Beschaffung von Ladestationen und Lastmanagementsystem für Elektrolastwagen und weitere Fahrzeuge

Mit dieser Ausschreibung sollen Ladestationen und ein Lastmanagement für das Laden der Elektrofahrzeuge (Kehrichtwagen, Hakenfahrzeug, Lieferwagen und PWs) beschafft werden. Mit den Ladestationen werden die Fahrzeuge täglich geladen. Über das Lastmanagementsystem soll die Ladung der Fahrzeuge optimiert werden. Es werden sowohl AC-Ladestationen wie auch DC-Ladestationen benötigt. Für die Entsorgungshöfe werden …

CPV: 31158100 Cargadores de baterías, 31610000 Material eléctrico para motores y vehículos, 34300000 Partes y accesorios para vehículos y sus motores
Plazo:
12 de agosto de 2024 a las 23:59
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
Beschaffung von Ladestationen und Lastmanagementsystem für Elektrolastwagen und weitere Fahrzeuge
Organismo adjudicador:
Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern
Número de premio:
283339-

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung von Ladestationen und Lastmanagementsystem für Elektrolastwagen und weitere Fahrzeuge
Beschreibung : Mit dieser Ausschreibung sollen Ladestationen und ein Lastmanagement für das Laden der Elektrofahrzeuge (Kehrichtwagen, Hakenfahrzeug, Lieferwagen und PWs) beschafft werden. Mit den Ladestationen werden die Fahrzeuge täglich geladen. Über das Lastmanagementsystem soll die Ladung der Fahrzeuge optimiert werden. Es werden sowohl AC-Ladestationen wie auch DC-Ladestationen benötigt. Für die Entsorgungshöfe werden optional ebenfalls Ladestationen benötigt. Die Ladestationen werden vor Ort in Bern durch den Anbieter montiert. Die elektrischen Zuleitungen werden durch den hausinternen Elektriker installiert und sind nicht Teil der Ausschreibung. Die Lieferung und Montage der Ladestationen sollen im Frühling 2025 erfolgen.
Kennung des Verfahrens : 7f844c50-ac66-4100-94c2-8cc1a8201874
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34300000 Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Teilangebote sind nicht zugelassen. Geschäftsbedingungen: Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots. Grundsätzliche Anforderungen: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019). Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses Analyse-Tool zur Verfügung ( www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten. Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet, an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen. In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich (Art. 44 und 45 IVöB 2019). Sonstige Angaben: 1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien: Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert). Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet: 5.0 = ausgezeichnet 4.0 = gut 3.0 = genügend 2.0 = teilweise ungenügend 1.0 = ungenügend 0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig. Die Benutzerfreundlichkeit des Lastmanagementsystems und der Ladestationen werden gemäss obenstehender Skala bewertet. Lieferfrist 5 Punkte: 12 Wochen ab Vertragsunterzeichnung 4 Punkte: 14 Wochen ab Vertragsunterzeichnung 3 Punkte: 16 Wochen ab Vertragsunterzeichnung 2 Punkte: 18 Wochen ab Vertragsunterzeichnung 1 Punkt: 20 Wochen ab Vertragsunterzeichnung 0 Punkte: Lieferfrist mehr als 20 Wochen ab Vertragsunterzeichnung DC-Ladeleistung mind. 180 kW: 240 kW = 5 Punkte 180 kW = 0 Punkte Dazwischen erfolgt die Bewertung linear. Umweltmanagementsystem: 5 Punkte für eine Zertifizierung nach ISO 14000ff oder gleichwertig oder bei einem firmeneigenen Umweltmanagementsystem 0 Punkte wenn kein Umweltmanagementsystem vorhanden ist Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,05 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 100%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.) 2. Termin gemäss Kapitel 1.5: Der Termin ist nicht verbindlich. 3. Laufzeit Vertrag: Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich. 4. Zustelldomizil Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Rechtsmittelbelehrung: Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen. Fachstelle Beschaffungswesen. Schlusstermin / Bemerkungen: Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Ladestation ERB" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 24.07.2024 auf www.simap.ch. Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 26.06.2024, Dok. 1427997 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 17.07.2024. Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 26.06.2024 bis 12.08.2024
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Weitere Angaben in der offiziellen Publikation auf www.simap.ch

