Auslesen von Abo-Bestellscheinen

Auslesen von Abo-Bestellscheinen Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind das größte kommunale Nahverkehrsunternehmen Deutschlands. Als zukunftsorientiertes Unternehmen möchte die BVG ihren Kunden hinsichtlich der Bereitstellung von Abonnements einen bestmöglichen Service anbieten. Hierzu bieten wir unseren Kund*innen neben der beiden Antragsstellungsvarianten Papier und Online auch die tariflich zwingend erforderliche Möglichkeit, Fotos und …

CPV: 72310000 Servicios de tratamiento de datos
Lugar de ejecución:
Auslesen von Abo-Bestellscheinen
Organismo adjudicador:
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (VEM)
Número de premio:
ITD2-0508-2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (VEM)
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Auslesen von Abo-Bestellscheinen
Beschreibung : Auslesen von Abo-Bestellscheinen
Kennung des Verfahrens : 4fb4e956-5f35-4d6c-a0bb-c965f516309a
Interne Kennung : ITD2-0508-2025
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72310000 Datenverarbeitung

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10179
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 3 000 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : 1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise Verhandlungsverfahren mit TNW) bei. Die dort enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin , nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bewerber- und Bieterfragen sind ausschließlich als Nachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und Ziffer, auf die sich die Bewerber- und Bieterfrage bezieht, ist zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 5 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 7 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. 11. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes /Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0508-2025" vorzulegen. 12. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/ Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und betrachtet. 13. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 14. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 15. Wenn sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für die Eignung auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: 'Verpflichtungserklärung Eignungsleihe' - insoweit auf dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es dem Bewerber im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich tatsächlich zur Verfügung stellt. 16. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. 17. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 18. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen Unterauftragnehmer /Nachunternehmer vorgesehen sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/ Nachunternehmerleistung" einzureichen. 19. Der Teilnahmeantrag muss fristgemäß, also vor Ablauf der Teilnahmefrist (s. Angaben zur Einreichung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 20. Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: a) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. b) Vertraulichkeitserklärung c) Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0508-2025 d) ggfs. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe e) ggfs. Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft f) Eigenerklärung Art. 5k Russland g) Nachweis über tiefgehende Kenntnisse bzgl. Verschlüsselungstechniken h) Nachweis einer ISO 9001-Zertifizierung i) Nachweis über die Zulassung zum ExtraNet-Verfahren der deutschen Bundesbank j) geforderte Referenzen gemäß Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes - Eignungskriterien dieser Bekanntmachung 21. Die BVG wird den Bieterkreis aufgrund einer ersten Auswertung der Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien reduzieren und nur die drei bestplatzierten bzw. die darüber hinausgehend punktgleichen Bieter zum Verhandlungsgespräch/Angebotspräsentation einladen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlicham 13.11.2025 statt. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen drei Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. 22. Der AG behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. 23. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere auch der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese aufgefordert überarbeitete verbindliche Angebote abzugeben. 24. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0508-2025") nachweisen.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Auslesen von Abo-Bestellscheinen
Beschreibung : Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind das größte kommunale Nahverkehrsunternehmen Deutschlands. Als zukunftsorientiertes Unternehmen möchte die BVG ihren Kunden hinsichtlich der Bereitstellung von Abonnements einen bestmöglichen Service anbieten. Hierzu bieten wir unseren Kund*innen neben der beiden Antragsstellungsvarianten Papier und Online auch die tariflich zwingend erforderliche Möglichkeit, Fotos und Nachweise sowohl auf dem papiergestützten als auch auf dem elektronischen Weg zu übergeben. Für diese Leistung wird im Rahmen der Ausschreibung ein Dienstleister gesucht. Stand 31.12.2024 gab es bis zu rund 1,2 Mio. Abonnent*innen. Aufgrund der attraktiven Tarifangebote ist die Tendenz weiter steigend. Die Datensätze müssen überwiegend durch einen externen Dienstleiter erfasst werden. Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: 1. Der AN übernimmt die Digitalisierung, Kontrolle und Plausibilisierung von Abo-Papieranträgen und die Übermittlung an den AG. 2. Der AN übernimmt die Digitalisierung und Übermittlung von Abo-Post an den AG. 3. Der AN übernimmt die Digitalisierung, Plausibilisierung, Zuordnung und Übermittlung von analogen Fotos an den AG. 4. Der AN stellt dem AG eine Android-App zur Erfassung von Kundenfotos für die Mitarbeiter des AGs zur Verfügung, inkl. Wartung und Weiterentwicklung. 5. Für persönliche Tarife müssen Kunden einen entsprechenden Nachweis beibringen. Der AN prüft die Nachweise und gibt diese frei. 6. Validierung von FIT TN Neukunden - Hinweis: Diese Leistung wird nur bis zur Einführung des neuen FIT Portals benötigt. Das neue FIT Portal wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 eingeführt. Der Vertrag wird zunächst für den Zeitraum ab 01.02.2026 bis zum 31.01.2028 abgeschlossen, Die BVG kann den Vertrag zweimal um maximal jeweils weitere zwölf (12) Monate verlängern bis maximal zum 31.01.2030. Die weiteren Details zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72310000 Datenverarbeitung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die BVG hat das Recht, die Rahmenvereinbarung bis maximal 31.01.2026 einseitig zu verlängern.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 02/02/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/01/2028

