Beschreibung
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Gegenstand der Leistung ist die arbeitsmedizinische Betreuung der Bediensteten der Stadt Göttingen (AG) sowie die Beratung der AG auf der Grundlage des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) in der jeweils geltenden Fassung. Alle für die AG anwendbaren bzw. einschlägigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzbestimmungen (Gesetze, Verordnungen, DIN-/EN-/EG-Richtlinien u. a. Normen sowie Unfallverhütungsvorschriften) und sich künftig ergebende Änderungen in den Rechtsgrundlagen sind zu beachten und umzusetzen. Die Aufgaben für Betriebsärzt*innen nach § 3 ASiG sind durch den AN zu übernehmen. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung fallen bei der AG Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen an, die durch den AN erfolgen. Bei den Untersuchungen handelt es sich insbesondere um folgende: - Asbestfaserhaltiger Staub, - Allgemeiner Staub, - Lärm, -Obstruktive Atemwegserkrankungen, - Tätigkeiten mit Hautbelastungen/,Feuchtarbeiten, - Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten, - bei Führerscheinverlängerung Klasse C, - Atemschutz, - Bildschirmarbeiten, - Tätigkeiten mit Schweißrauche, - Tätigkeiten mit Absturzgefahr, - Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, - Belastungen des Muskel- und Skelettsystems, - UV-Exposition, - allg. arbeitsmedizinische Untersuchungen (z. B. Feststellung der Eignung für Tätigkeiten), - Untersuchungen in Verbindung mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Impfvorsorgen (z.B. Hepatitis A/B, Influenza, Covid, FSME). # Aufgaben der Grundbetreuung: - individuelle und kollektive Beratung der Mitarbeitenden, der Arbeitgeberin, der Führungskräfte sowie des Betriebsrates und der Sicherheitsbeauftragten zu allen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. - Unterstützung bei Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Unterweisung, der Durchführung von Begehungen, der Analyse von Ursachen bei Unfällen oder Erkrankungen sowie der Teilnahme an den Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen. # Aufgaben der betriebsspezifischen Betreuung: - Beratung und Unterstützung bei besonderen Gefährdungen und Belastungen, - Beratung beim Personaleinsatz und der betrieblichen Wiedereingliederung, - arbeitsmedizinische Vorsorge, - Unterstützung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. -Aufführen mögliche Handlungsfelder die bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder bei Veränderungen der Rechtslage oder des Stands der Technik und/oder der Arbeitsmedizin eine erweiterte Beratung erfordern können. - Führung der Gesundheitsakten und sonstiger Unterlagen, deren Führung durch Gesetz oder Rechtsvorschriften für die arbeitsmedizinische Betreuung vorgeschrieben sind. - Überwachung der Nachuntersuchungstermine (einschließlich Terminvereinbarungen mit den Bediensteten), inkl. Erstellung von Berichten, Gesundheitszeugnissen, Protokollen, Stellungnahmen u. ä.. # Arbeitsmedizinische Untersuchungen der Bediensteten aufgrund: - gesundheitlicher Belastungen oder Gefährdungen (Durchführung von Überwachungs- und nachgehenden Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen einschließlich Unterstützung bei der Führung der Vorsorgekarteien), - besonderer arbeitsmedizinischer Dringlichkeit, - von Erkrankungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. # Einstellungsuntersuchungen bzw. Wiedereinstellungsuntersuchungen sowie Untersuchungen, die auf Wunsch der Bediensteten z. B. nach § 6 ArbZG, § 11 ArbSchG durchgeführt werden. # Bei Bedarf Entwicklung von Geschäftsprozesse für den Ablauf und die Durchführung von Beauftragungen, Vorsorgen und Untersuchungen. # Zur Betreuung zählen auch Leistungen, die für die Erfüllung der Beauftragung erforderlich sind, wie Organisation von Terminen, Erstellung von Berichten, Kommunikation mit behördlichen und auch anderen Einrichtungen. # Teilnahme des eingesetzte Betriebsärztin/Betriebsarztes an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses sowie am monatlichen Erfahrungsaustausch mit der AG . # Zusammenarbeit mit dem Personalrat der Stadt Göttingen (§ 9 ASiG). # Die ermittelte Einsatzzeit darf ausschließlich für die Wahrnehmung der in § 3 ASiG und Ziffer 3. der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben verwendet werden. # Der AN verpflichtet sich, die jährlichen Einsatzstunden möglichst gleichmäßig auf die einzelnen Monate des Kalenderjahres zu verteilen. # Der AN erstellt zum Nachweis seiner Aufgabenerfüllung einen Tätigkeitsnachweis über jeden Einsatz. Die tatsächlich erbrachte Einsatzzeit ist jeweils zum Quartalsende nachzuweisen. Zum Inhalt des Leistungsnachweises wird auf Ziffer 13., Rechnungstellung/Zahlungsweise, verwiesen. # Des Weiteren ist entsprechend der DGUV Vorschrift 2 jährlich ein Bericht über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu erstellen. Dieser Bericht ist jeweils bis zum 15.02. des folgenden Jahres vorzulegen # Betreuungszeiten und Erreichbarkeit: - Der AN hat sicherzustellen, dass die planmäßige arbeitsmedizinische Betreuung an mindestens zwei Werktagen (Montag bis Freitag) erfolgt. Zu folgenden Zeiten sind Termine anzubieten: # montags bis donnerstags zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr , # freitags zwischen 8.00 Uhr und 14.00 Uhr. # Bei Verwendung eines Anrufbeantworters besteht für den AN eine Rückrufverpflichtung spätestens am folgenden Werktag – Montag bis Freitag, zu den oben genannten Zeiten. # Es muss gewährleistet sein, dass Untersuchungstermine innerhalb einer Woche ermöglicht werden; bei Gefahr im Verzuge ist ein unverzüglicher Einsatz sicherzustellen. Die entsprechenden Bescheinigungen sind der AG grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Termin vorzulegen. #Die Erreichbarkeit des AN zu den oben angegebenen Zeiten ist sicherzustellen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch und ist zusätzlich über ein Online-Portal des AN zu ermöglichen. #