Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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--- siehe § 124 GWB
Korruption
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--- siehe § 123 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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--- siehe § 123 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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--- siehe § 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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--- siehe § 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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--- siehe § 123 GWB
Betrug
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--- siehe § 123 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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--- siehe § 123 GWB
Zahlungsunfähigkeit
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--- siehe § 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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--- siehe § 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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--- siehe § 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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--- siehe § 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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--- siehe § 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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--- siehe § 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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--- siehe § 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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--- siehe § 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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--- siehe § 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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--- siehe § 123 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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--- siehe § 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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--- siehe § 123 GWB. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist innerhalb einer Frist eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (bzw. falls die Bescheinigung unbefristet ausgestellt wurde, nicht älter als 12 Monate) vorzulegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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--- siehe § 123 GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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--- siehe § 124 Abs. 2 GWB