Zertifizierung als zugelassenes Unternehmen zum Einbau von IT-Komponenten

Zertifizierung als zugelassenes Unternehmen zum Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen der BVG Alle Fahrzeuge des Oberflächenverkehrs (Omnibus und Straßenbahn) sollen künftig mit dem System "RF4" ausgerüstet werden. Zunächst sind in den Betriebsbereichen Straßenbahn und Omnibus die Bestandsfahrzeuge umzurüsten. Omnibusse sollen mit einem Ersatz des heutigen Fahrscheindruckers, dem sogenannten …

CPV: 51000000 Installation services (except software), 51100000 Installation services of electrical and mechanical equipment, 51610000 Installation services of computers and information-processing equipment
Place of execution:
Zertifizierung als zugelassenes Unternehmen zum Einbau von IT-Komponenten
Awarding body:
FG2-0339-2025
Award number:
FG2-0339-2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : FG2-0339-2025
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Zertifizierung als zugelassenes Unternehmen zum Einbau von IT-Komponenten
Beschreibung : Zertifizierung als zugelassenes Unternehmen zum Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen der BVG
Kennung des Verfahrens : 9a711674-77c0-4e96-999e-d7b92e4b884d
Interne Kennung : FG2-0339-2025

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 51610000 Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 51610000 Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 51000000 Installation (außer Software)
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 51100000 Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Holzmarktstraße 15-17
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10179
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen. Im Rahmen der Modernisierung der Fahrzeugflotte der BVG muss in den kommenden Jahren in erheblichem Umfang neue Informationstechnik für die Fahrzeugflotte von Omnibussen und Straßenbahnen der BVG beschafft werden. Um die jeweilige Beschaffung von Informationstechnik zusammen mit dem Einbau effizient beauftragen zu können, wird die BVG für den Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen der BVG unabhängig von den eigentlichen Beschaffungsvorgängen geeignete Unternehmen zertifizieren. Das Zertifizierungsverfahren erfolgt auf der Grundlage dieser Bekanntmachung. Das Zertifizierungsverfahren ist kein (förmliches) Vergabeverfahren nach den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. den Regelungen der Sektorenverordnung (SektVO). Es handelt sich auch nicht um ein Qualifizierungssystem gemäß § 48 SektVO. Die auf der Grundlage des hier bekannt gemachten Verfahrens zertifizierten Unternehmen werden im Rahmen der eigentlichen Beschaffungsvorgänge nicht von der BVG beauftragt, sondern können sich selbst oder zusammen mit anderen Unternehmen (als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer) an der jeweiligen Auftragsvergabe für IT-Beschaffungen beteiligen. Im Rahmen dieser Beschaffungen wird die Zertifizierung der Einbaufirmen vorausgesetzt werden. Eine Zertifizierung ist jederzeit möglich, also auch (noch) während der jeweiligen Beschaffungsvorgänge, die, soweit erforderlich, förmlich ausgeschrieben werden. Die BVG wird eine Liste mit den zertifizierten Unternehmen veröffentlichen (sog. Pool zertifizierter Unternehmen), soweit die Unternehmen eine Aufnahme in diesen Pool wünschen, d.h. ein zertifiziertes Unternehmen ist nicht verpflichtet zur Aufnahme in den Pool. Die Einzelheiten des Zertifizierungsverfahrens einschließlich der Anforderungen, die die BVG an den Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen stellt, sind in der "Verfahrensbeschreibung für die Zertifizierung als zugelassenes Unternehmen zum Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen der BVG" sowie den dazugehörigen Anlagen beschrieben. Hierauf wird verwiesen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Korruption : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Betrug : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Zahlungsunfähigkeit : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Zertifizierung als zugelassenes Unternehmen zum Einbau von IT-Komponenten
Beschreibung : Alle Fahrzeuge des Oberflächenverkehrs (Omnibus und Straßenbahn) sollen künftig mit dem System "RF4" ausgerüstet werden. Zunächst sind in den Betriebsbereichen Straßenbahn und Omnibus die Bestandsfahrzeuge umzurüsten. Omnibusse sollen mit einem Ersatz des heutigen Fahrscheindruckers, dem sogenannten Kompakt Bordrechner (ein Bordrechner mit Bedienteil, Grundplatte und Systemkabel), ausgestattet werden, während Straßenbahnen mit einem neuen Bordrechner in einem Baugruppenträger (19'') sowie mit Bedienteilen am Fahrerarbeitsplatz versehen werden. Diese Komponenten werden im Weiteren unter dem Begriff "Fahrzeugausstattungen" zusammengefasst. Neufahrzeuge kommender Fahrzeuggenerationen, bei denen eine Anpassung des Auslieferungsumfanges nicht mehr möglich ist, sind mit Fahrzeugausstattungen nachzurüsten. Die Ausrüstung dieser Fahrzeuge erfolgt durch den AN. In einem zweiten Schritt werden Neufahrzeuge, bei denen Beistellungen des AG möglich sind, mit Fahrzeugausstattungen durch den Fahrzeughersteller ausgestattet. In diesen Fällen erfolgt die Lieferung der Komponenten durch den AN. Der Einbau erfolgt nicht seitens des AN. Anzahl der Umbauten Für den Bereich Omnibus ist der Einbau von Fahrzeugausstattungen voraussichtlich in 2.000 Fahrzeugen erforderlich. Der AN lagert und liefert bis zu 2.000 Geräte bzw. Fahrzeugausstattungen des Systems RF4 zum Umbau der Fahrzeuge aus und führt den Umbau durch. Für den Bereich Straßenbahn ist der Einbau des Systems RF4 voraussichtlich in 600 Fahrzeugen erforderlich. Der AN lagert und liefert bis zu 600 Geräte bzw. Fahrzeugausstattungen des Systems RF4 zum Umbau der Fahrzeuge aus und führt den Umbau durch. Ausgebaute Geräte werden vom AN an den Hauptauftragnehmer überführt. Der AG behält sich vor, die Anzahl der Fahrzeugausstattungen und die Fahrzeuganzahl im Projektverlauf anzupassen.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 51610000 Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 51610000 Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 51000000 Installation (außer Software)
