Zusätzliche Informationen
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Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt, in dessen Rahmen die Eignung der Bewerbenden geprüft wird. Dort ist noch kein Angebot, sondern lediglich ein Teilnahmeantrag abzugeben. Dazu ist das auf der Plattform zur Verfügung gestellte Teilnahmewettbewerbsformular auszufüllen und nebst Anlagen über das genannte Portal einzureichen. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist können interessierte Unternehmen durch Abgabe eines Teilnahmeantrages am Vergabeverfahren teilnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern. Die AG begrenzt die Anzahl der Bewerbenden, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf drei Bewerbende (§ 51 VgV). Sollten mehr als drei Teilnahmeanträge geeigneter Unternehmen eingehen, wird die Auftraggeberin eine Auswahl anhand der bekanntgegebenen Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb durchführen. Die drei am besten geeigneten, im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe erfolgt unter Abgabe eines gesonderten Angebotsformulars samt Preisblatt und Anlagen. Die Dokumente werden den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt. Die AG behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu erteilen, ohne in die Verhandlungen einzutreten. Ferner behält sich die AG vor, die Vergabeunterlagen im Laufe des Verfahrens anzupassen. Die AG behält sich vor, mehrere Angebots- und Verhandlungsrunden durchzuführen. Allgemeine Verfahrensbedingungen: Verfahrensfragen sind ausschließlich über das eVergabePortal zu stellen. Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die Erklärungen des Bewerbers/Bieters werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages, Eine bestimme Rechtsform von Bewerbern/Bietern ist nicht erforderlich. Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldernisch. Nebenangebote sind nicht zugelassen. B. Folgende Mindestanforderungen gelten: Ferner gelten folgende Mindestanforderungen an die Eignung der Referenzen: Bei einer der drei Referenzen muss es sich um eine erfolgreiche Einführung und Implementierung eines Zeitwirtschaftstools inklusive Dienstplanung eines öffentlichen Auftraggebers mit mehr als 500 Mitarbeitenden handeln. Ferner gelten folgende Mindestanforderungen an die Eignung der Bietenden: Berufliche Erfahrungen Die zur Leistungserbringung eingesetzte Projektleitung muss über explizite berufliche Erfahrung von mindestens 3 Jahren in den Bereichen Durchführung und Implementierung von Zeitmanagementsystemen verfügen. Hierzu muss ein Lebenslauf der eingesetzten Projektleitung eingereicht werden. Anlage 06 Anforderungskatalog Die Bewerber müssen mit ihrem Teilnahmeantrag die Anlage 06 Anforderungskatalog ausgefüllt einreichen. Es handelt sich hierbei um „MUSS-Kriterien“. Bewerber die nicht alle „MUSS-Kriterien“ erfüllen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Sollten nach Prüfung der Teilnahmeanträge mehr als drei Bewerber über die notwendige Eignung verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte. Bewertet wird der Referenzpool, der aus den Referenzen besteht, die von den Bewerbern mit der Abgabe ihres Teilnahmeantrages übermittelt wurden. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die mit dem Teilnahmeformular abgegebenen Eigenerklärungen. Die Auftraggeberin wird die Referenzangaben stichprobenhaft überprüfen. Sollten mehr als drei wertungsfähige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber eingehen, so erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte: Auf Grundlage ihres Referenzpools grundsätzlich noch geeignete Bewerber erhalten 4 Punkte, wenn die Durchführung vergleichbarer Projekte nachgewiesen wird (der Vergleichbarkeitsmaßstab ist bei den Referenzangaben aufgeführt). Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5-6 Punkte). Für die Beurteilung wird besonderen Wert gelegt auf: • Bereitstellung als SaaS • Unterstützung von Single Sign-On • Mobile Nutzung über App und Web-Oberfläche Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte mit größerer Komplexität durchgeführt hat, ODER Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität, die zusätzlich solche im Auftrag öffentlicher Auftraggeber gewesen sind, erhält der Bewerber die Bewertung "sehr gut" (7-8 Punkte). Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber Referenzprojekte größerer Komplexität durchgeführt UND zusätzlich Referenzprojekte, die zusätzlich solche im Auftrag öffentlicher Auftraggeber gewesen sind, erhält er die Bewertung „Hervorragend“ (9-10 Punkte). Die nach der Bewertung der Auftraggeberin drei Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichstand gibt die Auftraggeberin unter den punktgleichen Bewerbern demjenigen den Vorzug, dessen Referenzpool in einer Gesamtbetrachtung alle angegebenen Referenzen insbesondere mit Blick auf die Vergleichbarkeit der Referenzen nach Inhalt und Umfang darauf schließen lässt, dass er unter seinen punktgleichen Mitbewerbenden mit Blick auf die gegeständliche Aufgabe besonders geeignet ist. Dabei berücksichtigt die Auftraggeberin auch, inwieweit die für die zu vergebende Leistung benannte Projektleitung auch in den angegebenen Referenzprojekten leitend tätig waren. Besteht danach immer noch Gleichstand, entscheidet das Zufallslos. Bei dem Rückzug eines Bieters aus dem laufenden Angebotsverfahren behält sich die Auftraggeberin zudem das Recht vor, den nächstgeeigneten Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb vor Ablauf der Angebotsfrist zur Angebotsabgabe nach zu nominieren.