Beschreibung
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Der Bewerber hat jeweils eine Referenz die den Anforderungen der Referenztypen A, B, C und D entspricht nachzuweisen (Mindestanforderung). Die Referenzen zu A, B, C müssen jeweils ein unterschiedliche Referenzprojekt betreffen. 1. Referenz Typ A - Gegenstand: Beratung einer Bundes- oder Landesbehörde oder deren Zusammenschlüsse (einschließlich Landes IT-Dienstleister) bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens für eine komplexe Digitalisierung‑ oder IT‑Leistung durch den vorgesehenen Partner. Eine komplexe Leistung liegt in der Regel vor, wenn die ausgeschriebene Leistung erhöhte Anforderungen an Beschreibung, Steuerung oder Vertragsgestaltung stellt, etwa bei Cloud-Plattformen, individueller Softwareentwicklung oder agiler Umsetzung. Nicht erfasst sind Standardbeschaffungen marktüblicher Hardware oder Software ohne Anpassung. Der geschätzte Auftragswert des Vergabeverfahrens muss mindestens 10 Mio. Euro betragen. Der Leistungsumfang muss die Planung, die Erstellung von Vergabeunterlagen, die Erarbeitung der Eignungs‑ und Zuschlagskriterien, die Unterstützung bei der Angebotsauswertung und der Vorbereitung des Zuschlags umfassen. - Leistungszeitraum: Das Referenzende darf nicht vor dem 01.01.2022 liegen; laufende Projekte sind zulässig, sofern mindestens 50 % des Mindestberatungsumfangs bereits erbracht wurde. - Mindestberatungsumfang: Der Auftrag muss einen Beratungsumfang durch anwaltliche Berater von mindestens 160 Stunden haben. - Mindestanforderung: ist der Nachweis einer Referenz. 2. Referenz Typ B - Juristische Beratung eines Digitalisierungsvorhabens einer Bundes- oder Landesbehörde oder eines Zusammenschlusses solcher Stellen (einschließlich Landes-IT-Dienstleister) durch den vorgesehenen Partner, bei dem eines der folgenden Rechtsgebiete: KI Recht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, IT-Sicherheitsrecht, IT-Patentrecht, Verfassungsrecht, oder die rechtlichen Anforderungen an eine Inhouse-Vergabe eine wesentliche Rolle spielte. Wesentlichkeit ist in der Regel gegeben, wenn die Beratung in dem jeweiligen Rechtsgebiet durch den vorgesehenen Partner mindestens 20 Stunden umfasste. - Leistungszeitraum: Das Referenzende darf nicht vor dem 01.01.2022 liegen; laufende Projekte sind zulässig, sofern mindestens 50 % des Mindestberatungsumfangs bereits erbracht wurde. - Mindestberatungsumfang: Der Auftrag muss einen Beratungsumfang durch anwaltliche Berater von mindestens 80 Stunden haben. 3. Referenz Typ C - Gegenstand: Beratung eines öffentlichen Auftraggebers bei der Entwicklung von Vergabeprozessen, Einkaufsstrategien, Qualitätssicherungskonzepten für die Beschaffung, Entwicklung eines Risikomanagements für Beschaffungsprozesse durch den vorgesehenen Partner. - Leistungszeitraum: Das Referenzende darf nicht vor dem 01.01.2022 liegen; laufende Projekte sind zulässig, sofern mindestens 50 % des Mindestberatungsumfangs bereits erbracht wurde. - Mindestberatungsumfang: Der Auftrag muss einen Beratungsumfang durch anwaltliche Berater von mindestens 40 Stunden haben. 4. Referenz Typ D - Gegenstand: Beratung eines öffentlichen Auftraggebers im Rahmen eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren zu der Vergabe von IT‑Leistungen deren geschätzter Auftragswert nicht unter 5 Mio. Euro lag durch den vorgesehenen Partner. - Leistungszeitraum: Das Referenzende darf nicht vor dem 01.01.2022 liegen, laufende Projekte sind zulässig.