Wäschevollversorgung

Der Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Wäschevollversorgung des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden (UKD), der UKD Service gGmbH sowie der Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden. Der Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Wäschevollversorgung des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden (UKD), …

CPV: 98310000 Washing and dry-cleaning services
Deadline:
Sept. 10, 2025, 10 a.m.
Deadline type:
Submitting a bid
Place of execution:
Wäschevollversorgung
Awarding body:
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Award number:
VGS # 01/2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Technische Universität Dresden (Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden)
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Bildung

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Universitätsklinikum Dresden Service gemeinnützige GmbH / UKD Service gGmbH
Rechtsform des Erwerbers : Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Wäschevollversorgung
Beschreibung : Der Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Wäschevollversorgung des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden (UKD), der UKD Service gGmbH sowie der Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden.
Kennung des Verfahrens : 65d9c332-9da7-48f9-8970-d1c6639b12f6
Interne Kennung : VGS # 01/2025
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens : Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 33 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Fetscherstraße 74
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01307
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW5QU8 1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot/gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung/Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.2.der Angebots- und Bewerbungsbedingungen). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 1 und 2 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und zur Angebotserstellung" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass Ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Sofern der Bieter für einzelne, spezifische Leistungen (Leistung / Leistungsteil "Wäscheversorgung bzgl. OP-Textilien") Unterauftragnehmer beauftragt, hat er auf Aufforderung des Auftraggebers zudem für diese weitere Eignungsnachweise einzureichen; diesbezügliche Festlegungen sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und zur Angebotserstellung", Punkt 1 "Nachweise zur Eignungsprüfung" zu entnehmen. Es besteht hierbei folgende Anforderung: Sofern der Bieter für die Erbringung der Leistung / des Leistungsteils "Wäscheversorgung bzgl. OP-Textilien" einen Unterauftragnehmer beauftragt, sind zum Nachweis von dessen Eignung mindestens zwei Referenzprojekte / Referenzaufträge nachzuweisen / anzugeben, welche die Leistung "Wäscheversorgung bzgl. OP-Textilien (mindestens sterile OP-Mäntel, OP-Funktionstücher, OP-Kasacks und OP-Hosen)" (Hinweis: Es ist hierbei unerheblich, ob es sich bei den im Referenzauftrag zur Versorgung eingesetzten OP-Mänteln um Einweg- oder Mehrwegprodukte gehandelt hat.) zum Gegenstand haben / hatten, welche für einen vergleichbaren Auftraggeber - d.h. ein Universitätsklinikum, ein anderweitiges Krankenhaus der Maximalversorgung oder ein Krankenhaus mit mindestens 900 Betten - erbracht werden / wurden und bei denen die Leistung jeweils über eine Dauer von insgesamt mindestens drei Jahren (Dauer der Leistungserbringung) erbracht wurden. Es ist in diesem Fall weiterhin nachzuweisen, dass bei dem Unterauftragnehmer im Hinblick auf den Geltungsbereich "Aufbereitung von OP-Textilien / Medizinprodukten" ein Qualitätsmanagement / Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 13485 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen.Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.10 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 30.12.2025. 6. Ortsbesichtigung: An dem folgenden Termin finden Ortsbesichtigungen auf dem Gelände des Auftraggebers, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden statt: 25.08.2025, 08.00 - 16.00 Uhr. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist zwingend, da die sich aus der Begehung ergebenden Informationen über die örtlichen Gegebenheiten für die Kalkulation relevant sind. Die Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung führt zum Ausschluss des jeweiligen Angebots von der Angebotswertung. Die Bieter / interessierten Unternehmen werden gebeten, sich für die Teilnahme bis zum 19.08.2025, 16 Uhr unter folgender E-Mail-Adresse anzumelden: vergabestelle@uniklinikum-dresden.de . (siehe auch diesbezügliche Vergabeunterlage "Hinweise zur Ortsbesichtigung"). 7. Bereitstellung von Vergabeunterlagen: Mehrere Vergabeunterlagen werden, da es sich dabei um vertrauliche / sicherheitsrelevante Daten / Informationen handelt, ausschließlich auf Anfrage an vergabestelle@uniklinikum-dresden.de zur Verfügung gestellt. (siehe auch diesbezügliche Vergabeunterlage "Hinweise zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen") 8. Gützeichen: Mit dem Angebot ist ein gültiger Nachweis über ein aktuell gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis nach RAL - GZ 992-2 einzureichen. Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über ein aktuelles, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis nach RAL GZ 992-2 verfügt, welches von der Gütegemeinschaft Verantwortungsvoller Textilservice e. V. vergeben / erteilt worden ist. Der Nachweis ist durch Vorlage des entsprechenden Hygienezeugnisses zu erbringen. Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen bzw. Betriebsstätten / Wäschereien, so muss sich das Gütezeichen / das Hygienezeugnis auf die Niederlassung bzw. Betriebsstätte / Wäscherei beziehen, die den Auftrag ausführen soll. (siehe weiterführende Festlegungen in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und zur Angebotserstellung", Pkt. 3)
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Es sind keine Auftraggeber aus verschiedenen Ländern beteiligt.

