Unterstützung bei der Durchführung der BGW Kletterinitiative

Sport und Bewegung unterstützen die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz, wirken sich positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit aus und fördern die soziale Teilhabe. Diese Aspekte sollen im Fokus der BGW-Kletterinitiative stehen. Ziel ist es, am Beispiel des Klettersports aufzuzeigen, dass dieser Sport nicht nur der Prävention im klassischen Sinn dient, sondern auch der …

CPV: 92620000 Sport-related services
Place of execution:
Unterstützung bei der Durchführung der BGW Kletterinitiative
Awarding body:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Award number:
2025-43

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Unterstützung bei der Durchführung der BGW Kletterinitiative
Beschreibung : Sport und Bewegung unterstützen die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz, wirken sich positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit aus und fördern die soziale Teilhabe. Diese Aspekte sollen im Fokus der BGW-Kletterinitiative stehen. Ziel ist es, am Beispiel des Klettersports aufzuzeigen, dass dieser Sport nicht nur der Prävention im klassischen Sinn dient, sondern auch der Förderung eines inklusiven Umfelds, in dem alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, sich physisch und sozial weiterzuentwickeln. Die BGW möchte mithilfe der Kletterinitiative Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Gesunderhaltung am Arbeitsplatz der Mitarbeitenden und Beschäfttigten unterstützen sowie deren Beschäftigungsfähigkeit fördern und die Stärkung der sozialen Teilhabe vorantreiben. Klettern ist hierfür in besonderer Weise geeignet, da es der ideale Sport ist, um Menschen miteinander zu verbinden und Inklusion zu fördern. Die weiteren Informationen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen
Kennung des Verfahrens : 7ed893df-1dd7-45c3-802a-4c0398c517b4
Verfahrensart : Offenes Verfahren

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 92620000 Sportbezogene Dienstleistungen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Unterstützung bei der Durchführung der BGW Kletterinitiative
Beschreibung : Sport und Bewegung unterstützen die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz, wirken sich positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit aus und fördern die soziale Teilhabe. Diese Aspekte sollen im Fokus der BGW-Kletterinitiative stehen. Ziel ist es, am Beispiel des Klettersports aufzuzeigen, dass dieser Sport nicht nur der Prävention im klassischen Sinn dient, sondern auch der Förderung eines inklusiven Umfelds, in dem alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, sich physisch und sozial weiterzuentwickeln. Die BGW möchte mithilfe der Kletterinitiative Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Gesunderhaltung am Arbeitsplatz der Mitarbeitenden und Beschäfttigten unterstützen sowie deren Beschäftigungsfähigkeit fördern und die Stärkung der sozialen Teilhabe vorantreiben. Klettern ist hierfür in besonderer Weise geeignet, da es der ideale Sport ist, um Menschen miteinander zu verbinden und Inklusion zu fördern. Die Kletterinitiative bezieht daher mehrere Zielgruppen mit ein: 1. Führungskräfte in der Werkstatt/ Einrichtung: Diese Zielgruppe soll für die positiven Effekte des Klettersport auf die körperliche Fitness und das Wohlergehen der Beschäftigten sensibilisiert werden. Zu diesem Zweck soll Sport als Instrument der Prävention wahrgenommen und eingesetzt werden und einen höheren Stellenwert in der Einrichtung erlangen. 2. Mitarbeitende ( Betreuungs- und Fachkräfte der Werkstatt): Diese Zielgruppe soll eine Vorbildfunktion für die Beschäftigten einnehmen. Durch Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Methoden zum Klettersport soll sie befähigt werden, diesen Sport nicht nur selber auszuüben, sondern auch eine inklusive Klettergruppe für ihre Einrichtung in der Region aufzubauen und anzuleiten. 3. Beschäftigte der Werkstatt: Durch das Ausprobieren des inklusiven Kletterns soll diese Zielgruppe für den Klettersport begeistert und motiviert werden, regelmäßig klettern zu gehen, damit nicht nur die physische Gesundheit gestärkt, sondern auch die Teilhabe an der Gemeinschaft mit anderen Sportpartnern gefördert wird. Im Zentrum steht ein initialer Kletter-Aktionstag, der die Einrichtungen mit ihren Beschäftigten, Führungs- und Betreuungskräften neugierig macht und durch das Ausprobieren zeigt, dass alle Menschen mit und ohne Handicap klettern können. Der Erlebnischarakter steht im Mittelpunkt und soll für den Sport begeistern. Dieser Tag soll darüber hinaus Informationen, Hilfestellung, Wegweisung und Unterstützung bei der Umsetzung des Vorhabens Inklusives Klettern mit verschiedenen Modulen bieten, die frei wählbar sind.
Interne Kennung : 2025-43 Los 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 92620000 Sportbezogene Dienstleistungen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Beschreibung : Qualität
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : P= (niedrigster Angebotspreis x 10) / Angebotspreis

