Beschreibung
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Erwerb und Lieferung von Hardware (digitale Alarmumsetzer) Dauerhafte Überlassung von Lizenzen / Software gegen Einmalvergütung Dienstleistungen: o Aufbau, Installation, Konfiguration und Migration, # Messtechnische Überprüfung der vorhandenen Antennenanlagen, # Ständige Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Alarmierungsnetzes, # Konfiguration des Gesamtsystems o Einweisung und Schulung des Personals der Auftraggeberin, # Dokumentation. # Die Leistungskriterien entsprechen den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Fabrikaten der Firma Swissphone Telecommunications GmbH. Die konkrete Produktvorgabe ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen erforderlich, denn eine bestehende Infrastruktur für die digitale Alarmierung von Rettungs- und Einsatzkräften soll ertüchtigt werden, wobei die Komponenten in der Leitstelle (DAG, Lizenzen, Netzwerktechnik und Schnittstelle im Einsatzleitsystem) und die Meldeempfänger nicht erneuert werden. Alle Funktionen müssen während und nach der Netzertüchtigung zu 100 % gegeben sein. Durch die enge technische Verzahnung kommen daher nur Fabrikate von Swissphone in Betracht. Die Verwendung anderer Produkte würde den Aufbau eines Parallelnetzes erfordern, da ein sukzessiver Tausch einzelner DAUs nicht möglich wäre. Zudem würde ein Produktwechsel die Neubeschaffung von ca. 5.500 Meldeempfängern inkl. Peripherie nach sich ziehen. Auf eine Aufteilung des Auftragsgegenstandes in Teil- oder Fachlose im Sinne von 97 Abs. 4 GWB wird auf Grundlage von § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB verzichtet. Das Alarmierungssystem stellt keine bloße Ansammlung von Einzelkomponenten dar, sondern ein komplexes Gesamtsystem, in dem verschiedene digitale Bauteile aufeinander abgestimmt sein müssen. Unklare Verantwortlichkeiten verschiedener Lieferanten könnten bei Störungen die Fehlersuche erschweren und verzögern. Der Verzicht auf Produktneutralität und Losbildung ist aufgrund von technischen Zwängen und im Interesse der Systemsicherheit, Funktionalität und Stabilität des Gesamtsystems erforderlich, um das Risiko von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und Ausfällen zu minimieren und dadurch den Schutz von Leib und Leben, sowie bedeutenden Sachwerten und der Umwelt zu gewährleisten. # Der Auftragnehmer muss für das Projekt mindestens folgendes Personal vorhalten: - 2 Systemingenieure für die Gesamtkonfiguration des Netzes: Die berufliche Qualifikation aus den Bereichen Nachrichtentechnik, Informationstechnik, IT Technik ist nachzuweisen. - 2 Montageteams: Ein Team muss aus mindestens einem Systemtechniker und einem Monteur bestehen. Die berufliche Qualifikation aus den Bereichen Funktechnik, Nachrichtentechnik, Kommunikationstechnik, oder ähnlich ist nachzuweisen. # Alle mit der Installation und Montage befassten Mitarbeiter des Auftragnehmers, die sicherheitsempfindliche Tätigkeiten in Verbindung mit der Leitstelle oder dem BOS Netz ausführen, müssen mindestens gemäß § 9 SÜG oder einer vergleichbaren Vorschrift des Bundes oder Bundesländer oder vergleichbarer Vorschriften anderer EU-Mitgliedsstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis spätestens 01.05.2016 als gleichwertig anerkannt wurden, gemäß einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) für die gesamte Projektabwicklung und Vertragserfüllung ermächtigt sein. # Der Auftragnehmer hat schriftlich mit der Vertragsunterzeichnung zu bestätigen, dass alle o.g. Mitarbeiter diese Anforderungen erfüllen. # Eine deutschsprachige (mindestens C1-Sprachniveau nach GER) Projektleitung ist zu bestimmen, die mindestens ein vergleichbares Projekt hinsichtlich Art, Größe und Umfang wie bei dieser Ausschreibung begleitet hat. Die berufliche Qualifikation aus den Bereichen Funktechnik, Nachrichtentechnik, Kommunikationstechnik, oder ähnlich ist nachzuweisen. # Unmittelbar nach Auftragsvergabe, mindestens jedoch vor Lieferung und Installation der Technik findet eine Projektbesprechung statt. Über die Besprechung wird vom Auftragnehmer ein Protokoll angefertigt und zeitnah mit dem Auftraggeber abgestimmt. # Während der gesamten Umbauphase, des Probebetriebs und der Abnahmephase, hat der Auftragnehmer die Erreichbarkeit über eine 24/7 Störungshotline zur Verfügung zu stellen. Bei anfallenden Störungen gilt eine Reaktionszeit von 30 Minuten und bei Bedarf muss innerhalb von 3 Stunden vor Ort mit der Störungsbeseitigung begonnen werden. Dieser Service muss bis zur mängelfreien Abnahme kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen Remote-Unterstützung sowie Vororteinsätze. Während der Gewährleistungszeit muss der Ersatz von Hardware innerhalb von 72 Stunden sichergestellt sein. # Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Betriebsbereitschaft des Systems herbeizuführen und hierfür insbesondere die einzelnen von ihm geschuldeten Systemkomponenten aufzustellen, zu installieren, individuell einzurichten und zu integrieren. Dies erfolgt jeweils nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. # Der Auftragnehmer hat das System mit Dokumentation in deutscher Sprache zu liefern. Die Dokumentation der Systemkomponenten muss es dem für die Nutzung und Administration einzusetzenden Personal des Auftraggebers ermöglichen, die jeweilige Systemkomponente nach Durchführung der vereinbarten Schulung ordnungsgemäß zu bedienen. # Konfiguration und Einstellungen sind umfassend zu dokumentieren und dem Auftraggeber auf einem Datenträger digital im PDF/A-Format vor der Demonstration der Betriebsbereitschaft zu übergeben (Antennenmessprotokolle, Konfigurationsdateien, Standortdatenblätter, Systemskizzen, IP-Plan, Kabelpläne). # Mit Angebotsabgabe sind: - ein Konzept zur Migration aller Standorte inkl. Gesamtkonfiguration, - eine detailliert beschriebene Lösung zur zeitgleichen Ansteuerung mehrere Master-Dau (mind. 7), - eine Darstellung des Schüsselmanagement des Gesamtsystems sowie - ein Projektterminplan abzugeben.