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Betrug : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Korruption : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Zahlungsunfähigkeit : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Wäschevollversorgung
Beschreibung : Der Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Wäschevollversorgung des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden (UKD), der UKD Service gGmbH sowie der Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden. Leistungsgegenstand ist insbesondere die bedarfsgerechte Versorgung mit Mietwäsche (Stationswäsche, Berufsbekleidung, OP-Textilien) sowie die Aufbereitung / das Waschen von im Eigentum des Auftraggebers befindlicher Wäsche. Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inklusive Anlagen) zu erfolgen.
Interne Kennung : VGS # 01/2025

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die in der Vergabeunterlage "Leistungsbeschreibung", Pkt. 12.3 "Optionen / optionale Leistungen" und in der Vergabeunterlage "Anlage 1 - Wäschekatalog und Preiszusammenstellung "aufgeführten optionalen Leistungen / optionalen Artikel sind zwingend anzubieten.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Fetscherstraße 74
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01307
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 6 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 10
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag einseitig um ein siebtes und ein achtes sowie ein neuntes und ein zehntes Vertragsjahr zu verlängern (d.h. Zeitraum der Verlängerung um jeweils zwei Jahre), indem er die Verlängerung schriftlich erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer bis spätestens neun Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende (d.h. zum Ende des sechsten Vertragsjahres / zum Ende des achten Vertragsjahres) zugeht (Vertragsverlängerungsoptionen).

