Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für die Deutsche Rentenversicherung Westfalen -Hauptverwaltung-

Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für die Deutsche Rentenversicherung Westfalen -Hauptverwaltung- Ein Empfangs- und Objektschutzdienst mit zwei Sicherheitsmitarbeitern ist außerhalb und ein Objektschutzdienst mit einem Sicherheitsmitarbeiter ist während der Öffnungs-/ Einsatzzeiten in der Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen in Münster zu erbringen. Die vereinbarten Leistungen beginnen am 03.11.2025, 07:30 Uhr und enden …

CPV: 79710000 Security services
Deadline:
Aug. 1, 2025, noon
Deadline type:
Submitting a bid
Place of execution:
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für die Deutsche Rentenversicherung Westfalen -Hauptverwaltung-
Awarding body:
Deutsche Rentenversicherung Westfalen - Einkauf -
Award number:
GL2025/001

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Rentenversicherung Westfalen - Einkauf -
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Sozialwesen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für die Deutsche Rentenversicherung Westfalen -Hauptverwaltung-
Beschreibung : Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für die Deutsche Rentenversicherung Westfalen -Hauptverwaltung-
Kennung des Verfahrens : 790e8bf8-4df1-4a74-9d52-ac582c0a52ea
Interne Kennung : GL2025/001
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Gartenstraße 194
Stadt : Münster
Postleitzahl : 48147
Land, Gliederung (NUTS) : Münster, Kreisfreie Stadt ( DEA33 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Korruption : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Betrug : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Zahlungsunfähigkeit : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für die Deutsche Rentenversicherung Westfalen -Hauptverwaltung-
Beschreibung : Ein Empfangs- und Objektschutzdienst mit zwei Sicherheitsmitarbeitern ist außerhalb und ein Objektschutzdienst mit einem Sicherheitsmitarbeiter ist während der Öffnungs-/ Einsatzzeiten in der Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen in Münster zu erbringen. Die vereinbarten Leistungen beginnen am 03.11.2025, 07:30 Uhr und enden jeweils mit Ablauf des 03.11.2031, 06:30 Uhr. Der genaue Liefer- und Leistungsumfang ist dem beigefügten Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 03/11/2025
Enddatum der Laufzeit : 03/11/2031

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : Gewerbeerlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung
Kriterium : Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung : Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : 3 vergleichbare, positive Referenzen gemäß Ziffer 7 des Leistungsverzeichnisses
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Ziffer 11 des Leistungsverzeichnisses
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : - Erlass der allgemeinen Dienstanweisung nach § 10 Bewachungsverordnung - An allen Tagen der Woch 24stündige telefonische Erreichbarkeit über eine Notruf- und Servicestelle (NSL nach VdS-Richtlinie) - Namentliche Benennung eines festen Ansprechpartners / einer festen Führungsperson (Objektleiter / Einsatzleiter) mit Weisungsbefugnis gegenüber dem eingestzten Personal

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Erfahrung (Gewerbepraxis)
Beschreibung : Wie viele Monate ist der Dienstleister im Bereich Sicherheitsdienstleistungen und Objektschutz tätig?
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Festangestellten Sicherheitsmitarbeiter
Beschreibung : Gesamtzahl der festangestellten Sicherheitsmitarbeiter im Bereich Bewachungsdienst und Objektschutz der letzten drei Geschäftsjahre
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Personalfluktuation
Beschreibung : Durchschnittliche jährliche Personalfluktuationsquote der festangestellten Sicherheitsmitarbeiter im Bereich Bewachungsdienst und Objektschutz der letzten drei Geschäftsjahre
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Berufserfahrung der Sicherheitsmitarbeiter
Beschreibung : Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigungsjahre des Personals, das im Objekt eingesetzt werden soll
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Angebotssumme gemäß Leistungsverzeichnis Gruppe 1 und Gruppe 2
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60

5.1.11 Auftragsunterlagen

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 01/08/2025 12:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 2 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Ggf. werden Unterlagen zur Prüfung der Eignung nachgefordert. Unterlagen in Bezug auf die Zuschlagskriterien werden nicht nachgefordert. Somit können fehlende Unterlagen zum Ausschluss führen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen : Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Deutsche Rentenversicherung Westfalen - Einkauf -

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Rentenversicherung Westfalen - Einkauf -
Registrierungsnummer : DE170173453
Postanschrift : Gartenstraße 194
Stadt : Münster
Postleitzahl : 48147
Land, Gliederung (NUTS) : Münster, Kreisfreie Stadt ( DEA33 )
Land : Deutschland
Telefon : 0049 251 238-0
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer : DE164242157
Postanschrift : Albrecht-Thaer-Strasse 9
Stadt : Münster
Postleitzahl : 48147
Land, Gliederung (NUTS) : Münster, Kreisfreie Stadt ( DEA33 )
Land : Deutschland
Fax : +49 251-4112165
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 1140085b-10f4-4456-af06-c73a97d0fc2f - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 25/06/2025 13:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00411956-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 120/2025
Datum der Veröffentlichung : 26/06/2025