Beschreibung
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Es ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (d.h. Tiefbau/ Spezialtiefbau, Wasserhaltung, Rohrleitungsbau und Kabelnetze), abzugeben. Die Angabe ist in der Anlage C110 (Angaben zum Umsatz) vorzunehmen. Als Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz von mindestens 20 Mio. EUR netto pro Jahr bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt (z.B.: Jahr 1: 10 Mio., Jahr 2: 25 Mio., Jahr 3: 40 Mio. Ergibt im Durchschnitt 25 Mio. pro Jahr: Anforderung erfüllt), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (d.h. Tiefbau/ Spezialtiefbau, Wasserhaltung, Rohrleitungsbau und Kabelnetze), nachzuweisen. Der Umsatznachweis ist stets - also auch von präqualifizierten Unternehmen - mit dem Angebot vorzulegen. Kann die geforderte Mindestanforderung im Hinblick auf den Umsatz nicht nachgewiesen werden, wird der Bieter als nicht geeignet eingestuft. Weiterhin können präqualifizierte Unternehmen zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich angeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) mit Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, mit Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt sowie mit Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und mit Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich zu belegen durch: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten oben genannten Eigenerklärungen sowie Nachweise und Erklärungen zur Eignung mit dem Angebot abzugeben. Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten mit seinem Angebot im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und dass diese Unternehmen geeignet sind. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die oben genannten Eignungsnachweise als Eigenerklärungen (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen der benannten anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der oben genannten Nachweise und Erklärungen zuständiger Stellen zu bestätigen, sofern es sich um eine wesentliche Leistung handelt. Als Mindeststanforderungen gelten wie folgt: Als Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz von mindestens 20 Mio. EUR netto pro Jahr bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt (z.B.: Jahr 1: 10 Mio., Jahr 2: 25 Mio., Jahr 3: 40 Mio. Ergibt im Durchschnitt 25 Mio. pro Jahr: Anforderung erfüllt), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (d.h. Tiefbau/ Spezialtiefbau, Wasserhaltung, Rohrleitungsbau und Kabelnetze), nachzuweisen.