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Organisation, die die Zahlung ausführt : Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Unterstützung bei der Durchführung der BGW Kletterinitiative Modul B Los 2
Beschreibung : Sport und Bewegung unterstützen die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz, wirken sich positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit aus und fördern die soziale Teilhabe. Diese Aspekte sollen im Fokus der BGW-Kletterinitiative stehen. Ziel ist es, am Beispiel des Klettersports aufzuzeigen, dass dieser Sport nicht nur der Prävention im klassischen Sinn dient, sondern auch der Förderung eines inklusiven Umfelds, in dem alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, sich physisch und sozial weiterzuentwickeln. Die BGW möchte mithilfe der Kletterinitiative Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Gesunderhaltung am Arbeitsplatz der Mitarbeitenden und Beschäfttigten unterstützen sowie deren Beschäftigungsfähigkeit fördern und die Stärkung der sozialen Teilhabe vorantreiben. Klettern ist hierfür in besonderer Weise geeignet, da es der ideale Sport ist, um Menschen miteinander zu verbinden und Inklusion zu fördern. Die Kletterinitiative bezieht daher mehrere Zielgruppen mit ein: 1. Führungskräfte in der Werkstatt/ Einrichtung: Diese Zielgruppe soll für die positiven Effekte des Klettersport auf die körperliche Fitness und das Wohlergehen der Beschäftigten sensibilisiert werden. Zu diesem Zweck soll Sport als Instrument der Prävention wahrgenommen und eingesetzt werden und einen höheren Stellenwert in der Einrichtung erlangen. 2. Mitarbeitende ( Betreuungs- und Fachkräfte der Werkstatt): Diese Zielgruppe soll eine Vorbildfunktion für die Beschäftigten einnehmen. Durch Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Methoden zum Klettersport soll sie befähigt werden, diesen Sport nicht nur selber auszuüben, sondern auch eine inklusive Klettergruppe für ihre Einrichtung in der Region aufzubauen und anzuleiten. 3. Beschäftigte der Werkstatt: Durch das Ausprobieren des inklusiven Kletterns soll diese Zielgruppe für den Klettersport begeistert und motiviert werden, regelmäßig klettern zu gehen, damit nicht nur die physische Gesundheit gestärkt, sondern auch die Teilhabe an der Gemeinschaft mit anderen Sportpartnern gefördert wird. Im Zentrum steht ein initialer Kletter-Aktionstag, der die Einrichtungen mit ihren Beschäftigten, Führungs- und Betreuungskräften neugierig macht und durch das Ausprobieren zeigt, dass alle Menschen mit und ohne Handicap klettern können. Der Erlebnischarakter steht im Mittelpunkt und soll für den Sport begeistern. Dieser Tag soll darüber hinaus Informationen, Hilfestellung, Wegweisung und Unterstützung bei der Umsetzung des Vorhabens Inklusives Klettern mit verschiedenen Modulen bie-ten, die frei wählbar sind.
Interne Kennung : 2025-43 Los 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 92620000 Sportbezogene Dienstleistungen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Beschreibung : Qualität
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : P= (niedrigster Angebotspreis x 10) / Angebotspreis

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 806 460 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Climb High! e. V.
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 76 320 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 1
Datum der Auswahl des Gewinners : 04/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 06/08/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 76 320 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 76 320 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Ich will da rauf! e. V.
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 730 140 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 2
Datum der Auswahl des Gewinners : 04/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 06/08/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 730 140 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 730 140 Euro

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Registrierungsnummer : DE290631820
Postanschrift : Pappelallee 33/35/37
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22089
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Telefon : +4940202070
Internetadresse : http://www.bgw-online.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : DE000000000
Postanschrift : Villemombler Straße 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +4922894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Climb High! e. V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : VR 21804 AG Köln
Postanschrift : An der Steckener Aue 9
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50829
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Ich will da rauf! e. V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : VR 201875 AG München
Postanschrift : Baaderstraße 40
Stadt : München
Postleitzahl : 80469
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : a2011121-e667-41a6-9eca-5fe45e0bc5b8 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 07/08/2025 11:13 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00524161-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 152/2025
Datum der Veröffentlichung : 11/08/2025