Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Korruption
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Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie Straften, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in §123 Abs. 1 Nr 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Betrug
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Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie Straften, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in §123 Abs. 1 Nr 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie Straften, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in §123 Abs. 1 Nr 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie Straften, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in §123 Abs. 1 Nr 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie Straften, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in §123 Abs. 1 Nr 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie Straften, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in §123 Abs. 1 Nr 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Fakultative Ausschlussgründe sind Umstände die sich unmittelbar auf Eignung des Bieters auswirken. Sie sind in §124 Abs. 1 Nr.1-9 GWB aufgeführt. Die Auftraggeberin behält sich den Ausschluss eines Unternehmens vor, wenn einer der in §124 GWB genannten Gründe vorliegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Fakultative Ausschlussgründe sind Umstände die sich unmittelbar auf Eignung des Bieters auswirken. Sie sind in §124 Abs. 1 Nr.1-9 GWB aufgeführt. Die Auftraggeberin behält sich den Ausschluss eines Unternehmens vor, wenn einer der in §124 GWB genannten Gründe vorliegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Fakultative Ausschlussgründe sind Umstände die sich unmittelbar auf Eignung des Bieters auswirken. Sie sind in §124 Abs. 1 Nr.1-9 GWB aufgeführt. Die Auftraggeberin behält sich den Ausschluss eines Unternehmens vor, wenn einer der in §124 GWB genannten Gründe vorliegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Fakultative Ausschlussgründe sind Umstände die sich unmittelbar auf Eignung des Bieters auswirken. Sie sind in §124 Abs. 1 Nr.1-9 GWB aufgeführt. Die Auftraggeberin behält sich den Ausschluss eines Unternehmens vor, wenn einer der in §124 GWB genannten Gründe vorliegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Fakultative Ausschlussgründe sind Umstände die sich unmittelbar auf Eignung des Bieters auswirken. Sie sind in §124 Abs. 1 Nr.1-9 GWB aufgeführt. Die Auftraggeberin behält sich den Ausschluss eines Unternehmens vor, wenn einer der in §124 GWB genannten Gründe vorliegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Fakultative Ausschlussgründe sind Umstände die sich unmittelbar auf Eignung des Bieters auswirken. Sie sind in §124 Abs. 1 Nr.1-9 GWB aufgeführt. Die Auftraggeberin behält sich den Ausschluss eines Unternehmens vor, wenn einer der in §124 GWB genannten Gründe vorliegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Fakultative Ausschlussgründe sind Umstände die sich unmittelbar auf Eignung des Bieters auswirken. Sie sind in §124 Abs. 1 Nr.1-9 GWB aufgeführt. Die Auftraggeberin behält sich den Ausschluss eines Unternehmens vor, wenn einer der in §124 GWB genannten Gründe vorliegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Fakultative Ausschlussgründe sind Umstände die sich unmittelbar auf Eignung des Bieters auswirken. Sie sind in §124 Abs. 1 Nr.1-9 GWB aufgeführt. Die Auftraggeberin behält sich den Ausschluss eines Unternehmens vor, wenn einer der in §124 GWB genannten Gründe vorliegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Fakultative Ausschlussgründe sind Umstände die sich unmittelbar auf Eignung des Bieters auswirken. Sie sind in §124 Abs. 1 Nr.1-9 GWB aufgeführt. Die Auftraggeberin behält sich den Ausschluss eines Unternehmens vor, wenn einer der in §124 GWB genannten Gründe vorliegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie Straften, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in §123 Abs. 1 Nr 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie Straften, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in §123 Abs. 1 Nr 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Fakultative Ausschlussgründe sind Umstände die sich unmittelbar auf Eignung des Bieters auswirken. Sie sind in §124 Abs. 1 Nr.1-9 GWB aufgeführt. Die Auftraggeberin behält sich den Ausschluss eines Unternehmens vor, wenn einer der in §124 GWB genannten Gründe vorliegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Zahlungsunfähigkeit
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Fakultative Ausschlussgründe sind Umstände die sich unmittelbar auf Eignung des Bieters auswirken. Sie sind in §124 Abs. 1 Nr.1-9 GWB aufgeführt. Die Auftraggeberin behält sich den Ausschluss eines Unternehmens vor, wenn einer der in §124 GWB genannten Gründe vorliegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Fakultative Ausschlussgründe sind Umstände die sich unmittelbar auf Eignung des Bieters auswirken. Sie sind in §124 Abs. 1 Nr.1-9 GWB aufgeführt. Die Auftraggeberin behält sich den Ausschluss eines Unternehmens vor, wenn einer der in §124 GWB genannten Gründe vorliegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Fakultative Ausschlussgründe sind Umstände die sich unmittelbar auf Eignung des Bieters auswirken. Sie sind in §124 Abs. 1 Nr.1-9 GWB aufgeführt. Die Auftraggeberin behält sich den Ausschluss eines Unternehmens vor, wenn einer der in §124 GWB genannten Gründe vorliegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.