Beschreibung
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Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf, beginnend mit der Grundschule bis zum Ende der Mittelstufe (ca. 5 Jahre-ca. 18 Jahre), deren Wohnsitz Hanau ist. Die Leistung umfasst die tägliche Beförderung von derzeit 262 Schülerinnen und Schülern, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurückgefahren werden müssen. Die Durchführung von Praktikumsfahrten und die Durchführung notwendiger Einzelbeförderungen zählen ebenfalls zur geforderten Leistungserbringung (Hinweis: Praktika beginnen in aller Regel um 08:00 Uhr morgens). Darüber hinaus müssen auch Unterrichtsfahrten zu sonstigen Unterrichtsorten durchgeführt werden.Je nach Betreuungs- und Förderbedarfes der Schülerinnen und Schüler erstreckt sich das Bediengebiet auf alle dafür in Frage kommenden Schul- und Bildungseinrichtungen, sowohl innerhalb des Stadtgebietes als auch außerhalb.Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen. Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt. Die Bieter können sich auf die beiden Lose bewerben. Los 1 Förderschulen: Schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) zu derzeit folgenden vier Förderschulstandorten: Elisabeth-Schmitz-Schule, Bertha-von-Suttner-Straße 10, 63457 Hanau (derzeit 34 SuS) Frida-Kahlo-Schule, Am Atzelsgraben 1, 63486 Bruchköbel (derzeit 28 SuS) Friedrich-Fröbel-Schule, Wichernstraße 14, 63477 Maintal (derzeit 122 SuS) Johann-Hinrich-Wichern-Schule, Jahnstraße 2, 61130 Nidderau (derzeit 42 SuS) Los 2 Vorklassenbeförderung und Inklusionsfahrten: Schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) zu Vorklassen-und Inklusionsstandorten. Schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu derzeit folgenden neun Schulstandorten: Vorklassen: Eichendorffschule, Marienstraße 19, 63457 Hanau (derzeit 7 SuS) Erich-Kästner-Schule, Lortzing Straße 20, 63452 Hanau (derzeit 2 SuS) Friedrich-Ebert-Schule, Schillerstraße 2, 63456 Hanau (derzeit 8 SuS) Limesschule, Alter Kahler Weg 1, 63457 Hanau (derzeit 5 SuS) Tümpelgarten-Schule, Akazienweg 1, 63452 Hanau (derzeit 6 SuS) Inklusionsfahrten: Eichendorffschule, Marienstraße 19, 63457 Hanau (derzeit 1 SuS) Eppsteinschule, Doorner Straße 49, 63456 Hanau (derzeit 1 SuS) Heinrich-Heine-Schule, Karlsbader Straße 12, 63454 Hanau (derzeit 2 SuS) Lindenauschule, Rue de Conflans 4, 63457 Hanau (derzeit 3 SuS) Pestalozzischule, Ramsaystraße 12, 63450 Hanau (derzeit 1 SuS) Der Beförderungszeitraum, der dieser Ausschreibung zu Grunde liegt, erstreckt sich über eine Gesamtlaufzeit von vier Schuljahren, beginnend mit dem ersten Schultag des Schuljahres 2025/2026 (18.08.2025) und endet am letzten Schultag des Schuljahres 2028/2029 (13.07.2029). Dies entspricht rund 752 Schultagen.Eine Verlängerungsoption um ein weiteres Schuljahr ist möglich. Die geschätzte Besetztkilometerleistung beläuft sich nach derzeitigem Stand für Los 1 auf rund 770.000 Bkm (Besetztkilometer) und für Los 2 auf rund 99.000 Bkm für insgesamt 752 Schultage. Diese Leistung ist variabel und kann unter- oder überschritten werden. Die zu befördernden Schülerinnen und Schüler sind einer gesonderten Schülerbeförderungsliste zu entnehmen, die Name und Anschrift enthält sowie weitere Besonderheiten, wie Rollstuhlühle und Begleitpersonen ausweist (Hinweis: Die Begleitpersonen werden über den Auftragnehmer akquiriert. Die Kostenabrechnung erfolgt dann durch den Auftragnehmer mit der jeweiligen Institution der Eingliederungshilfe, z.B. KCA). Zusätzlich sind dort die einzuhaltenden Ab- und Anfahrtszeiten hinterlegt. Die Liste wird je nach Bedarf aktualisiert. Die ausgehändigten personenbezogenen Daten, der zu befördernden Schülerinnen und Schüler unterliegen dem Datenschutz und sind streng vertraulich zu behandeln. Die ausgehändigten Datenlisten sind entsprechend geschützt aufzubewahren. Die Mitarbeiter sind einzuweisen und zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung, der zur Beförderung eingesetzten Mitarbeiter muss vom Auftragsnehmer erstellt und aufbewahrt werden. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit zur Einsicht abgefragt werden. Die Beförderung findet ausschließlich an hessischen Schultagen statt. In der Regel sind dies ca. 190 Tage im Jahr. Ausnahmen bilden die beweglichen Ferientage. Hinweis: Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kraft. Dieser sieht nach derzeitigem Stand eine Schließzeit der Schulen von maximal vier Wochen vor. Gegebenenfalls fallen daher in den Schulferien zusätzliche Beförderungsleistungen an. Die Fahrtzeit darf pro Fahrt für keinen Schüler/keine Schülerin länger als 60 Minuten sein, sofern der Auftraggeber nicht im Einzelfall eine andere Weisung erteilt. Neben einer bekannten Anzahl von zu befördernden Schülerinnen und Schülern kann es bedingt durch verschiedene Faktoren (z.B. Unterrichtsausfällen, Zu- und Wegzügen) zu kurzfristigen Veränderungen innerhalb des Beförderungszeitraumes kommen, auf die flexibel vom Auftragnehmer reagiert werden muss (siehe auch 3.03 der Leistungsbeschreibung). Begleitpersonen werden bei Bedarf mitbefördert. Die vollständige Routen- und Tourenplanung übernimmt der Auftragnehmer. Die Routenpläne sind dem Auftraggeber spätestens eine Woche vor Beginn der Beförderung vorzulegen. Die Abfahrts- und Ankunftszeiten der zu befördernden Schüler werden den Eltern unverzüglich, spätestens eine Woche vor Beginn der Beförderung, vom Auftragnehmer mitgeteilt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Eltern nicht die vollständigen Namen und Adressen der anderen Schülerinnen und Schüler erhalten. Um den aktuellen Datenschutzvorschriften zu entsprechen, werden diese persönlichen Daten vom Auftragnehmer stets vertraulich behandelt. In diesem Zusammenhang wird verwiesen auf Ziffer 1.06. der Leistungsbeschreibung.