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Beschaffung von Ladestationen und Lastmanagementsystem für Elektrolastwagen und weitere Fahrzeuge
Beschreibung : Mit dieser Ausschreibung sollen Ladestationen und ein Lastmanagement für das Laden der Elektrofahrzeuge (Kehrichtwagen, Hakenfahrzeug, Lieferwagen und PWs) beschafft werden. Mit den Ladestationen werden die Fahrzeuge täglich geladen. Über das Lastmanagementsystem soll die Ladung der Fahrzeuge optimiert werden. Es werden sowohl AC-Ladestationen wie auch DC-Ladestationen benötigt. Für die Entsorgungshöfe werden optional ebenfalls Ladestationen benötigt. Die Ladestationen werden vor Ort in Bern durch den Anbieter montiert. Die elektrischen Zuleitungen werden durch den hausinternen Elektriker installiert und sind nicht Teil der Ausschreibung. Die Lieferung und Montage der Ladestationen sollen im Frühling 2025 erfolgen.
Interne Kennung : 283339-

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34300000 Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 31610000 Elektrische Ausrüstung für Motoren und Fahrzeuge
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 31158100 Batterieladegeräte
Optionen :
Beschreibung der Optionen : - Halterung für Ladekabelaufhängung für AC-Ladestationen - 3 zusätzliche AC-Ladestationen mit zwei Steckdosen 22 kW (32A) - Ladekabel für AC-Ladestationen (6x mind. 4.5m lang und 6x mind. 7m lang) - Kabelmanagementsystem für DC-Ladestationen 180 kW und 40 kW - 1 zusätzliche DC-Ladestation mind. 180 kW mit 2 Ladekabel - Ladestationen Entsorgungshöfe (4 AC-Ladestationen mit zwei Steckdosen 22 kW, 1 DC-Ladestation 40 kW) - Wartungsverträge für DC-Ladestationen mind. 40 kW und mind. 180 kW

5.1.2 Erfüllungsort

Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2024
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2099

