Quellen der Ausschlussgründe
:
Bekanntmachung
Verstoà gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
:
Der Auftraggeber wird einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG vorliegen. Zudem soll der Auftraggeber einen Bewerber in den Fällen des § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG ausschließen. Schließlich ist nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dortigen Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben Bieter Erklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bieter den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen, vom Dritten zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
Verstoà gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
:
Verstoà gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
:
Verstoà gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Verstoà gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Verstoà gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäà nationaler Rechtsvorschriften
:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
: