Holding Graz: öffentlich-öffentliche Kooperation

Öffentlich-Öffentliche Kooperation gem. § 10 BVergG zur Etablierung lokaler Kreislaufwirtschaft durch die gemeinsame Ermöglichung des und Erbringung der Leistungen des Energiewerks Graz [Thermische Verwertung nicht recyclingfähiger Reststoffe] sowie durch ergänzende kollaborative und synergiewahrende wechselseitige Leistungserbringungenin hierzu vor- und nachgelagerten Bereichen der öffentlichen Abfallwirtschaft Öffentlich-Öffentliche Kooperation gem. § 10 BVergG zur …

CPV: 90513000 Servicios de tratamiento y eliminación de desperdicios y residuos no peligrosos, 90500000 Servicios relacionados con desperdicios y residuos, 90513300 Servicios de incineración de desperdicios, 90510000 Eliminación y tratamiento de desperdicios, 90513200 Servicios de eliminación de desperdicios sólidos urbanos
Lugar de ejecución:
Holding Graz: öffentlich-öffentliche Kooperation
Organismo adjudicador:
HOLDING GRAZ - KOMMUNALE DIENSTLEISTUNGEN GMBH
Número de premio:
ENG-1/23

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : HOLDING GRAZ - KOMMUNALE DIENSTLEISTUNGEN GMBH

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Holding Graz: öffentlich-öffentliche Kooperation
Beschreibung : Öffentlich-Öffentliche Kooperation gem. § 10 BVergG zur Etablierung lokaler Kreislaufwirtschaft durch die gemeinsame Ermöglichung des und Erbringung der Leistungen des Energiewerks Graz [Thermische Verwertung nicht recyclingfähiger Reststoffe] sowie durch ergänzende kollaborative und synergiewahrende wechselseitige Leistungserbringungenin hierzu vor- und nachgelagerten Bereichen der öffentlichen Abfallwirtschaft
Kennung des Verfahrens : 697c2874-fc98-420d-b2c8-ee8a13b307fa
Interne Kennung : ENG-1/23
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90513300 Verbrennung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90513200 Beseitigung von kommunalem Müll

2.1.2 Erfüllungsort

Land : Österreich
Ort im betreffenden Land

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Holding Graz: öffentlich-öffentliche Kooperation
Beschreibung : Öffentlich-Öffentliche Kooperation gem. § 10 BVergG zur Etablierung lokaler Kreislaufwirtschaft durch die gemeinsame Ermöglichung des und Erbringung der Leistungen des Energiewerks Graz [Thermische Verwertung nicht recyclingfähiger Reststoffe] sowie durch ergänzende kollaborative und synergiewahrende wechselseitige Leistungserbringungenin hierzu vor- und nachgelagerten Bereichen der öffentlichen Abfallwirtschaft
Interne Kennung : ENG-1/23

