Beschreibung
:
Die Stadt Königsbrunn schreibt die Leistungen für Brandschutz (AHO Nr. 17) für das Forum Königsbrunn aus. Gegenstand der Planung sind die Sanierung der zu erhaltenden Bestandsgebäude der früheren Königstherme in Königsbrunn mit ergänzenden Neubauteilen. Die Brandschutzplanung hat auf der Eingabeplanung mit Brandschutznachweis für die unmittelbar angrenzende EisArena aufzubauen und diese zu berücksichtigen. Die Beauftragung der Brandschutzplanung erfolgt stufenweise: - Stufe 1: Grundlagenermittlung (LPh 1) und Mitwirkung bei der Vorplanung (LPh 2) - Stufe 2: Mitwirkung bei der Entwurfsplanung (LPh 3) und Mitwirkung bei der Genehmigungsplanung (LPh 4) Wärmeversorgungsanlagen - Stufe 3: Mitwirkung bei der Ausführungsplanung (LPh 5), Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vergabe (LPh 6) und Mitwirkung bei der Vergabe (LPh 7) und - Stufe 4: Bauüberwachung und Dokumentation (LPh 8) Neben der Regelleistungen der AHO Nr. 17 werden weitere Optionale Leistungen beauftragt, die sich aus dem Vertrag Brandschutz ergeben. Die vorhandenen Bestandsgebäude weisen eine Stahl-Beton-Raster-Konstruktion mit einem Stützraster von 7,20 m auf. Die technische Gebäudeausrüstung ist überwiegend zurückgebaut worden und nicht mehr vorhanden. Gegebenenfalls ist noch ein Rückbau von Teilnutzungen im Bestand erforderlich. Die Stadt Königsbrunn hat sich die Vorgabe gegeben, kommunale Gebäude, soweit dies aufgrund der Nutzung Sinn macht, mindestens im Energieeffizienzstandard 40 zu erstellen, dies gilt auch für Generalsanierungen, bzw. Bestandsumnutzungen. Das Forum Königsbrunn ist in seiner Gänze mindestens im Energieeffizienzstandard 40 zu errichten, ausgenommen hiervon ist aufgrund der besonderen Nutzung die Eisarena. Das Vorhaben wird aus Mitteln der Städtebauförderung und KfW-Förderung gefördert. U.a. aufgrund des großflächigen Bestanderhalts und Umnutzung der bestehenden Restbereiche der ehemaligen Königstherme, aufgrund der Entscheidung mindestens Energieeffizienz 40, auch in Bestandgebäuden, zu erreichen und aufgrund des entwickelten Energieversorgungskonzeptes auf Basis von Grundwasserwärmepumpen, Abwärme-Nutzung und Strom aus PV-Gewinnung mit Speicherung, kommt für das Vorhaben erstmals die Anwendung der sogenannten Innovationsklausel (Artikel 21 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/24) zur Anwendung. Dies heißt, dass der Fördersatz für die förderfähigen Kosten bis zu 80 % erhöht werden kann. Weitere wesentliche Förderungen, die hier anzuwendenden sind, sind KFW- und BAFA-Förderprogramme. Zur Erstellung der notwendigen Förderanträge wurden Fachbüros beauftragt, eine inhaltliche Zuarbeit und enge Abstimmung mit den Antragstellern ist Auftragsgegenstand. Auch wird aufgrund der Anwendung der Innovationsklausel und aufgrund der hohen Bedeutung von nachhaltigem, klimafreundlichem Bauen für die Stadt Königsbrunn eine Nachhaltigkeits- und Lebenszyklusbetrachtung mit CO2-Bilanzierung durchgeführt (die zusammen mit der Bauphysik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Gegenstand einer gesonderten VgV-Ausschreibung ist). Hier muss ebenfalls eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit erfolgen, um das sowohl nachhaltig, klimafreundlich, als auch das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen. Die Fertigstellung ist aus förderrechtlichen Gründen innerhalb einer Frist von 4 Jahren nach Vorentwurfsplanung anzustreben. Eine KFW-Förderung ist bereits positiv bewilligt, so dass eine zwingende Frist zur Fertigstellung der für die KFW-Förderung relevanten Maßnahmen innerhalb von 60 Monaten läuft. Weitere 6 Monate wurden für die Endabrechnungen gewährt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung Brandschutz, dem Vertrag Brandschutz und den weiteren Vergabeunterlagen.