Beschreibung
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Haupt-Referenz 1 "Hochhaus BGF größer 8.000 m² Diese Referenz darf mit der Referenz, welche für die Hauptreferenz 2 und 3 verwendet worden ist, nicht identisch sein. Als Hochhaus gelten Projekte, die der gesetzlichen Definition nach Musterbauordnung (Deutschland) §2 Abs, 4 MBO entsprechen. Hochhäuser sind Gebäude, deren Fußboden von Aufenthaltsräumen mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Es gelten Projekte, für die eine oder mehrere der u.g. Bauwerkszuordnungen einschlägig sind: - BWZ 1100 Parlamentsgebäude - BWZ 1200 Gerichtsgebäude - BWZ 1300 Verwaltungsgebäude - BWZ 2000 Wissenschaftliche Lehre und Forschung - BWZ 3000 Gesundheit - BWZ 4000 Bildung und Kultur - BWZ 6000 Wohnen, Beherbergen, Betreuen, Verpflegen Haupt- Referenz 2 "Wohnungsbauprojekt mit mindestens 50 Wohneinheiten bei der BWZ 6100 und mindestens 60 Einheiten bei den BWZ 6200, 6410, 1300 und 6610" Diese Referenz darf mit der Referenz, welche für die Hauptreferenz 1 und 3 verwendet worden ist, nicht identisch sein. Als Wohnungsbauprojekt gelten Projekte, für die eine oder mehrere der u.g. Bauwerkszuordnungen einschlägig sind: - BWZ 6100 Wohnhäuser außer die Nr. 6110, 6111, 6112 (Hierin inbegriffen sind auch Wohnhäuser mit zusätzlicher Nutzung, wie Praxen, Hotel, Büros, Kita etc. Auch Kombinationen von Büro- und Wohngebäuden oder Stadtquartieren mit einem Wohnanteil von >= 50 %) - BWZ 6200 Wohnheime - BWZ 6410 Hotels - BWZ 1300 Verwaltungsgebäude - BWZ 6610 Studentenhäuser 2.1.3 Haupt- Referenz 3 "Modernisierungsprojekt mit mindestens 4.000 m² BGF" Diese Referenz darf mit der Referenz, welche für die Hauptreferenz 1 und 2 verwendet worden ist, nicht identisch sein. Als Wohnungsbauprojekt gelten Projekte, für die eine oder mehrere der u.g. Bauwerkszuordnungen einschlägig sind: - BWZ 1100 Parlamentsgebäude - BWZ 1200 Gerichtsgebäude - BWZ 1300 Verwaltungsgebäude - BWZ 2000 Wissenschaftliche- Lehre und Forschung - BWZ 3000 Gesundheit - BWZ 4000 Bildung und Kultur - BWZ 6000 Wohnen, Beherbergen, Betreuen, Verpflegen 2.2. Zusatzpunkte für zusätzliche Eigenschaften der Referenz: Diese werden nur angerechnet, wenn die Eigenschaft einer Haupt-Referenz erfüllt ist, zu welcher die zusätzliche Referenz-Eigenschaft genannt wird. Die Zusatzpunkte können für jede in den folgenden Punkten explizit angegebene Referenz erlangt werden (damit maximal 2-mal - für zwei Referenzen im Rahmen der Haupt-Referenz 1, damit maximal 2-mal - für zwei Referenzen im Rahmen der Haupt-Referenz 2, damit 2-mal - für zwei Referenzen der Hauptreferenz 3). 2.2.1. Referenz-Eigenschaft mit Investitionsvolumen für KGR 300 bis 400 > 15,0 Mio. EUR brutto für die Hauptreferenz 1 2.2.2. Referenz-Eigenschaft mit Investitionsvolumen für KGR 300 bis 400 > 7,5 Mio. EUR brutto für die Hauptreferenz 2 2.2.3. Referenz-Eigenschaft mit Investitionsvolumen für KGR 300 bis 400 > 3,0 Mio. EUR brutto für die Hauptreferenz 3 2.2.4. Referenz-Eigenschaft Solarpanele zur Teil-/Gesamt-Versorgung der Immobile selbts auf Dach oder Fassade (Solarpanele auf dem Grundstück oder eigenständige Solaranlagen sind nicht zgelassen für die Zusatzpunkte) Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind Anlage 7 zum Teilnahmeantrag und die vorgenannten Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dass er im Fall der Auftragsvergabe an den Bewerber (die Bewerbergemeinschaft) diesem/r zur Verfügung steht (Anlage 8 zum Teilnahmeantrag). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Anzahl durchgeführter vergleichbarer Projekte nicht alter als 5 Jahre - Fertigstellungstermin - Projektabnahme, gerechnet ab der Abgabefrist des Teilnahmeantrags. Ausnahme, für die Hauptreferenz 1, hier kann die Anzahl vergleichbarer Projekte nicht älter als 7 Jahre - Fertigstellungstermin - Projektabnahme, gerechnet ab der Abgabefrist des Teilnahmeantrags sein., davon mindestens: - eine Haupt-Referenz 1 "Hochhaus BGF größer 8.000 m²" - eine Haupt- Referenz 2 "Wohnungsbauprojekt mit mindestens 50 Wohneinheiten bei der BWZ 6100 und mindestens 60 Einheiten bei den BWZ 6200, 6410, 1300 und 6610" - eine Haupt- Referenz 3 "Modernisierungsprojekt mit mindestens 4.000 m² BGF" Als Wohnungsbauprojekt gelten Projekte nach den vorstehenden Maßgaben. Als Hochhaus gelten die vorstehenden Maßgaben Für alle Referenzen gilt: Die Referenzen für die Hauptreferenzen 1, 2 sind als GU- oder GÜ- oder Totalunternehmerleistung vom Teilnehmer durchgeführt worden. Für die Hauptreferenz 3 können Teil-GU-GÜ-Leistungen vom Teilnehmer durchgeführt worden sein. Hierzu gehören bei den Referenzen 1 und 2 mindestens die Ausführung der Leistungen der Kostengtruppen 300 und 400 und jeweils Planungsleistungen mindestens für die Leistungsphasen 5 und 8. Mindestanforderung: eine Referenz je Haupt-Referenz (eine für Haupt-Referenz 1, eine für Haupt-Referenz 2, eine für Hauptreferenz 3). Teilnahmeanträge, welche nicht mindestens eine Referenz je Haupt-Referenz vorlegen, werden von der Wertung des Teilnahmeantrags ausgeschlossen.