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2022 - 2024 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angaben zu den ausgeführten Leistungen) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre (2020 - 2024 oder aktueller) zurückliegt. Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung / Gewährleistung der Wäschevollversorgung verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträge, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist. Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / vergleichbare Referenzaufträge anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt / Gegenstand des Referenzprojektes / des Referenzauftrages gewesen sind: 1. Wäscheversorgung bzgl. Berufsbekleidung für medizinisches Personal (mindestens Kasacks, Hosen, Mäntel weiß); Die Versorgung mit Berufsbekleidung muss über elektronische Wäscheaus- und Wäscherückgabesysteme sowie im Wege einer dezentralen trägerbezogenen Wäscheverteilung erfolgt sein / erfolgen. 2. Wäscheversorgung bzgl. Stationswäsche (mindestens Einziehware (Kissen und Decken), Bettwäsche, Patientenhemden, Inkontinenz- / Systemunterlagen, Kinderwäsche) 3. Wäscheversorgung bzgl. Auftragswäsche (d.h. Eigentumswäsche des Auftraggebers) 4. Wäscheversorgung bzgl. OP-Textilien (mindestens sterile OP-Mäntel, OP-Funktionstücher, OP-Kasacks und OP-Hosen) / Hinweis: Es ist hierbei unerheblich, ob es sich bei den im Referenzauftrag zur Versorgung eingesetzten OP-Mänteln um Einweg- oder Mehrwegprodukte gehandelt hat. Des Weiteren müssen die Referenzprojekte / Referenzaufträge - welche die voranstehend aufgeführten Anforderungen an den vergleichbaren Leistungsgegenstand erfüllen - zudem für einen vergleichbaren Auftraggeber - d.h. ein Universitätsklinikum, ein anderweitiges Krankenhaus der Maximalversorgung oder ein Krankenhaus mit mindestens 900 Betten - erbracht worden sein. Der Referenz-Auftraggeber muss in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der EU gelegen sein. Wenn das Referenzprojekt / der Referenzauftrag für einen nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Auftraggeber erbracht wurde, liegt ein vergleichbares Referenzprojekt / ein vergleichbarer Referenzauftrag nur dann vor, wenn im betroffenen Auftragsverhältnis bzw. im Rahmen der Leistungserbringung gesetzliche und behördliche Regelungen / Vorgaben anzuwenden und einzuhalten waren / sind, die inhaltlich/ fachlich vergleichbar / gleichwertig mit den entsprechenden, in Deutschland geltenden Regelungen / Vorgaben sind. Dies hat der Bieter in einer separaten, selbstständig zu erstellenden und dem Angebot beizulegenden Anlage nachzuweisen / zu belegen. Zudem müssen im Rahmen der Referenzprojekte / der Referenzaufträge bzw. für den Referenz-Auftraggeber jeweils die oben genannten Leistungen über eine Dauer von ins-gesamt mindestens drei Jahren (Dauer der Leistungserbringung) erbracht worden sein. Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen bzw. Betriebsstätten / Wäschereien, so muss sich die Referenz auf diejenige(n) Niederlassung(en) bzw. Betriebsstätte(en) / Wäscherei(en) beziehen, die den Auftrag ausführen soll(en). Es ist hierbei zu berücksichtigen, dass es für den geforderten Nachweis von Referenzprojekten / Referenzaufträgen unschädlich ist, wenn sämtliche Teilleistungen in den jeweiligen Projekten nicht durch eine Niederlassung bzw. Betriebsstätte / Wäscherei allein, sondern durch / in verschiedenen Niederlassungen bzw. Betriebsstätten / Wäschereien des Bieters oder durch einen Unterauftragnehmer erbracht wurden. Entscheidend für die Eignungsprüfung ist insoweit, dass der Bieter als Auftragnehmer / Vertragspartner entsprechende Referenzprojekte / Referenzaufträge durchgeführt / erbracht hat; er kann sich dabei auch Unterauftragnehmern bedient haben. Es ist unschädlich, wenn die Leistungserbringung vor dem Kalenderjahr 2020 begonnen wurde und / oder über das Kalenderjahr 2024 bzw. das Ende der Angebotsfrist hinaus erfolgt. Wenn die Leistungserbringung noch nicht abgeschlossen ist bzw. das Vertragsverhältnis weiterhin besteht müssen in dem nachgewiesenen Referenzprojekt im Zeitraum von 2020 - 2024 bzw. bis zum Ende der Angebotsfrist im vorliegenden Vergabeverfahren die auftragsgegenständlichen Leistungen über eine Dauer von insgesamt mindestens drei Jahren erbracht worden sein.
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Versicherungs- / Deckungssumme besteht: mindestens 5.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie für unechte Vermögensschäden (Vermögensfolgeschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind) / 2-fach maximiert für alle Schadensfälle in einem Versicherungsjahr; inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens, Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs und der Deckungssummen je Versicherungsfall und Versicherungsjahr sowie Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Qualitätsmanagementzertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig): Es ist nachzuweisen, dass ein Qualitätsmanagement / Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an. Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen bzw. Betriebsstätten / Wäschereien, so muss sich die Bescheinigung auf die Niederlassung bzw. Betriebsstätte / Wäscherei beziehen, die den Auftrag ausführen soll.
Kriterium : Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung : Nachweis über ein bestehendes betriebliches Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement): Es ist nachzuweisen, dass ein betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagement- / Nachhaltigkeitsmaßnahmen) darzustellen sind (bspw. konkrete Handlungsfelder des Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-Einsparung). Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramms / Nachhaltigkeitsprogramms kann zudem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagements / Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -Registrierung kann bspw. durch den Registrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde erbracht werden. Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: - sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen oder - auf einschlägigen europäischen oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Hygienemanagementzertifizierung nach DIN EN 14065:2016 (oder gleichwertig): Es ist nachzuweisen, dass ein Hygienemanagement / ein Risikoanalyse- und Kontrollsystem - Biokontamination nach DIN EN 14065:2016 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an. Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen bzw. Betriebsstätten / Wäschereien, so muss sich die Bescheinigung auf die Niederlassung bzw. Betriebsstätte / Wäscherei beziehen, die den Auftrag ausführen soll.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : aktuelle, positive Bankauskunft / Bankerklärung der Hausbank des Bieters zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (nicht älter als drei Monate): Aus der Erklärung muss sich die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage sowie die Kreditwürdigkeit des Bieters ergeben und ableiten lassen, dass der Bieter wirtschaftlich und finanziell in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag auszuführen. Diese Erklärung muss insofern Informationen insbesondere zu den folgenden Punkten beinhalten: Geschäftsverbindung / Kontoführung, finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse, Kreditwürdigkeit, Zahlungsverhalten. Die Bankauskunft / Bankerklärung ist in deutscher Sprache vorzulegen.
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Qualitätsmanagementzertifizierung nach DIN EN ISO 13485 (oder gleichwertig) mit dem Geltungsbereich "Aufbereitung von OP-Textilien / Medizinprodukten": Es ist nachzuweisen, dass im Hinblick auf den Geltungsbereich "Aufbereitung von OP-Textilien / Medizinprodukten" ein Qualitätsmanagement / Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 13485 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an. Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen bzw. Betriebsstätten / Wäschereien, so muss sich die Bescheinigung auf die Niederlassung bzw. Betriebsstätte / Wäscherei beziehen, die den Auftrag ausführen soll.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : kalkulatorischer Bewertungspreis / kalkulatorischer Jahrespreis; siehe Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und zur Angebotserstellung", Pkt.7
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 75
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Unterkriterien: Konzept "Qualität der Wäscheversorgung" (Wichtung 50 / 100 Punkte) / Konzept "Kundenbetreuung / -beratung" (Wichtung 50 / 100 Punkte); siehe Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und zur Angebotserstellung", Pkt.7
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 25