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle

5.1.2 Erfüllungsort

Land : Österreich
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Zwischen der Energie Graz GmbH („EGG“), der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH („HGR“), dem Abfallwirtschaftsverband Mürzverband („AWVMV“), Abfallwirtschaftsverband Leibnitz („AWVLB“), Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung („AWVGU“) und dem Abfallwirtschaftsverband Deutschlandsberg („AWVDL“) soll eine Kooperation gem § 10 Abs 3 BVergG zur Etablierung lokaler Kreislaufwirtschaft durch die gemeinsame Ermöglichung des und Erbringung der Leistungen des Energiewerks Graz [Thermische Verwertung von nicht recyclefähigen Reststoffen] sowie durch ergänzende kollaborative und synergiewahrende wechselseitige Leistungserbringungen in hierzu vor- und nachgelagerten Bereichen der öffentlichen Abfallwirtschaft bzw. kommunalen Daseinsvorsorge abgeschlossen werden. Der Abschluss des Kooperationsvertrages fällt aufgrund der Erfüllung der Vorgaben gemäß § 10 Abs 3 BVergG nicht in den Anwendungsbereich des BVergG, da alle nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllt sind:1) Der Vertrag begründet oder implementiert eine Zusammenarbeit zwischen den beteiligten öffentlichen Auftraggebern, mit der sichergestellt werden soll, dass von den beteiligten öffentlichen Auftraggebern zu erbringende öffentliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele ausgeführt werden können2) die Implementierung dieser Zusammenarbeit wird ausschließlich durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse bestimmt und 3) die beteiligten öffentlichen Auftraggeber erbringen auf dem offenen Markt weniger als 20 % der durch die Zusammenarbeit erfassten Tätigkeiten.Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wurde eingehend rechtlich geprüft. Es wurde festgestellt, dass sämtliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer öffentlich-öffentlichen Kooperation gemäß § 10 Abs 3 BVergG 2018 aus folgenden Gründen erfüllt werden:Zu 1): Sowohl die HGR als auch die EGG sind als öffentliche Auftraggeber gemäß § 4 Abs 1 Z 2 BVergG einzustufen. Abfallwirtschaftsverbände sind gemäß § 14 Abs 2 StAWG Gemeindeverbände und somit ex lege öffentliche Auftraggeber.Die Kooperationspartner sind Adressat derselben bzw einer zumindest komplementären (öffentlichen) Aufgabe (EGG: fachgerechte thermische Verwertung von Reststoffen und die Kooperation mit kommunalen Verbänden (zB Abfallwirtschaftsverband); HGR: Angelegenheiten der Abfallwirtschaft; AWV: Angelegenheiten der Abfallwirtschaft). Bei der gegenständlichen Abfallentsorgung handelt es sich daher um die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe, die den Mitbeteiligten jeweils obliegt.Die Kooperationsvereinbarung ist das Ergebnis einer gemeinsamen Initiative der Kooperationspartner zur Zusammenarbeit und weist eine entsprechende „kollaborative Dimension“ auf. Es wurden dazu gemeinsame LoI erarbeitet und in zahlreichen Gesprächsrunden mit allen Beteiligten der gemeinsame Bedarf und die Lösungen definiert.Weiters liegt auch eine echte Zusammenarbeit vor, weil alle Parteien Kooperationsbeiträge erbringen, die über bloße Entgeltszahlungen hinausgehen. Die zentralsten wechselseitigen Leistungen können zusammengefasst und verkürzt wie folgt beschrieben werden:•Betrieb des Energiewerks Graz durch die Energie Graz.•Bereitstellung und Betrieb der Behandlungsanlage durch die HGR.•Vorsortierung von Sperrmüll durch die HGR bzw durch den AWV MV.•Zurverfügungstellung von Zwischenlagerkapazitäten.•Verwertung und/oder Deponierung der anfallenden Aschen durch HGR und AWV GU.•Transport der anfallenden Aschen durch AWV DL.•Zurverfügungstellung von AWV MV genehmigte Deponiekapazitäten durch den AWV MV.•Zurverfügungstellung eines temporären Lagers für Abfälle gemäß § 34a Deponieverordnung durch AWV MV.•Transport der Reststoffmengen von den jeweiligen Verbandgebieten zur Abfallbehandlungsanlage der HGR bzw zu Zwischenlagern durch AWV LB. •Verpflichtung zur Prüfung von Synergiehebungen im Zuge der Anlieferung der vereinbarten Inputmengen bzgl. Nutzung von Rückfahrten zur Verwertung von weiteren spezifischen Abfallströmen der HGR.•Gemeinsame wechselseitige Beistellung infrastruktureller Ressourcen im Management- und Verwaltungsbereich. •Gemeinsame Beschaffung von Investitionsgütern und Dienstleistungen gem BVergG.•Bestmögliche wechselseitige Unterstützung in Fällen höherer Gewalt, bei außerordentlichen Ereignissen sowie bei ungeplanten und geplanten Stillständen •Verpflichtung zur Kooperation im Bereich Entwicklung und Innovation.•Verpflichtung zur Umsetzung kooperativer Kommunikationsmaßnahmen zur Forcierung der im Allgemeininteresse liegenden Zielsetzung „Abfallvermeidung“ und „Trennqualität“.•Verpflichtung zur Kooperation im Rahmen der Umsetzung neuer gesetzlicher bzw. regulatorischer Anforderungen für die öffentliche Abfallwirtschaft.•Verpflichtung zur Kooperation im Rahmen der Interessenvertretung für die öffentliche Abfallwirtschaft.Zu 2): Der VwGH hat festgehalten, dass es sich bei der Abfallentsorgung um eine öffentliche Aufgabe handelt. Die Zusammenarbeit ist nur durch das öffentliche Interesse bestimmt, weil Finanztransfers zwischen den Kooperationspartnern auf den Kostenausgleich beschränkt sind und etwaige Leistungen privater Dritter nach dem Vergaberecht beschafft werden. Dies ist entsprechend vertraglich verankert.Zu 3): Das 20 %-Kriterium ist erfüllt, weil jeder Kooperationspartner bezogen auf diejenige Leistung, die von ihm im Rahmen der Kooperation erbracht werden soll, weniger als 20% dieser Tätigkeit auf dem offenen Markt erbringt, da die Leistungen im relevanten Betrachtungszeitraum überwiegend gar nicht auf dem offenen Markt erbracht werden (siehe dazu VwGH Ra 2020/04/0045). Dies wurde von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Landesverwaltungsgericht Steiermark
TED eSender : vemap Einkaufsmanagement GmbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 103 000 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : HOLDING GRAZ - KOMMUNALE DIENSTLEISTUNGEN GMBH
Registrierungsnummer : FN 54309 t
Postanschrift : Andreas Hofer Platz 15
Stadt : Graz
Postleitzahl : 8010
Land, Gliederung (NUTS) : Graz ( AT221 )
Land : Österreich
Telefon : +43 3168870
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL) : https://holding-graz.vemap.com
Profil des Erwerbers : https://holding-graz.vemap.com
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0100

Offizielle Bezeichnung : Landesverwaltungsgericht Steiermark
Registrierungsnummer : 9110020332867
Postanschrift : Salzamtgasse 3
Stadt : Graz
Postleitzahl : 8010
Land, Gliederung (NUTS) : Graz ( AT221 )
Land : Österreich
Telefon : +43 31680290
Fax : +43 31680297215
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL) : http://www.lvwg-stmk.gv.at
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-9999

Offizielle Bezeichnung : vemap Einkaufsmanagement GmbH
Registrierungsnummer : TED20
Postanschrift : Berggasse 31
Stadt : Wien
Postleitzahl : 1090
Land, Gliederung (NUTS) : Wien ( AT130 )
Land : Österreich
Telefon : +43 13157940
Internetadresse : https://www.vemap.com
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL) : https://www.vemap.com
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

8.1 ORG-1001

Offizielle Bezeichnung : Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH; Energie Graz GmbH; Abfallwirtschaftsverband Mürzverband; Abfallwirtschaftsverband Leibnitz; Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung; Abfallwirtschaftsverband Deutschlandsberg
Stadt : Graz
Land : Österreich
Telefon : +43 3168870
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL) : https://holding-graz.vemap.com
Rollen dieser Organisation :
Bieter

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : ec602cc8-d1f2-4c0d-8cde-064ccd3f7203 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 25/04/2025 09:52 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00273790-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 82/2025
Datum der Veröffentlichung : 28/04/2025