Beschreibung
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Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit: aa) Vergleichbare Referenzen zu den ausgeschriebenen Planungsleistungen (Ausschlusskriterium): a. Mindestens zwei Referenzen zur Erneuerung oder erstmaliger Herstellung von Leitungen für Abwasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten in Ortsdurchfahrten, Quartier- oder Sammelstraßen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Referenzen müssen die Leistungsphasen 1 bis 3, 5, 6, 8 und 9, sowie die örtliche Bauüberwachung umfassen, wobei die Leistungsphasen nicht zwingend alle in einem Referenzprojekt erbracht sein müssen. Die Leistungsphase 8 muss bis zum Ende Teilnahmefrist erbracht sein. (Anlage A 6.1) b. Mindestens zwei Referenzen zur erstmaligen Herstellung eines Erdbeckens als Regenrückhaltebecken aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Referenz muss die Leistungsphasen 1 bis 6 ,8, 9, sowie die örtliche Bauüberwachung umfasssen, wobei die Leistungsphasen nicht zwingend alle in einem Referenzprojekt erbracht sein müssen. Die Leistungsphase 8 muss bis zum Ende Teilnahmefrist erbracht sein. (Anlage A 6.2) c. Mindestens eine Referenz zur Erneuerung oder erstmaliger Herstellung von Durchlassbauwerken von Fließgewässern aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Referenz muss die Leistungsphasen 1 bis 6, 8, 9 umfassen, wobei die Leistungsphasen nicht zwingend alle in einem Referenzprojekt erbracht sein müssen. Die Leistungsphase 8 muss bis zum Ende Teilnahmefrist erbracht sein. (Anlage A 6.3) BEACHTE: Über die Mindestanzahl (Ausschlusskriterium) hinausgehenden Referenzen fließen in die Wertung der Eignung ein, siehe Anlage A9. bb) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2022 bis zum Ende der Teilnahmefrist. Mindestanforderung: In diesem Zeitraum müssen mindestens 2 Ingenieure (Dipl.-Ing FH/TH/TU / B-Eng. / M-Eng.) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Unternehmen beschäftigt sein. cc) Angabe des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleisters, der Projektarbeiter in den Bereichen Grundleistungen Leistungsphase 1 bis 5, Vorbereitung der Vergabe, Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und der weiteren Mitglieder des Projektteams welche die Leistung erbringen werden. Der Projektleiter und Stellvertreter müssen als berufliche Qualifikation mindestens den Abschluss eines Bauingenieurstudiums (Diplom-Ingenieur/in (FH) oder Bachelor/in) nachweisen und über mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen. Der Projektbearbeiter für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 für den Bereich Tiefbauarbeiten im Abwasserbereich muss mindestens dem Abschluss eines Bauingenieurstudiums (Diplom-Ingenieur/in (FH) oder Bachelor/in) vorweisen und über 3 Jahre Berufserfahrung verfügen. Die, für die Entscheidung der wasserrechtlichen Behörde erforderlichen, Pläne und Unterlagen müssen von fachkundigen Personen erstellt werden. Fachkundige Person ist, wer in der von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz geführten Liste (Planvorlageberechtigte Wasserwirtschaft nach §103 Landeswassergesetz) eingetragen ist. Der Projektbearbeiter für den Bereich Vorbereitung der Vergabe von Tiefbaumaßnahmen im Abwasserbereich muss mindestens dem Abschluss eines Bauingenieurstudiums (Diplom-Ingenieur/in (FH) oder Bachelor/in) und über 3 Jahre Berufserfahrung verfügen. Der Projektbearbeiter, der die Bauoberleitung für den Bereich Tiefbauarbeiten im Abwasserbereich wahrnehmen soll, muss mindestens den Abschluss eines Bauingenieurstudiums (Diplom-Ingenieur/in (FH) oder Bachelor/in) vorweisen und über 5 Jahre Berufserfahrung verfügen. Der Projektbearbeiter, der für die örtliche Bauüberwachung für den Bereich Tiefbau im Abwasserbereich wahrnehmen soll, muss den Abschluss eines Bauingenieurstudiums oder Bauwirtschaftsstudiums (Diplom-Ingenieur/in (FH) oder Bachelor/in) mit einer Berufserfahrung von 3 Jahren oder eines staatlich geprüfte Bautechnikers im Tiefbau mit einer Berufserfahrung von 5 Jahren vorweisen. Alle weiteren Mitglieder müssen über 3 Jahre Berufserfahrung verfügen. Hierbei handelt es sich um Ausschlusskriterien. Das vom Bewerber benannte Projektteam wird Inhalt des Angebotes im Verhandlungsverfahren und im Zuschlagsfalle Vertragsbestandteil. Ein Austausch von Projektteammitgliedern ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. (Anlage A 8) BEACHTE: Über die Mindestberufserfahrung (Ausschlusskriterium) hinausgehenden Berufserfahrung fließen in die Wertung der Eignung ein, siehe Anlage A9. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Nachweise und Erklärungen unter a) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Bei den geforderten Nachweisen und Erklärungen unter b) und c) ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft diese erbringt. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen finanziellen, technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Nachunternehmer gemäß Anlage A 5, so sind die erforderlichen Erklärungen und Nachweise des Nachunternehmers gesondert beizufügen. Die oben aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag (Anlage A 1) einzureichen. Die für den Teilnahmewettbewerb auszufüllenden Unterlagen befinden sich in Anlage A.