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 51100000 Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 24 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Personalkonzept Der Antragsteller hat mit dem Antrag auf Zertifizierung ein qualitativ hochwertiges Personalkonzept einzureichen; das Personalkonzept darf einen Umfang (ohne Abbildungen) von drei Seiten, Schriftgröße 12, nicht überschreiten. In diesem Personalkonzept ist textlich darauf einzugehen, wie die Durchführung von Einbauleistungen von IT-Komponenten in Straßenbahnen und Bussen der BVG organisatorisch und strukturell im Falle einer unterstellten Auftragserteilung (als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer) bestmöglich im Sinne einer Qualitätssicherung gewährleistet wird. Dem Antragsteller steht es frei, seine Ausführungen angelehnt an eines der genannten Beispielprojekte zu machen. Alternativ können die Erläuterungen auch unabhängig von einem konkreten BVG-Projekt sein. Der BVG kommt es besonders auf folgende Aspekte an: "Verfügbarkeit des Personals", "Ausfallsicherheit", "personelle Kontinuität der Mitarbeit" und "Qualitätssicherung". Darüber hinaus werden Ausführungen zur Erfahrung und Qualifikation erwartet im Hinblick auf das vom Antragsteller einzusetzende Personal beim Einbau von IT-Technik in Straßenbahnen und Omnibusse. Es wird nicht erwartet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter namentlich benannt werden, allerdings können Angaben zu konkreten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Beispiele herangezogen werden, wenn der Antragsteller dies für sinnvoll erachtet. Die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung sind in einer Weise auszuführen, idealerweise durch die Benennung konkreter Berufsbilder wie Ingenieur für Elektrotechnik, Elektromeister oder Mechatroniker oder sonstiger Ausbildungen /Qualifizierungen, dass daraus eine Allgemeingültigkeit für die spätere Auftragserteilung abgeleitet werden kann. Die Angaben des Antragstellers sind insoweit für spätere Einsätze bei der BVG, sei es als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer, bindend. Das Personalkonzept des Antragstellers wird unter Berücksichtigung aller hierzu abgegebenen Erklärungen in seiner Gesamtheit bewertet. Lassen die Ausführungen erkennen, dass die hohen Qualitätsstandards der BVG beim Einbau von IT-Komponenten in Straßenbahnen und Bussen durch den Antragsteller mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt werden, also mindestens eine gute Einbauleistung erwartet werden darf, so erfüllt der Antragsteller die Anforderungen an das Personalkonzept. Beabsichtigt ein Antragsteller, für die Erlangung der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so ist mit dem Antrag auf Zertifizierung eine Verpflichtungserklärung- Eignungsleihe des benannten Drittunternehmens vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Antragsteller über die in Frage kommenden Kapazitäten des Drittunternehmens verfügen kann und der Dritte sich, soweit es um die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit geht, mit einer gemeinsamen Haftung einverstanden erklärt. Dies gilt auch für die Berufung auf Kapazitäten konzernverbundener Drittunternehmen. Für die mögliche Berufung auf die Kapazitäten von Drittunternehmen (einschließlich konzernverbundener Unternehmen) gelten die Regelungen und Grundsätze zur Eignungsleihe gemäß § 48 Abs. 7 bzw. § 47 SektVO. Auf Verlangen der BVG sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Der Antragsteller muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflicht für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden in jeweils angemessener Höhe verfügen; diese Betriebshaftpflichtversicherung muss für die Zeit der Leistungserbringung und für die Zeit der Gewährleistung bestehen. Die genannten Versicherungen müssen noch nicht zum Zeitpunkt der Zertifizierung vorliegen. Die Anforderung ist im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens bereits dann erfüllt, wenn der Antragsteller versichert, im Fall einer Zuschlagserteilung /Auftragserteilung durch die BVG (an den Antragsteller selbst oder, sofern der Antragsteller als Unterauftragnehmer tägig wird, im Fall der Zuschlagserteilung an den Hauptauftragnehmer) über eine solche Versicherung zu verfügen und diese für die gesamte Zeit der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Der Antragsteller muss mindestens Umsätze von durchschnittlich 1.000.000 EUR pro Jahr mit vergleichbaren Leistungen (Einbau von Hardware in Fahrzeuge sowie Aufspielen vorgegebener Software auf die entsprechende Hardware) über die letzten 3 Jahre erwirtschaftet haben. Die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit können durch eine Eignungsleihe erfüllt werden; insoweit gelten die Anforderungen gemäß § 47 SektVO entsprechend.