L1140 Neubau Westrandstraße und Neckarbrücke Remseck

Die Stadt Remseck am Neckar liegt nordöstlich der Stadtgrenze von Stuttgart im Land Baden-Württemberg und gehört zum Mittelbereich Ludwigsburg/Kornwestheim innerhalb des Oberzentrums Stuttgart und zur Metropolregion Stuttgart. Remseck am Neckar ist mit rund 26.000 Einwohnern große Kreisstadt. Die Maßnahme „Westrandstraße Remseck am Neckar“ befindet sich im Ortsteil Neckarrems, am westlichen …

CPV: 71300000 Servicios de ingeniería
Lugar de ejecución:
L1140 Neubau Westrandstraße und Neckarbrücke Remseck
Organismo adjudicador:
Stadt Remseck am Neckar
Número de premio:
2433

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Remseck am Neckar
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : L1140 Neubau Westrandstraße und Neckarbrücke Remseck
Beschreibung : Die Stadt Remseck am Neckar liegt nordöstlich der Stadtgrenze von Stuttgart im Land Baden-Württemberg und gehört zum Mittelbereich Ludwigsburg/Kornwestheim innerhalb des Oberzentrums Stuttgart und zur Metropolregion Stuttgart. Remseck am Neckar ist mit rund 26.000 Einwohnern große Kreisstadt. Die Maßnahme „Westrandstraße Remseck am Neckar“ befindet sich im Ortsteil Neckarrems, am westlichen Ortsrand vom Ortsteil Neckargröningen und östlich vom Ortsteil Aldingen. Sie liegt im Bereich des Landesstraßennetzes mit regionaler Verbindungsfunktion entlang den zwei Hauptrichtungen: 1. L1140/L1142 zwischen dem Mittelzentrum Waiblingen und dem Mittelzentrum Ludwigsburg und 2. L1100 zwischen Stuttgart (Mühlhausen) und Marbach am Neckar. Beide Hauptrichtungen sind durch eine hohe Verkehrsnachfrage geprägt. Im Bereich der Neckarquerung bei Neckargröningen bündelt sich der Verkehr und es überlagern sich sowohl innerörtliche Verkehre als auch Durchgangsverkehr. Die Stadt Remseck am Neckar und das Regierungspräsidium Stuttgart planen gemeinsam den Bau der Westrandstraße und Westrandbrücke im Zuge der Landesstraßen L1100, L1140, L1142 und L1197. Ziel der Planung ist es, das hohe Verkehrsaufkommen des innerörtlichen Verkehrs und des Durchgangsverkehrs besser zu bündeln und die aktuellen Stausituationen mit hohen Zeitverlusten an den bestehenden Knotenpunkten zu verringern. Dazu wird sowohl die Ausbauvariante betrachtet als auch Varianten, die eine neue Neckarbrücke vorsehen, um die bestehenden Landesstraßen und den Hauptverkehrsknoten zu entzerren und in Richtung Westen zu verschieben. Dazu wurde der Prognose-Nullfall und 6 Varianten, inklusive der Ausbauvariante betrachtet.
Kennung des Verfahrens : 54ff4ef2-d339-4428-8ba3-94dffc3d08d6
Interne Kennung : 2433
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Ludwigsburg ( DE115 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 1 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : L1140 Neubau Westrandstraße und Neckarbrücke Remseck
Beschreibung : Umweltverträglichkeitsstudie inkl. Biotoptypenkartierung, FFH-Vorprüfung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzbeitrag, Vorprüfung zur WRRL und weitere besondere Leistungen
Interne Kennung : 2433_UFB

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Optionale Leistungen: siehe Vergabeunterlagen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Ludwigsburg ( DE115 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 03/06/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Honorar
Beschreibung : Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Personelle Projektorganisation
Beschreibung : Das vorgesehene Projektteam (Erfahrung und Qualifikation) und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind vorzustellen. Wie ist dieses Team innerhalb des Unternehmens verankert? Die Organisation der Vertretung (Urlaub, Krankheit, etc.) ist zu erläutern (Der AG setzt eine aktive Rolle des stellvertretenden Projektleiters im Projekt voraus). Die langfristige Verfügbarkeit der einzelnen Personen aus dem Team ist darzulegen (Personaleinsatzplan / Kapazitätsplan). Darzustellen ist die Sicherstellung der angemessenen Reaktionszeiten (auf Mails / Telefonate oder notwendige Vor-Ort-Termine) während der Planungs- und Ausschreibungsphase und während der Bauphase. Darstellung der Integration anderer an der Planung fachliche Beteiligter + deren Darstellung der Sicherung zum ausreichenden Informationsaustauschzwischen den verschiedenen Bearbeitern im Büro und zwischen den übrigen am Projekt beteiligten Personen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualifikation und Erfahrung der Projektverantwortlichen
Beschreibung : Die vorgesehenen Projektverantwortlichen haben anhand eines eigenen vergleichbaren Referenzprojektes die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Kosten- und Termineinhaltung. Mindestbedingung an die Qualifikation des Projektleiters: nachweislich mind. 10 Jahre aktive Projektleitungserfahrung.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 35
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Projekteinschätzung und Projektabwicklung
Beschreibung : Einschätzung der projektspezifischen Rahmenbedingungen und Risiken mit Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt sowie die Herangehensweise an die typischen Problemstellungen. Benennung projektspezifischer Risiken / Störungen und Vorschläge zur Vermeidung dieser.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Stadt Remseck am Neckar

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : roosplan
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot_01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Auftrag_01
Datum der Auswahl des Gewinners : 31/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 03/06/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Stadt Remseck am Neckar

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Remseck am Neckar
Registrierungsnummer : DE146128139
Postanschrift : Marktplatz1
Stadt : Remseck
Postleitzahl : 71686
Land, Gliederung (NUTS) : Ludwigsburg ( DE115 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Klotz und Partner GmbH - Frau Daniela Hesslinger-Rupp
Telefon : +49 71118744-20
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Referat 15
Telefon : +49721926-8730
Fax : +49721926-3985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : roosplan
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : DE308637001
Postanschrift : Adenauerplatz 4
Stadt : Backnang
Postleitzahl : 71522
Land, Gliederung (NUTS) : Rems-Murr-Kreis ( DE116 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 719173529-0
Internetadresse : https://www.roosplan.de
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : roosplan
Postanschrift : Adenauerplatz 4
Stadt : Backnang
Postleitzahl : 71522
Land, Gliederung (NUTS) : DE116
Land : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 45089550-a463-4298-aa42-9ac71805fee6 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 03/06/2025 14:16 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00365255-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 107/2025
Datum der Veröffentlichung : 05/06/2025