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 01/09/2025 23:59 +02:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBW5QU8/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 10/09/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 112 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : § 56 Absatz 2 VGV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird." § 56 Absatz 3 VGV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Absatz 4 VGV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 10/09/2025 10:01 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen : Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 07.08.2025). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Registrierungsnummer : Umsatzsteuer-ID: DE140135217
Postanschrift : Fetscherstraße 74
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01307
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Direktion Logistik, Infrastruktur und Versorgung / Bereich Logistik und Einkauf / Abteilung Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
Telefon : +49 351-4582908
Fax : +49 3514588883509
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Technische Universität Dresden (Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden)
Registrierungsnummer : Umsatzsteuer-ID: DE188369991
Postanschrift : Fetscherstraße 74
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01307
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden/ Direktion Logistik, Infrastruktur und Versorgung / Bereich Logistik und Einkauf / Abteilung Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
Telefon : +49 351-4582908
Fax : +49 3514588883509
Internetadresse : https://tu-dresden.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Universitätsklinikum Dresden Service gemeinnützige GmbH / UKD Service gGmbH
Registrierungsnummer : Umsatzsteuer-ID: DE140135217
Postanschrift : Fetscherstraße 74
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01307
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden/ Direktion Logistik, Infrastruktur und Versorgung / Bereich Logistik und Einkauf / Abteilung Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
Telefon : +49 351-4582908
Fax : +49 3514588883509
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : keine Angabe
Postanschrift : Postfach 10 13 64
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04013
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3419773800
Fax : +49 3419771049
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : e9cdd920-0ba8-4969-94a3-a2e888ddb5ac - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 07/08/2025 11:58 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00521668-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 151/2025
Datum der Veröffentlichung : 08/08/2025