H175 H245 BÜ für GE Montpellierbrücke und barrierefreier Ausbau Haltestelle Montpellierbrücke

Gegenstand der zu vergebene Leistung sind die Bauüberwachungsleistungen für GE Montpellierbrücke und barrierefreier Ausbau Haltestelle Montpellierbrücke Gegenstand der zu vergebene Leistung sind die Bauüberwachungsleistungen für GE Montpellierbrücke und barrierefreier Ausbau Haltestelle Montpellierbrücke

CPV: 71240000 Servicios de arquitectura, ingeniería y planificación
Plazo:
28 de julio de 2025 a las 15:00
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
H175 H245 BÜ für GE Montpellierbrücke und barrierefreier Ausbau Haltestelle Montpellierbrücke
Organismo adjudicador:
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Número de premio:
158-25-E11

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : H175 H245 BÜ für GE Montpellierbrücke und barrierefreier Ausbau Haltestelle Montpellierbrücke
Beschreibung : Gegenstand der zu vergebene Leistung sind die Bauüberwachungsleistungen für GE Montpellierbrücke und barrierefreier Ausbau Haltestelle Montpellierbrücke
Kennung des Verfahrens : fe63b45a-d2e1-4af0-8f1b-191f9f250f98
Interne Kennung : 158-25-E11
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Heidelberg
Postleitzahl : 69115
Land, Gliederung (NUTS) : Heidelberg, Stadtkreis ( DE125 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 140 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : H175 H245 BÜ für GE Montpellierbrücke und barrierefreier Ausbau Haltestelle Montpellierbrücke
Beschreibung : Gegenstand der zu vergebene Leistung sind die Bauüberwachungsleistungen für GE Montpellierbrücke und barrierefreier Ausbau Haltestelle Montpellierbrücke
Interne Kennung : 8280c282-21cc-479c-8685-b22db84930b9