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Der Antragsteller muss in mindestens drei Projekte aus den letzten fünf Jahren erfolgreich den Einbau von TCP/IP-basierter IT-Technik in Schienenfahrzeugen oder in Omnibusfahrzeugen durchgeführt haben. Die Abnahme durch den Auftraggeber muss belegt werden können (Abnahmenachweis oder Ansprechpartner des AG benennen). Jede Referenz muss, damit sie gewertet werden kann, folgende Angaben enthalten: Referenzname, Ansprechpartner des Auftraggebers, Zeitraum der Leistungserbringung, Tätigkeitsbeschreibung, Anzahl Fahrzeuge. Von den mindestens 3 Referenzen muss mindestens 1 Referenz den Einbau in Fahrzeuge betreffen, die in den produktiven Betrieb gegangen sind. Von den mindestens 3 Referenzen bezieht sich mindestens eine auf ein Fahrzeug mit TCP/IP-basierter IT-Technik.
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Der Antragsteller muss (mit Stand Antragstellung) mindestens 20 Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter beschäftigen.
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : Der Antragsteller muss seine grundsätzliche Bereitschaft erklären, sich vom Lieferanten einer IT-Komponente, mit dem der Antragsteller zusammenarbeitet, sich im Hinblick auf die konkreten Anforderungen des Einbaus unterweisen zu lassen.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://vergabekooperation.berlin
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : 1. Die BVG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Neben den Vorgaben des GWB und der SektVO hat er bei Beschaffungsvorgängen die Anforderungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes einzuhalten. Allerdings ist das verfahrensgegenständliche Zertifizierungsverfahren kein (förmliches) Vergabeverfahren nach den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. den Regelungen der Sektorenverordnung (SektVO). Es handelt sich auch nicht um ein Qualifizierungssystem gemäß § 48 SektVO. 2. Fragen sind über das Vergabeportal zu stellen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. 3. Der BVG wird die Antragsunterlagen, etwaige Fragen von (potentiellen) Antragstellern und Antworten zum Zertifizierungsverfahren unter dem in der Ziffer I.3) genannten Link veröffentlichen. 4. Ein Antrag auf Zertifizierung kann jederzeit gestellt werden, solange das Zertifizierungsverfahren läuft. Eine bestimmte Antragsfrist gibt es nicht. Das Zertifizierungsverfahren beginnt mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Zertifizierungsverfahrens im Amtsblatt der EU und läuft auf unbestimmte Zeit. Die BVG behält sich vor, das Zertifizierungsverfahren jederzeit zu beenden. Eine Zertifizierung behält zwei Jahre (24 Monate) ihre Gültigkeit. Eine Zertifizierung kann jederzeit, auch schon vor Ablauf ihrer Gültigkeit, aktualisiert werden. 5. Ein Antragsteller soll für einen Antrag auf Zertifizierung die von der BVG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 6. Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Antragsteller der Kontaktaufnahme durch die BVG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Qualifizierungssystem:: 5. Sofern ein Antrag auf Zertifizierung als Antragsgemeinschaft erfolgt, ist mit dem Antrag auf Zertifizierung eine von allen Mitgliedern der Antragsgemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Antragsgemeinschaft und ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. Die benannten Unterlagen sind bei Antragsgemeinschaft für jedes Mitglied der Antragsgemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen werden die Umsätze von Mitgliedern einer Antragsgemeinschaft addiert und alle Erklärungen der Mitglieder einer Antragsgemeinschaft gesamthaft ausgewertet. Antragsgemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Antragsgemeinschaft bzw. der Vertreter der Antragsgemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Antragsgemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein zertifizieren zu lassen. Die BVG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Antragsteller oder ein Mitglied einer Antragsgemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / konzernverbundene Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Antragsteller gesondert mit dem Antrag auf Zertifizierung die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Beabsichtigt der Antragsteller im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer des Antragstellers im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : FG2-0339-2025
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : FG2-0339-2025

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : FG2-0339-2025
Registrierungsnummer : 0204:11-2000016000-38
Postanschrift : Holzmarktstraße 15-17
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10179
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 151 1717 2070
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer : 11-1300000V00-74
Postanschrift : Martin- Luther- Str. 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 30-9013-8316
Fax : +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : cc1eeee8-f24a-40f9-ad46-acb7ffe1d028 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 26/06/2025 08:36 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00418230-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 121/2025
Datum der Veröffentlichung : 27/06/2025