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : 1. Fortführungsoption: 01.02.2028 bis 31.01.2029 2. Fortführungsoption: 01.02.2029 bis 31.01.2030

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/ Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Referenzen ab 30.10.2022 (nicht älter als drei Jahre): • mindestens eine Referenz über Aufträge, die das Scannen und Plausibilisieren von Dokumenten beinhaltet • mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung von Datenbankanwendungen zur Prozesssteuerung und -bearbeitung beinhaltet • mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer öffentlich zugänglichen Webseite beinhaltet, davon mindestens eine mit der Möglichkeit, datenschutzrelevante Daten zu erfassen und Dateien hochzuladen. • mindestens eine Referenz aus dem Bereich ÖPNV Referenzen ab 30.10.2020 (nicht älter als fünf Jahre): • mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer Android-App mit externem datenschutzkonformen Datenbankzugriff beinhalten • mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer Android-App zur Erfassung, Bearbeitung und Versand von Bildern beinhalten • mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer Windows-Anwendung mit externem datenschutzkonformen Datenbankzugriff beinhaltet
Kriterium : Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung : - Nachweis über tiefgehende Kenntnisse bzgl. Verschlüsselungstechniken - Nachweis einer ISO 9001-Zertifizierung - Nachweis über die Zulassung zum ExtraNet-Verfahren der deutschen Bundesbank