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen: Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate.
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Der Bieter bestätigt, dass er über eine bestehende und gültige Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Bitte legen Sie einen Nachweis über die bestehende Versicherung bei. Die Versicherung muss folgende Deckungssummen beinhalten: • € 3.000.000 für Personen-; und € 2.000.000 für Sach- und Vermögensschäden Nachzuweisen ist dies durch eine gültige Versicherungspolice, die die entsprechenden Deckungssummen für den Auftragsfall bestätigt. Bitte beachten Sie: Ein Hinweis auf der Versicherungspolice, dass sich die Versicherung automatisch verlängert, wird nicht akzeptiert. Es muss eine aktuelle Fassung der Versicherungspolice vorgelegt werden. Ist die Versicherungspolice zum Nachweis der zur Versicherungspflicht als Anlage beigefügt? Fehlerhafte Nachweise führen zum Ausschluss.
Kriterium : Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung : Qualifikationsnachweise und Anforderungen an das Einsatzpersonal Angaben zu Mitarbeitern (Namen und Qualifikation), die im Falle einer Beauftragung eingesetzt werden. Wir bitten darum, die Leistungsfähigkeit des vorgesehenen Personals mittels einer Referenzliste nachzuweisen. Folgende Qualifikationen des eingesetzten Personals sind erforderlich: • SIVV-Schein • Sachkundiger Planer gemäß TR Instandhaltung (TR IH), zur Beurteilung der durch den AN vorzulegenden Arbeitsanweisungen. Der Nachweis der Fachkunde erfolgt gemäß DAfStb Heft 638 und RL SIB (Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen). • Erfahrungen im Bereich von Brückeninstandsetzungen • Erfahrungen im Bereich des Gleisbaus • Erfahrungen mit dem Einbau von ERS-Systemen • Erfahrungen im Bereich des Einbaus von HANV-Schichten Sollte das für die Baumaßnahme vorgesehene Personal verhindert sein, darf nur Personal eingesetzt werden, dass gleichwertige Qualifikationen/Referenze n vorweisen kann. Diese sind dem AG unaufgefordert vorzulegen. Falls keine gleichwertige Qulifiaktionen/Referenzen vorzuweisen sind, darf der AG das Personal von der Baustelle verweisen. Etwaige Kosten der aufgrund der fehlenden Qualifikationen/Referenze n dem AG entstehet, kann als Schadensersatz gelten gemacht werden. Hinweis: Der Nachweis ist zwingend mit dem Angebot einzureichen. Liegen die Qualifikationen vor und wurden diese als Anlage mit dem Angebot eingereicht? Fehlerhafte Nachweise führen zum Ausschluss.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung :  Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (keine Weiterführung der Geschäfte durch Insolvenzverwalter - § 22 InsO). Ich erkläre, daß ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Rentenund Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat. : Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir rechtlich und tatsächlich in der Lage bin/sind, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen werde(n) ich/wir die Vergabestelle auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinweisen. Ich/wir werden die Vergabestelle - nach Zuschlag den Auftraggeber - sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich hierzu eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für mich/uns eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder ich/wir eine solche hätte(n) erkennen können, die mich/uns an der Einhaltung der beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung gem. §123 Abs. 1 GWB Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Erklärung gem. §123 Abs. 4 GWB Ist das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichtsoder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder kann dies durch den öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden? Erklärung gem. §124 Abs. 1 GWB Befindet sich das Unternehmen in einer der folgenden Situationen? - Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen, - das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt, - das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; das Verhalten einer Person ist dem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, - es bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als einen Ausschluss nicht wirksam beseitigt werden kann, - eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung kann nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als einen Ausschluss beseitigt werden, - das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt, - das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - das Unternehmen hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder das Unternehmen hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Zu §19 MiLoG (Mindestlohngesetz) Liegt ein Ausschlussgrund nach § 19 MiLoG vor? Zu §98c AuftenthG (Aufenthaltsgesetz) Liegt ein Ausschlussgrund nach § 98c AuftenthG vor? Zu §21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) Liegt ein Ausschlussgrund nach §21 AEntG vor? Zu § 21 SchwarzArbG (Schwarzarbeitsbekämpfung ) Liegt ein Ausschlussgrund nach § 21 SchwarzArbG vor? Hat das Unternehmen sowie die jeweiligen geschäftsführenden Personen in Bezug auf das vorliegende Verfahren keine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen oder in sonstiger Weise nicht wettbewerbswidrig oder unlauter gehandelt? Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens (qualifizierter Nachunternehmer) benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des qualifizierten Nachunternehmers in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind für den qualifizierten Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses qualifizierten Nachunternehmers nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Nachunternehmer, die der Bewerber für die Auftragsausführung einsetzen will, deren Kapazitäten er zum Nachweis seiner Eignung aber nicht in Anspruch nehmen will, müssen in diesem Verfahrensstadium noch nicht benannt werden. Hierzu werden entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus diesem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen.  Bitte geben Sie Ihre Unternehmensgröße an. Die Einordnung bezieht sich auf die Definition des Statistischen Bundesamt. Es gelten folgende Grenzen: Kleinstunternehmen bis 9 tätige Personen und bis 2 Mio. EUR Jahresumsatz Kleines Unternehmen bis 49 tätige Personen und bis 10 Mio. EUR Jahresumsatz Mittleres Unternehmen bis 249 tätige Personen und bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz Großunternehmen über 249 tätige Personen oder über 50 Mio. EUR Jahresumsatz (Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemeinschaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.)
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Bitte geben Sie Ihre Unternehmensgröße an. Die Einordnung bezieht sich auf die Definition des Statistischen Bundesamt. Es gelten folgende Grenzen: Kleinstunternehmen bis 9 tätige Personen und bis 2 Mio. EUR Jahresumsatz Kleines Unternehmen bis 49 tätige Personen und bis 10 Mio. EUR Jahresumsatz Mittleres Unternehmen bis 249 tätige Personen und bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz Großunternehmen über 249 tätige Personen oder über 50 Mio. EUR Jahresumsatz (Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemeinschaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.)
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : Angaben zu Mitarbeitern / Personaleinsatz - Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter (vor Ort und im Backoffice) - Vorgesehene Aufbau–Organisation der örtlichen Bauüberwachung Hinweis: Der Nachweis ist zwingend mit dem Angebot einzureichen. Liegen die Angaben vor und wurden diese als Anlage mit dem Angebot eingereicht? Fehlerhafte Nachweise führen zum Ausschluss.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 18/07/2025 15:00 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 28/07/2025 15:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 30 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags :  1. Gemäß § 5 Abs. Landestariftreue- und Mindestlohngesetz, Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 5 Abs. 2 LTTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. 2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel5k der Verordnung (EU) 2022/576. 3. Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden mind. 3 Mio. EUR) 4. Im Falle der Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung 5. Im Falle der Eignungsleihe: Eigenerklärung qualifizierter Nachunternehmer
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Keine

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen : Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Regierungspräsidium Karlsruhe

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer : 9e6f8957-23ff-4739-82a0-0d94363c37e2
Abteilung : Vergabemanagement und Baueinkauf (RE4)
Postanschrift : Möhlstraße 27
Stadt : Mannheim
Postleitzahl : 68165
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabemanagement und Baueinkauf (RE4)
Telefon : +49 6214651730
Fax : +49 6214653214
Internetadresse : http://www.rnv-online.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 1d8ddb29-ca75-433e-ace2-8ea30f3e66c1
Abteilung : Vergabekammer Baden-Württemberg
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabekammer Baden-Württemberg
Telefon : +49 7219268730
Fax : +49 7219263985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer : eaf7ad94-04c8-477c-9f90-dfab11736d1a
Abteilung : Vergabemanagement und Baueinkauf (RE4)
Postanschrift : Möhlstraße 27
Stadt : Mannheim
Postleitzahl : 68165
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabemanagement und Baueinkauf (RE4)
Telefon : +49 6214651730
Fax : +49 6214653111
Internetadresse : https://www.rnv-online.de
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 5af44ef5-592f-4129-90bb-e2fe08d29532 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 26/06/2025 07:55 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00417657-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 121/2025
Datum der Veröffentlichung : 27/06/2025