Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Der Bewerber hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Eignungsformblatt) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben: a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 4 und Abs. 2 GWB vorliegen. c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss. d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000EUR wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören: aa) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, bb) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe aa) genannten Organisationen gehalten werden, oder cc) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe aa) oder bb) genannten Organisationen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen mit mehr als 10 % des Auftragswertes einzubinden, die die Tatbestände aa) - cc) erfüllen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Betrug
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Korruption
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Es gelten die §§123,124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Es gelten die §§123,124 GWB.