Beschreibung
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Angaben zu Referenzen Totalunternehmer-Leistung Für die Beurteilung der Fachkunde sind durch den Bewerber bzw. die Bewerbungsgemeinschaft nachfolgende Referenzen vorzulegen. Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Abschluss Leistungsphase 4 nicht vor 2014),um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungs- und Bauleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Die Angaben zu den Referenzen sind zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerberin unerlässlich und Gegenstand der Bewertung im ersten Schritt des Verfahrens (Eignungsprüfung). Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen,wird zusätzlich zu den in den auszufüllenden Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Fotos, Lageplan, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum,alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zur Bewerberauskunft (Anlage 02) einzureichen (Referenzen-Exposé). Der/die Bewerber/-in hat Sorge dafür zu tragen, dass das Einverständnis der referenzgebenden Person(en) zur Verarbeitung der Daten in diesem Vergabeverfahren vorliegt. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus,wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bewerber hat Sorge dafür zu tragen, dass das Einverständnis der referenzgebenden Person(en) zur Verarbeitung der Daten in diesem Vergabeverfahren vorliegt. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Der öffentliche Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben. Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Referenzen Totalunternehmer-Leistung Vorlage von mind. zwei Referenzen für Planungsleistungen (mind. Leistungsphasen 2–8) sowie für Bauleistungen im Rahmen schlüsselfertiger Totalunternehmerleistungen in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsbau (Neubau) mit Tiefgarage und vergleichbarer Größe (mind. 10 Millionen Euro netto für KG 200–500). Die Projekte sollen unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten und ökologischen Anforderungen realisiert worden sein. Wertung zur Bewerberbegrenzung: In Bezug auf die einzureichenden Referenzen ist die Vergleichbarkeit und Ähnlichkeit zum vorliegenden Auftragsgegenstand insbesondere dann gegeben, wenn folgende Merkmale auf die jeweilige Referenz zutreffend sind: - Projekt vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsbau - Wohnungsneubau mit Tiefgarage - Neubau in einer Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad - Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten und Ökologie (nachgewiesen durch z.B. Projekt-Zertifizierungen nach DGNB, NaWoh oder vergleichbaren Zertifizierungen im Wohnungsbau) - Leistungsumfang LPH 2-8 - mind. 10 Mio. Euro netto für KG 200 bis 500 - Gewertet wird die Referenz im Hinblick auf das Bauvolumen KG 200-500: 10,0 - 14,99 Millionen Euro netto = 1 Punkt, 15,0 - 19,99 Millionen Euro netto = 2 Punkte, 20,0 - 24,99 Millionen Euro netto = 3 Punkte, Über 25,0 Millionen Euro netto = 4 Punkte Gewertet werden die Referenzen hinsichtlich der Vergleichbarkeit zum vorliegenden Auftragsgegenstand gemäß der folgenden Bewertungsskala. Es wird die am besten vergleichbare Referenz zum vorliegenden Auftragsgegenstand zur Bewertung herangezogen. Bewertungsskala: 10 Punkte = sehr gut - Der höchste Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im obersten Bereich. Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn die Referenz(en) im höchsten Maße mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind und die Anforderungen der Auftraggeberin vollständig erfüllt bzw. übertroffen werden. 8 Punkte = gut - Ein hoher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im oberen Bereich. Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn die Referenz(en) sehr weitgehend mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind und die Anforderungen der Auftraggeberin größtenteils erfüllt werden. 6 Punkte = vollbefriedigend -Ein überdurchschnittlicher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im guten mittleren Bereich. Ein guter mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn die Referenz(en) weitgehend mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind und die Anforderungen der Auftraggeberin zur weitgehend erfüllt werden. 4 Punkte = befriedigend - Ein durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im mittleren Bereich. Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn die Referenz(en) mittelmäßig mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind und die Anforderungen der Auftraggeberin zur Hälfte erfüllt werden. 2 Punkte = ausreichend - Ein geringer Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im unteren Bereich. Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn die Referenz(en) ansatzweise mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind und die Anforderungen der Auftraggeberin vereinzelt erfüllt werden. 0 Punkte = mangelhaft - Die Nichterfüllung wird mit 0 % gewertet. Eine Nichterfüllung liegt insbesondere vor, wenn die Referenz(en) in keinster Weise mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind und die Anforderungen der Auftraggeberin nicht erfüllt werden. Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 3,5 multipliziert. Siehe hierzu Wertungsmatrix zur Bewerberbegrenzung - Anlage 7a.