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums : Nicht verwendet
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien sowie den generellen Teilnahmebedingungen. - Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ohne Verweise auf andere Dokumente. Die Bewertung der Offerte muss auf Basis der Angaben im Leistungsverzeichnis möglich sein. Es sind auch für alle Optionen mit einem "x" in Spalte D im Leistungsverzeichnis Preise anzugeben. Bei fehlenden Angaben gilt das Angebot als Teilangebot und muss vom Verfahren ausgeschlossen werden. Wo seitens ERB gewünscht, sind Beschreibungen zu tätigen (siehe Spalte C Leistungsverzeichnis). - Kopie Zertifikat ISO 14000ff oder gleichwertig - Angabe eines Referenzstandortes mit Besichtigungsmöglichkeit in KW 35+36/2024. Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV: - Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration - Detaillierter Betreibungsregisterauszug - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer - Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge - Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge - Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag) - Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG - Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach). Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, muss jeder Nachweis nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen. Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei. Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : - Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ohne Verweise auf andere Dokumente. Die Bewertung der Offerte muss auf Basis der Angaben im Leistungsverzeichnis möglich sein. Es sind auch für alle Optionen mit einem "x" in Spalte D im Leistungsverzeichnis Preise anzugeben. Bei fehlenden Angaben gilt das Angebot als Teilangebot und muss vom Verfahren ausgeschlossen werden. Wo seitens ERB gewünscht, sind Beschreibungen zu tätigen (siehe Spalte C Leistungsverzeichnis). - Die Firma ist in der Lage, die Muss-Kriterien (Spalte D) einzuhalten. Die Bestätigung der Erfüllung erfolgt in Spalte E. Bei Nichterfüllung erscheint eine rote Färbung. - Der Hersteller der Ladestationen hat mindestens 2 Jahre Erfahrung bei der Herstellung von Ladestationen. - Der Anbieter des Lastmanagementsystems hat mindestens 2 Jahre Erfahrung mit Lastmanagementsystemen. - Der Anbieter verfügt in der Schweiz über Servicestationen. Die Servicestationen in der Schweiz sind im Angebot anzugeben. - Wesentliche Ersatzteile und Reparaturen können innerhalb von 2 Werktagen geliefert bzw. durchgeführt werden. - Technischer Support für das Lastmanagementsystem erreichbar werktags von 7:00 - 18:00 Uhr. - Für die Referenzauskunft ist ein Betrieb in der Schweiz zu nennen, bei welchem die Ladestationen und das Lastmanagementsystem besichtigt werden können. Die Besichtigung erfolgt in KW35+36/2024. - Sämtliche Gesetze und Normen für die Ladestationen, welche zum aktuellen Zeitpunkt gültig sind, müssen zwingend eingehalten werden. - Die einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu Cybersecurity und Datenschutz wie das revidierte eidgenössische Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1 mit Stand 01.09.2023), das kantonale Datenschutzgesetz von Bern (KDSG, BSG 152.04), die AGB SIK und die AGB ISDS werden eingehalten. - Die Firma bietet mindestens 2 Jahre Garantie auf die Ladestationen, die Ladekabel und die Software des Lastmanagementsystems. - Die Konventionalstrafe gemäss Kapitel 19 Pflichtenheft muss akzeptiert werden. Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Angebotspreis:
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 50
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Benutzerfreundlichkeit Lastmanagementsystem - Bedienerfreundlichkeit des Lastmanagementsystems anhand Besichtigung )50%) - Beschreibung des Systems und der Funktionen (50%):
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Benutzerfreundlichkeit der Ladestationen - Bedienerfreundlichkeit der AC-Ladestationen (30%) - Bedienerfreundlichkeit der DC-Ladestationen 180 kW (30%) - Bedienerfreundlichkeit der DC-Ladestationen 4
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Lieferfrist:
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : DC-Ladeleistung mind. 180 kW:
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Umweltmanagementsystem:
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 5
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter : http://www.simap.ch/shabforms/servlet/Search?NOTICE_NR=1427997

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 12/08/2024 23:59 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 364 Tag
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 15/08/2024 23:59 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 44 IVöB 2019 vorliegen und sämtliche Nachweise gemäss Art. 7 IVöBV erbracht worden sind, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen: - Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip). - Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden. - Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Bestehen zwischen der Stadt Bern und dem Anbieter Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist, kann die Stadt Bern den Anbieter vom Verfahren ausschliessen. Es findet keine obligatorische Begehung ...
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern
Registrierungsnummer : 427014
Postanschrift : Bundesgasse 33
Stadt : Bern
Postleitzahl : 3011
Land, Gliederung (NUTS) : Bern / Berne ( CH021 )
Land : Schweiz
Kontaktperson : Stefan Rüegsegger
Telefon : 031 321 73 14
Internetadresse : https://www.simap.ch
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern
Registrierungsnummer : 427014-doc
Postanschrift : Bundesgasse 33
Stadt : Bern
Postleitzahl : 3011
Land, Gliederung (NUTS) : Bern / Berne ( CH021 )
Land : Schweiz
Telefon : 031 321 73 14
Internetadresse : https://www.simap.ch
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Bundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer : CHE-415.481.515
Postanschrift : Postfach
Stadt : St. Gallen
Postleitzahl : 9023
Land, Gliederung (NUTS) : St. Gallen ( CH055 )
Land : Schweiz
Telefon : +41 584 652 626
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 26876798-2cb4-4506-be37-eb1161f6e9cb - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 27/06/2024 12:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00386465-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 125/2024
Datum der Veröffentlichung : 28/06/2024