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Konzept zum Scannen, Auslesen und Plausibilisieren
Beschreibung : Die BVG erwartet eine möglichst ansprechende Darstellung und möglichst einfache Abwicklung. Je besser die Umsetzung, desto besser erfolgt die Bewertung. Berücksichtigt werden insoweit: die Abwicklung und Plausibilisierung der Abo-Anträge und der Eingangspost sowie zur Sicherstellung der Qualität (Übersichtlichkeit und Darstellung der einzelnen Prozessschritte,Genehmigungs- und Abwicklungsprozesse; Status der Bearbeitung usw. ) 100 Punkte= Das Kriterium wurde voll umfassend und sehr ausführlich erfüllt 80 Punkte = Das Kriterium wurde umfassend und ausführlich erfüllt 60 Punkte = Das Kriterium durchschnittlich und genügend erfüllt 40 Punkte = Das Kriterium wurde berücksichtigt, jedoch wenig ausführlich erfüllt 20 Punkte = Das Kriterium wurde fast nicht berücksichtigt 00 Punkte = Das Kriterium wurde gar nicht berücksichtigt
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Konzept zum Bereitstellen und Warten einer Android App
Beschreibung : Der AG erwartet eine möglichst ansprechende Darstellung und möglichst einfache Abwicklung. Je besser die Umsetzung, desto besser erfolgt die Bewertung. Berücksichtigt werden insoweit: die Entwicklung, Bereitstellung und Weiterentwicklung der App. (Übersichtlichkeit und Darstellung der einzelnen Prozessschritte) 100 Punkte= Das Kriterium wurde voll umfassend und sehr ausführlich erfüllt 80 Punkte = Das Kriterium wurde umfassend und ausführlich erfüllt 60 Punkte = Das Kriterium durchschnittlich und genügend erfüllt 40 Punkte = Das Kriterium wurde berücksichtigt, jedoch wenig ausführlich erfüllt 20 Punkte = Das Kriterium wurde fast nicht berücksichtigt 00 Punkte = Das Kriterium wurde gar nicht berücksichtigt
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Mitarbeiterqualifikationen
Beschreibung : Mitarbeiterqualifikationen für folgende Mitarbeiter, die für die BVG tätig sein werden: - Projektleiter - Web-Entwickler - APP-Entwickler - Supporterfahrungen Je besser die Qualifikation, desto besser erfolgt die Bewertung. 100 Punkte= Das Kriterium wurde voll umfassend und sehr ausführlich erfüllt 80 Punkte = Das Kriterium wurde umfassend und ausführlich erfüllt 60 Punkte = Das Kriterium durchschnittlich und genügend erfüllt 40 Punkte = Das Kriterium wurde berücksichtigt, jedoch wenig ausführlich erfüllt 20 Punkte = Das Kriterium wurde fast nicht berücksichtigt 00 Punkte = Das Kriterium wurde gar nicht berücksichtigt
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Angebotspräsentation
Beschreibung : Der Bieter hat das im Angebot aufgezeigte Vorgehen unter konkreter Darlegung seiner Arbeitsmethodik mündlich darzustellen. Die Angebotspräsentation war professionell vorgetragen und überzeugend. Die relevanten Projektmitarbeiter*innen für die BVG wurde persönlich vorgestellt. Schwerpunkte in der Diskussion wurden auf inhaltliche und deutlich weniger auf vertriebliche Aspekte gelegt. Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind vollumfänglich verständlich und von besonders hoher fachlicher Qualität (100 Punkte). Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind überwiegend verständlich und/oder von hoher fachlicher Qualität (70 Punkte). Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind ausreichend verständlich und/oder von mittlerer fachlicher Qualität (50 Punkte). Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind nicht verständlich und/ oder von geringer fachlicher Qualität (0 Punkte). Hinweis: Der Auftraggeber bewertet im Rahmen dieses Unterkriteriums nicht erneut die konzeptionellen Darstellungen des Prüfungsvorgehens aus dem schriftlichen Angebot. Gegenstand der Bewertung sind einzig die mündlichen Darstellungen zum Konzept, d.h. wie gut es dem Bieter gelingt, seine Angebotsvorstellungen gegenüber dem Auftraggeber verständlich zu machen und fachspezifisch zu erläutern.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : diverse Einzelpreise
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen :
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung : 14/10/2025
Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 13/10/2025 12:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter/Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Der Auftragnehmer (AN) hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Finanzielle Vereinbarung : siehe Vergabeunterlagen

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (VEM)

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (VEM)
Registrierungsnummer : 0204:11-2000016000-38
Postanschrift : Holzmarktstraße 15-17
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10179
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer : 11-1300000V00-74
Postanschrift : Martin- Luther- Str. 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 30-9013-8316
Fax : +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : c579e0ba-3a19-4e20-8e9d-0284581237b1 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 10/09/2025 10:51 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00593708-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 174/2025
Datum der Veröffentlichung : 11/09/2025