Beschreibung
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Qualität – „Leistungserbringungskonzept“ 70 Prozent, maximale Punktzahl 700 Leistungserbringungskonzept und Aufgaben Der Bieter hat mit dem Angebot ein Leistungserbringungskonzept einzureichen. Die mit dem Angebot einzureichende Darstellung und die Konzepte werden wie folgt bewertet. Kriterium / Unterkriterium Max. Leis- tungs- punkte Ermittlung der Wertungspunkte Gewichtung des Kriteriums Max. Wertungs- punkte: 1000 Qualität 70 % 700 1. Leistungserbringungskonzept und Aufgaben (s. Ziffer 5.2.3) 1.1 Ideen zur Gestaltung (Konzept, Leitideen, Handschrift; Arbeitsproben) im BIZ. Die Bewertung erfolgt anhand der Ausführungen zu Ziffer 5.2.3 Nr. 1 10 10 % 100 1.2 Ideen zur emotionalen und rationalen Ansprache sowie zur Begeisterung der Besucher und erfolgreichen Informationsvermittlung im BIZ unter besonderer Berücksichtigung der umgebenden Architektur und des Betriebs. Die Bewertung erfolgt anhand der Ausführungen zu Ziffer 5.2.3 Nr. 2 10 10 % 100 1.3 Ideen für die Informationsangebote im Netz Die Bewertung erfolgt anhand der Ausführungen zu Ziffer 5.2.3 Nr. 3 10 10 % 100 1.4 Lösung der Aufgabe 1: Der Deutsche Bundestag und seine Organe Die Bewertung erfolgt anhand der Ausführungen zu Ziffer 5.2.3, Nr. 4 10 10 % 100 1.5 Lösung der Aufgabe 2: Startseite im Netz Die Bewertung erfolgt anhand der Ausführungen zu Ziffer 5.2.3, Nr. 5 10 10 % 100 2. Personal- und Organisationskonzept (s. Ziffer 5.2.4) 2.1 Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams, sowie zeitliche und örtliche Verfügbarkeit des Personals und Vertretungsregelung 10 10% 100 2.2 Darstellung der Kommunikation innerhalb des Projektteams und mit den anderen Projektbeteiligten (z.B. mit der AG, mit weiteren Projektbeteiligten, insbesondere aus dem Bauprojekt BIZ) 10 10% 100 Es können entsprechend dem Grad der Erfüllung des Kriteriums bis zu 10 Leistungspunkte erreicht werden, die mit einem der prozentualen Gewichtung entsprechenden Faktor multipliziert werden. Das Produkt sind die mit dem Kriterium erzielten Wertungspunkte. Die Qualität des Angebotes wird anhand des Leistungserbringungskonzeptes sowie des Personal- und Organisationskonzepts wie oben dargestellt bewertet. Die Zielerfüllung innerhalb der Wertungskriterien wird wie folgt bewertet: Bewertung der Qualität Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn die Konzepte die Anforderungen der Auftraggeberin übertreffen, in besonderem Maße überzeugen und eine in jeder Hinsicht bestmögliche Leistungsqualität erwarten lassen (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, leicht verständlich). 10 – 9 Leistungspunkte Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn die Konzepte den Anforderungen der Auftraggeberin sehr gut entspricht, überzeugt und eine sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, gut geordnet und übersichtlich). 8 – 7 Leistungspunkte Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn die Konzepteden Anforderungen der Auftraggeberin gut entspricht, nachvollziehbar ist und eine gute Leistungsqualität erwarten lässt (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben). 6 – 4 Leistungspunkte Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn die Konzepte den Anforderungen der Auftraggeberin noch entspricht, jedoch erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität bestehen (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts). 3 – 1 Leistungspunkte Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt insbesondere vor, wenn die Konzepte fehlen, den Anforderungen der Auftraggeberin nicht entsprechen oder in keiner Weise überzeugen und die notwendige Leistungsqualität nicht erwarten lassen. 0 Leistungspunkte Insgesamt sind mit dem Kriterium Qualität bis zu 700 Wertungspunkte (10 Leistungspunkte x 70 % Gewichtung = 700 Wertungspunkte) erreichbar. Vergütung für die Ausarbeitung des Leistungserbringungskonzepts Für den Teilnahmewettbewerb wird die Auftraggeberin keine Entschädigung zur Abgeltung der den Bewerbern entstandenen Kosten zahlen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Es wird eine Vergütung für die Ausarbeitung des Leistungserbringungskonzeptes gemäß § 77 Abs. 2 VgV gewährt. Diejenigen Bieter, die nach Aufforderung ein vollständiges und wertbares Angebot abgeben, dass eine Mindestpunktzahl von 28 Leistungspunkten (= 280 Wertungspunkte) in dem Leistungserbringungskonzept erreicht, erhalten eine Entschädigung i.H.v. pauschal jeweils 5.000 Euro (brutto). Im Falle einer Rücknahme des Angebotes vor Ablauf der Bindungsfrist oder im Falle des Ausschlusses des Angebotes entfällt der Anspruch auf die Entschädigung.