue, 2019 - Zielplanungen Aktives Stadtzentrum, Lebendige Zentren - Mobilitätskonzept 2030+, 2023 - Verkehrsuntersuchungen zu verschiedenen Einzelthemen - Verkehrsmodell Planfall 2025, noch in Bearbeitung - Radverkehrskonzept Landkreis Barnim (Beschluss vorauss. Ende 2024), in Bearbeitung - Energiekonzept 2019 mit Maßnahmenkatalog zur Reduktion von Energieverbrauch und CO2-Emissionen - Strategie zur ökosystembasierten Anpassung an den Klimawandel in Bernau bei Berlin 2020 - Konzepte aus dem Programm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren - ZIZ" z. B. Grünes Band 2024, Marktplatz der Möglichkeiten - Mittelbereichskonzept Bernau bei Berlin 2015 - Tourismuskonzept Bernau bei Berlin 2018 - Spielleitplanung Bernau bei Berlin 2015 - Wirtschaftsförderungskonzept 2023 (inkl. Gewerbeflächenentwicklungskonzept) - Vorbereitende + verbindliche Bauleitplanungen sowie laufende Planverfahren - Ortsteilentwicklungskonzepte für Ladeburg, Waldfrieden, Birkholz, Börnicke und Birkenhöhe, Birkenaue 2.4. Allgemeine Grundlagen und Verfahrensschritte (1) Allgemeine Grundlagen sind: - Integrierter Regionalplan der Region Uckermark-Barnim, Satzung 2024 - Luftreinhalteplanung 2006, Überprüfung 2021 - Lärmaktionsplan ruhige Gebiete 4. Stufe (2024) - Klimaschutzmasterplan Naturpark Barnim 2020 - Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg 2019 (2) Die formellen Anforderungen und Verfahrensschritte an die Bauleitplanung der Stadt Bernau bei Berlin ergeben sich zum einen aus den maßgeblichen Vorschriften der §§ 1-10 BauGB sowie den ergänzend heranzuziehenden Vorschriften des brandenburgischen Kommunalrechts. 2.5. Standards Digitalisierung, Dokumentation und Präsentation der Ergebnisse (1) Die digitale Erarbeitung von Bauleitplänen findet unter Verwendung des IT Austauschstandards XPlanung (XPlanGML) statt, wobei immer die aktuellste Version zu empfehlen ist. Fortsetzung "siehe Leistungsbeschreibung".